Agrinaut · Datenblatt

Certis Belchim B.V.

Shorttrack

zugelassen noch 2 Jahre Zulassung bis 15.12.2028

Wirkstoff
Daminozid 850 g/kg
Wirkungsbereich
Wachstumsregler · Wasserlösliches Granulat
Zulassungsnummer
00A335-00
Gefahr
Signalwort Gefahr · 2 Piktogramme, 10 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen (3)

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstand
Topfpflanzen, Ziergehölze, SchnittblumenWuchshemmung, Hemmung des Triebwachstums5 kg/ha12×––
Stadium
1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar bis 40 % der Blüten geöffnet
Zeitpunkt
ganzjährig , während der Vegetationsperiode
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Wartezeit
Topfpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Ziergehölze: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Schnittblumen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
BaumschulgehölzpflanzenWuchshemmung, Hemmung des Triebwachstums5 kg/ha12×––
Stadium
1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar bis 40 % der Blüten geöffnet
Zeitpunkt
ganzjährig , während der Vegetationsperiode
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Wartezeit
Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
StaudenWuchshemmung, Hemmung des Triebwachstums5 kg/ha12×––
Stadium
1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar bis 40 % der Blüten geöffnet
Zeitpunkt
ganzjährig , während der Vegetationsperiode
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Wartezeit
Stauden: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Auflagen für das Mittel 15 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SF276-ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • WH963-1 Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS05 Ätzwirkung
  • GHS08 Gesundheitsgefahr

Signalwort: Gefahr

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.

P-Sätze

  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P305+P351+P338+P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  • P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  • P405 Unter Verschluss aufbewahren.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Certis Belchim B.V.
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
14.05.2019
Zulassungsende
15.12.2028
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.