| Vorratslagerndes Getreide (außer Mais, Buchweizen, Hirse, Reis) | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Auf gasdichten Schüttböden bei Lagerung unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen einschließlich Flachlager, Lagerräume und Speicher (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
- Wartezeit
- Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Buchweizen, Reis, Hirse, Mais)
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| Vorratslagerndes Getreide (außer Mais, Buchweizen, Hirse, Reis) | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · In Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden bzw. in gasdichten Räumen einschließlich Flachlager, Lagerräume und Speicher (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
- Wartezeit
- Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Buchweizen, Reis, Hirse, Mais)
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| Reis | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Auf gasdichten Schüttböden bei Lagerung unter gasdichten Planen bzw. in hinreichend gasdichten Räumen einschließlich Flachlager, Lagerräume und Speicher (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
- Wartezeit
- Reis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Reis | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · In Sackstapeln bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden bzw. in gasdichten Räumen einschließlich Flachlager, Lagerräume und Speicher (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
- Wartezeit
- Reis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Räume | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · in leeren Räumen
- Wartezeit
- Räume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Säcke | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · leere Säcke in hinreichend gasdichten Räumen
- Wartezeit
- Säcke: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Vorratslagerndes Getreide (außer Mais, Buchweizen, Hirse, Reis) | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · In gasdichten Silozellen (hinreichend gasdicht im Sinne TRGS 512)
- Wartezeit
- Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Buchweizen, Reis, Hirse, Mais)
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| Reis | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · In gasdichten Silozellen (hinreichend gasdicht im Sinne TRGS 512)
- Wartezeit
- Reis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Vorratslagerndes Getreide (außer Mais, Buchweizen, Hirse, Reis) | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Begasungsanlagen einschließlich stationärer Container (hinreichend gasdicht im Sinne TRGS 512)
- Wartezeit
- Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Buchweizen, Reis, Hirse, Mais)
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| Reis | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Begasungsanlagen einschließlich stationärer Container (hinreichend gasdicht im Sinne TRGS 512)
- Wartezeit
- Reis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Räume | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · In leeren Silozellen, leeren Räumen einschließlich Flachlager, Lagerräume, Speicher und Begasungskammern (hinreichend gasdicht im Sinne TRGS 512)
- Wartezeit
- Räume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Vorratslagerndes Getreide (außer Mais, Buchweizen, Hirse, Reis) | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe
- Wartezeit
- Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Buchweizen, Reis, Hirse, Mais)
- SF557 Es ist sicherzustellen, dass eine kontinuierliche Überwachung der Phosphinkonzentration mit einer Nachweisgrenze von 0,01 ppm außerhalb der begasten Bereiche erfolgt und alle Messungen protokolliert werden.
- SF558 Es ist sicherzustellen, dass bei Überschreitung des Referenzwertes von 0,03 ppm in Bereichen, in denen sich Personen aufhalten, ein optischer und ein akustischer Alarm aktiviert wird.
- SF559 Es ist sicherzustellen, dass permanente stationäre Messungen in allen Räumen, in denen sich Personen aufhalten können, in Bodennähe durchgeführt werden.
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| Vorratslagerndes Getreide (außer Mais, Buchweizen, Hirse, Reis) | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe
- Wartezeit
- Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Buchweizen, Reis, Hirse, Mais)
- SF557 Es ist sicherzustellen, dass eine kontinuierliche Überwachung der Phosphinkonzentration mit einer Nachweisgrenze von 0,01 ppm außerhalb der begasten Bereiche erfolgt und alle Messungen protokolliert werden.
- SF558 Es ist sicherzustellen, dass bei Überschreitung des Referenzwertes von 0,03 ppm in Bereichen, in denen sich Personen aufhalten, ein optischer und ein akustischer Alarm aktiviert wird.
- SF559 Es ist sicherzustellen, dass permanente stationäre Messungen in allen Räumen, in denen sich Personen aufhalten können, in Bodennähe durchgeführt werden.
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| Reis | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe
- Wartezeit
- Reis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- SF557 Es ist sicherzustellen, dass eine kontinuierliche Überwachung der Phosphinkonzentration mit einer Nachweisgrenze von 0,01 ppm außerhalb der begasten Bereiche erfolgt und alle Messungen protokolliert werden.
- SF558 Es ist sicherzustellen, dass bei Überschreitung des Referenzwertes von 0,03 ppm in Bereichen, in denen sich Personen aufhalten, ein optischer und ein akustischer Alarm aktiviert wird.
- SF559 Es ist sicherzustellen, dass permanente stationäre Messungen in allen Räumen, in denen sich Personen aufhalten können, in Bodennähe durchgeführt werden.
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| Reis | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe
- Wartezeit
- Reis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- SF557 Es ist sicherzustellen, dass eine kontinuierliche Überwachung der Phosphinkonzentration mit einer Nachweisgrenze von 0,01 ppm außerhalb der begasten Bereiche erfolgt und alle Messungen protokolliert werden.
- SF558 Es ist sicherzustellen, dass bei Überschreitung des Referenzwertes von 0,03 ppm in Bereichen, in denen sich Personen aufhalten, ein optischer und ein akustischer Alarm aktiviert wird.
- SF559 Es ist sicherzustellen, dass permanente stationäre Messungen in allen Räumen, in denen sich Personen aufhalten können, in Bodennähe durchgeführt werden.
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| Räume | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffe
- Wartezeit
- Räume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- SF557 Es ist sicherzustellen, dass eine kontinuierliche Überwachung der Phosphinkonzentration mit einer Nachweisgrenze von 0,01 ppm außerhalb der begasten Bereiche erfolgt und alle Messungen protokolliert werden.
- SF558 Es ist sicherzustellen, dass bei Überschreitung des Referenzwertes von 0,03 ppm in Bereichen, in denen sich Personen aufhalten, ein optischer und ein akustischer Alarm aktiviert wird.
- SF559 Es ist sicherzustellen, dass permanente stationäre Messungen in allen Räumen, in denen sich Personen aufhalten können, in Bodennähe durchgeführt werden.
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| Vorratslagerndes Getreide (außer Mais, Buchweizen, Hirse, Reis) | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · seegehende Schiffe
- Wartezeit
- Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Buchweizen, Reis, Hirse, Mais)
- SF557 Es ist sicherzustellen, dass eine kontinuierliche Überwachung der Phosphinkonzentration mit einer Nachweisgrenze von 0,01 ppm außerhalb der begasten Bereiche erfolgt und alle Messungen protokolliert werden.
- SF558 Es ist sicherzustellen, dass bei Überschreitung des Referenzwertes von 0,03 ppm in Bereichen, in denen sich Personen aufhalten, ein optischer und ein akustischer Alarm aktiviert wird.
- SF559 Es ist sicherzustellen, dass permanente stationäre Messungen in allen Räumen, in denen sich Personen aufhalten können, in Bodennähe durchgeführt werden.
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| Vorratslagerndes Getreide (außer Mais, Buchweizen, Hirse, Reis) | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · seegehende Schiffe
- Wartezeit
- Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Buchweizen, Reis, Hirse, Mais)
- SF557 Es ist sicherzustellen, dass eine kontinuierliche Überwachung der Phosphinkonzentration mit einer Nachweisgrenze von 0,01 ppm außerhalb der begasten Bereiche erfolgt und alle Messungen protokolliert werden.
- SF558 Es ist sicherzustellen, dass bei Überschreitung des Referenzwertes von 0,03 ppm in Bereichen, in denen sich Personen aufhalten, ein optischer und ein akustischer Alarm aktiviert wird.
- SF559 Es ist sicherzustellen, dass permanente stationäre Messungen in allen Räumen, in denen sich Personen aufhalten können, in Bodennähe durchgeführt werden.
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| Reis | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · seegehende Schiffe
- Wartezeit
- Reis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- SF557 Es ist sicherzustellen, dass eine kontinuierliche Überwachung der Phosphinkonzentration mit einer Nachweisgrenze von 0,01 ppm außerhalb der begasten Bereiche erfolgt und alle Messungen protokolliert werden.
- SF558 Es ist sicherzustellen, dass bei Überschreitung des Referenzwertes von 0,03 ppm in Bereichen, in denen sich Personen aufhalten, ein optischer und ein akustischer Alarm aktiviert wird.
- SF559 Es ist sicherzustellen, dass permanente stationäre Messungen in allen Räumen, in denen sich Personen aufhalten können, in Bodennähe durchgeführt werden.
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| Reis | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · seegehende Schiffe
- Wartezeit
- Reis: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- SF557 Es ist sicherzustellen, dass eine kontinuierliche Überwachung der Phosphinkonzentration mit einer Nachweisgrenze von 0,01 ppm außerhalb der begasten Bereiche erfolgt und alle Messungen protokolliert werden.
- SF558 Es ist sicherzustellen, dass bei Überschreitung des Referenzwertes von 0,03 ppm in Bereichen, in denen sich Personen aufhalten, ein optischer und ein akustischer Alarm aktiviert wird.
- SF559 Es ist sicherzustellen, dass permanente stationäre Messungen in allen Räumen, in denen sich Personen aufhalten können, in Bodennähe durchgeführt werden.
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| Räume | Insekten | 15 g/m³ | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befall
- Einsatz
- Vorratsschutz · seegehende Schiffe
- Wartezeit
- Räume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- SF557 Es ist sicherzustellen, dass eine kontinuierliche Überwachung der Phosphinkonzentration mit einer Nachweisgrenze von 0,01 ppm außerhalb der begasten Bereiche erfolgt und alle Messungen protokolliert werden.
- SF558 Es ist sicherzustellen, dass bei Überschreitung des Referenzwertes von 0,03 ppm in Bereichen, in denen sich Personen aufhalten, ein optischer und ein akustischer Alarm aktiviert wird.
- SF559 Es ist sicherzustellen, dass permanente stationäre Messungen in allen Räumen, in denen sich Personen aufhalten können, in Bodennähe durchgeführt werden.
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