| Kernobst | Spinnmilben | 0,625 l/ha und je m Kronenhöhe | 1× | 14 Tage | NW 15 m |
- Stadium
- Rotknospenstadium: Blütenstiele strecken sich, Kelchblätter sind leicht geöffnet; Blütenblätter gerade erkennbar bis etwa 70 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,625 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Kernobst: 14 Tage
- NW605-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 5 m, 75 % * m, 90 % * m
- NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WW709 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
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| Zierpflanzen | Spinnmilben | 1,25 l/ha | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 1,25 l/ha in 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,87 l/ha in 1500 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 2,5 l/ha in 2000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
- WW709 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
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| Hopfen | Spinnmilben | 1,5 l/ha | 1× | 21 Tage | NW 20 m |
- Stadium
- 50 % der Gerüsthöhe erreicht bis Volle "Ausdoldung"
- Zeitpunkt
- bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle
- Einsatz
- Hopfenbau · Freiland
- Aufwand
- 1,5 l/ha in 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Hopfen: 21 Tage
- NW605-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % * m
- NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
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| Tomate | Spinnmilben | 0,625 l/ha | 2× | 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,625 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,9375 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 1,25 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Tomate: 3 Tage
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| Aubergine | Spinnmilben | 0,625 l/ha | 2× | 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,625 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,9375 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 1,25 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Aubergine: 3 Tage
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| Zierpflanzen | Spinnmilben | 1,25 l/ha | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 1,25 l/ha in 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1,87 l/ha in 1500 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gurke | Spinnmilben | 0,625 l/ha | 2× | 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,625 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,9375 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 1,25 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Gurke: 3 Tage
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| Sauerkirsche | Spinnmilben | 0,625 l/ha und je m Kronenhöhe | 1× | 21 Tage | NW 15 m |
- Stadium
- 50 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 50 % der normalen Fruchtgröße erreicht; Milchreife, Korninhalt milchig bis Beginn der Reife bzw. Fruchtausfärbung
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,625 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Sauerkirsche: 21 Tage
- NW605-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 5 m, 75 % * m, 90 % * m
- NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Süßkirsche | Spinnmilben | 0,625 l/ha und je m Kronenhöhe | 1× | 21 Tage | NW 15 m |
- Stadium
- 50 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 50 % der normalen Fruchtgröße erreicht; Milchreife, Korninhalt milchig bis Beginn der Reife bzw. Fruchtausfärbung
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,625 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Süßkirsche: 21 Tage
- NW605-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 5 m, 75 % * m, 90 % * m
- NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Pflaume | Spinnmilben | 0,625 l/ha und je m Kronenhöhe | 1× | 21 Tage | NW 15 m |
- Stadium
- 50 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 50 % der normalen Fruchtgröße erreicht; Milchreife, Korninhalt milchig bis Beginn der Reife bzw. Fruchtausfärbung
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,625 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Pflaume: 21 Tage
- NW605-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 5 m, 75 % * m, 90 % * m
- NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Himbeere, Brombeere | Spinnmilben, Gallmilben (Eriophyidae) | 1,25 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Wachstum abgeschlossen: Terminalknospe ausgereift; Laubblätter noch grün
- Zeitpunkt
- nach der Ernte und bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 1,25 l/ha
- Wartezeit
- Himbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Brombeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Himbeere, Brombeere | Spinnmilben, Gallmilben (Eriophyidae) | 1,25 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Wachstum abgeschlossen: Terminalknospe ausgereift; Laubblätter noch grün
- Zeitpunkt
- nach der Ernte und bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 1,25 l/ha
- Wartezeit
- Himbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Brombeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Gurke | Spinnmilben | 1,25 l/ha | 1× | 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 1,25 l/ha
- Wartezeit
- Gurke: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Spinnmilben | 0,625 l/ha | 2× | 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,625 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,938 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 1,25 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage
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| Erdbeere | Spinnmilben, Gallmilben (Eriophyidae) | 1,2 l/ha | 1× | 3 Tage | – |
- Stadium
- Erste Blütenanlagen am Rosettengrund sichtbar bis Hauptpflücke: Mehrzahl der Früchte sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 1,2 l/ha in 1000 l/ha Wasser; max. 1,2 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Erdbeere: 3 Tage
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| Zierpflanzen | Gallmilben | 1,87 l/ha | 1× | – | NW 20 m |
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 1,87 l/ha in 500 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW605-2
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 10 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
- NW605-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Gallmilben | 2,5 l/ha | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2,5 l/ha in 500 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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| Baumschulgehölzpflanzen | Gallmilben | 1,87 l/ha | 1× | – | NW 20 m |
- Zeitpunkt
- ab 3. Standjahr , nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 1,87 l/ha in 500 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW605-2
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 10 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
- NW605-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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