Westfalen AG

Protapianta Ethen

Datenblatt

zugelassen noch 13 Monate Zulassung bis 30.11.2027

Wirkstoff
Ethylen 40 g/kg
Wirkungsbereich
Wachstumsregler · Gas (in Druckpackung)
Zulassungsnummer
00A113-00
Gefahr
1 Piktogramm, 1 Hinweis →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
BananeReifebeschleunigung25 l/m³1×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte , unmittelbar vor der Vermarktung
Einsatz
Obstbau · Begasungskammer mit Kreislaufbegasung
Wartezeit
Banane: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • WH963-1 Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
TomateReifebeschleunigung12,5 ml/m³1×– –
Stadium
1. Fruchtstand: Tomate 1. Frucht hat sortentypische Grösse erreicht; Paprika und Aubergine 1. Frucht hat art-/sortentypische Grösse und Form erreicht
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
12,5 ml/m³
Wartezeit
Tomate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • WH963-1 Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
PfirsichReifekonzentration und -beschleunigung2,5 l/m³1×– –
Stadium
Erntegut
Zeitpunkt
nach der Ernte , unmittelbar vor der Vermarktung
Einsatz
Obstbau · Begasungskammer mit Kreislaufbegasung
Aufwand
2,5 l/m³
Wartezeit
Pfirsich: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Kiwi-ArtenReifekonzentration und -beschleunigung2,5 l/m³1×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte , unmittelbar vor der Vermarktung
Einsatz
Obstbau · Begasungskammer mit Kreislaufbegasung
Aufwand
2,5 l/m³
Wartezeit
Kiwi-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Zitrusfrüchte (außer Limone)Reifekonzentration und -beschleunigung0,25 l/m³1×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte , unmittelbar vor der Vermarktung
Einsatz
Obstbau · Begasungskammer mit Kreislaufbegasung
Aufwand
0,25 l/m³
Wartezeit
Zitrusfrüchte: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Limone)
PapayaReifekonzentration und -beschleunigung25 l/m³1×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte , unmittelbar vor der Vermarktung
Einsatz
Obstbau · Begasungskammer mit Kreislaufbegasung
Wartezeit
Papaya: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
MangoReifekonzentration und -beschleunigung12,5 l/m³1×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte , unmittelbar vor der Vermarktung
Einsatz
Obstbau · Begasungskammer mit Kreislaufbegasung
Aufwand
12,5 l/m³
Wartezeit
Mango: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
AvocadoReifekonzentration und -beschleunigung2,5 l/m³1×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte , unmittelbar vor der Vermarktung
Einsatz
Obstbau · Begasungskammer mit Kreislaufbegasung
Aufwand
2,5 l/m³
Wartezeit
Avocado: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 15 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SE1201 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • SF1471 Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften.
  • SF169 Während der Behandlungsmaßnahmen sind die Räume/Lager mit einem Warnhinweis zu kennzeichnen.
  • SF250 Behandelte Räume dürfen nach der Belüftung ohne Atemschutzausrüstung erst unterhalb einer Ethylenkonzentration von 1 ppm in der Raumluft betreten werden.
  • SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • ST2203 Halbmaske mit Kombinationsfilter A2-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

Umwelt

  • NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NN400 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.
  • NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS04 Gasflasche

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Westfalen AG
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
30.08.2018
Zulassungsende
30.11.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026