| Kernobst | Apfelwickler | 87,5 ml/ha und je m Kronenhöhe | 2× | 14 Tage | – |
- Stadium
- Fruchtdurchmesser bis 10 mm (Nachblütefruchtfall)
- Zeitpunkt
- bei Beginn der Eiablage
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 87,5 ml/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Kernobst: 14 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 20 m, 75 % 15 m, 90 % 5 m
- NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WW709 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
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| Kartoffel | Kartoffelkäfer | 60 ml/ha | 2× | 14 Tage | – |
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 60 ml/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kartoffel: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Mais | Maiszünsler | 125 ml/ha | 2× | 35 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ab Eiablage; vor dem Schlupf
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 125 ml/ha in 300 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Mais: 35 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zuckermais | Maiszünsler | 125 ml/ha | 2× | 14 Tage | – |
- Zeitpunkt
- ab Eiablage; vor dem Schlupf
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 125 ml/ha in 300 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckermais: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Blumenkohle | Freifressende Schmetterlingsraupen | 125 ml/ha | 2× | 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Beginn der Eiablage ; bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 125 ml/ha in 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Blumenkohle: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Freifressende Schmetterlingsraupen | 125 ml/ha | 2× | 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Beginn der Eiablage ; bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 125 ml/ha in 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kernobst | Schalenwickler | 87,5 ml/ha und je m Kronenhöhe | 2× | 14 Tage | – |
- Stadium
- Fruchtdurchmesser bis 10 mm (Nachblütefruchtfall)
- Zeitpunkt
- bei Beginn der Eiablage
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 87,5 ml/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Kernobst: 14 Tage
- NW607-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 20 m, 75 % 15 m, 90 % 5 m
- NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
- NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WW709 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
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| Weinrebe | Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler | 70 ml/ha | 1× | 42 Tage | NW 10 m |
- Zeitpunkt
- bei Beginn der Eiablage oder ab Schlüpfen der ersten Larven
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 70 ml/ha in 400 l/ha Wasser (Basisaufwand:); 140 ml/ha in 800 l/ha Wasser (ES 61:); 210 ml/ha in 1200 l/ha Wasser (ES 71:); 280 ml/ha in 1600 l/ha Wasser (ES 75:)
- Wartezeit
- Weinrebe: 42 Tage
- NW605-1
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * m
- NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Pflaume | Pflaumenwickler | 87,5 ml/ha und je m Kronenhöhe | 1× | 14 Tage | NW 15 m |
- Stadium
- Fruchtknoten vergrößert sich (Nachblütefruchtfall) bis Pflückreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit (ausgenommen Pfirsich, Nektarine)
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen oder nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf ; bei Beginn der Eiablage
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 87,5 ml/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser (bei 2 m Kronenhöhe)
- Wartezeit
- Pflaume: 14 Tage
- NW605-2
- Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 15 m, 75 % 5 m, 90 % * m
- NW605-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
- NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Knollensellerie, Möhre, Pastinak, Wurzelpetersilie | Möhrenfliege | 175 ml/ha | 1× | Knollensellerie: 21 Tage; Möhre: 21 Tage; Pastinak: 21 Tage; Wurzelpetersilie: 21 Tage | – |
- Stadium
- 9 oder mehr Laubblätter entfaltet bis Vollreife: Samen an der gesamten Pflanze art-/sortentypisch ausgefärbt und hart
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome ; nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf ; ab Eiablage , Mai bis September
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 175 ml/ha in 300 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Knollensellerie: 21 Tage
- Wartezeit
- Möhre: 21 Tage
- Wartezeit
- Pastinak: 21 Tage
- Wartezeit
- Wurzelpetersilie: 21 Tage
- NG371.1095 Zum Schutz des Grundwassers dürfen innerhalb eines Kalenderjahres folgende Parameter nicht überschritten werden:
1. die sich aus Wirkstoffgehalt, festgelegter Aufwandmenge des Mittels und festgelegter Zahl der Behandlungen ergebende maximale Aufwandmenge des Wirkstoffs Chlorantraniliprole pro Hektar,
2. die für die Kultur und je Jahr festgesetzte maximale Zahl der Behandlungen.
Hierbei sind auch andere Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche zu berücksichtigen.
- NG372.1095 Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Chlorantraniliprole enthält, ausgebracht wurde.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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