| Weichweizen, Roggen | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | Weichweizen: 28 Tage; Roggen: 28 Tage | – |
- Stadium
- 8 Bestockungstriebe sichtbar bis Späte Milchreife
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf , ab Frühjahr , April bis Juli
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Weichweizen: 28 Tage
- Wartezeit
- Roggen: 28 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gerste, Hafer | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Ligula (Blatthäutchen)-Stadium bis Späte Milchreife
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf , ab Frühjahr , Mai bis Juni
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Hafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kartoffel | Blattläuse | 0,16 kg/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- erste Blätter spreizen sich ab bis 5. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf , ab Frühjahr ; April bis Mai
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,16 kg/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kartoffel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kartoffel | Blattläuse als Virusvektoren | 0,16 kg/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- erste Blätter spreizen sich ab bis 5. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf , ab Frühjahr ; April bis Mai
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,16 kg/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kartoffel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kernobst | Blattläuse | 0,07 kg/ha und je m Kronenhöhe | 3× | 21 Tage | – |
- Stadium
- Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , ab Frühjahr ; Mai bis Juli
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,07 kg/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Kernobst: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
- WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
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| Steinobst | Blattläuse | 0,07 kg/ha und je m Kronenhöhe | 2× | 21 Tage | – |
- Stadium
- Knospenschwellen: erstes deutliches Anschwellen der Blütenstandsknospen; Knospen noch geschlossen, hellbraune Knospenschuppen sichtbar bis Fruchtknoten vergrößert sich (Nachblütefruchtfall)
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , ab Frühjahr ; April bis Juli
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,07 kg/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Steinobst: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
- WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
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| Winterraps | Blattläuse | 0,1 kg/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis 8. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf , Herbst ; September , Oktober
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,1 kg/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser (Herbstanwendung)
- Wartezeit
- Winterraps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erbse, Feuer- bzw. Käferbohne, Stangenbohne, Buschbohne | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 1× | Erbse: 14 Tage; Feuer- bzw. Käferbohne: 14 Tage; Stangenbohne: 14 Tage; Buschbohne: 14 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 1. Ranke) entfaltet bis 50 % der Hülsen haben art-/sortentypische Länge erreicht; Korninhalt verfestigt, noch Saftaustritt beim Zerdrücken; Tenderometerwert: 105 Te
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Frühjahr ; April bis Juli
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erbse: 14 Tage
- Wartezeit
- Feuer- bzw. Käferbohne: 14 Tage
- Wartezeit
- Stangenbohne: 14 Tage
- Wartezeit
- Buschbohne: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Hopfen | Blattläuse | 0,18 kg/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblattpaar ist entfaltet (Beginn der Windefähigkeit)
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn ; April bis September
- Einsatz
- Hopfenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,18 kg/ha in 2000 bis 3000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Hopfen: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Lupine-Arten, Luzerne-Arten, Futtererbse, Ackerbohne | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- Keimblätter voll entfaltet bis 10 % der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf , ab Frühjahr , April bis Juli
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Lupine-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Luzerne-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Futtererbse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Ackerbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gurke, Garten-Kürbis, Zucchini | Blattläuse | 0,08 kg/ha | 3× | Gurke: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage | – |
- Stadium
- 5. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , ganzjährig
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,08 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,12 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,16 kg/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Zucchini: 1 Tage
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| Gurke, Zucchini | Gewächshausmottenschildlaus, Tabakmottenschildlaus | 0,2 kg/ha | 2× | Gurke: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 5. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , ganzjährig
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,2 kg/ha in 2000 bis 5000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
- Wartezeit
- Zucchini: 1 Tage
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| Tomate, Aubergine | Blattläuse | 0,08 kg/ha | 3× | Tomate: 1 Tage; Aubergine: 1 Tage | – |
- Stadium
- 5. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , ganzjährig
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,08 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,12 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,16 kg/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Tomate: 1 Tage
- Wartezeit
- Aubergine: 1 Tage
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| Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 3 Tage | – |
- Stadium
- 6. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Erntegut
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Mai bis August
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gurke, Zucchini, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis | Blattläuse | 0,1 kg/ha | 3× | Gurke: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage; Flaschenkürbis: 1 Tage | – |
- Stadium
- 5. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Mai bis August
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,1 kg/ha in 500 l/ha Wasser; max. 0,3 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
- Wartezeit
- Zucchini: 1 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Flaschenkürbis: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rosenkohl | Blattläuse, Weiße Fliegen | 0,14 kg/ha | 2× | 14 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis 50 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 50 % des zu erwartenden "Blumen"- Durchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Mai bis August
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Rosenkohl: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 14 Tage | – |
- Stadium
- 6. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Mai bis August
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) | Weiße Fliegen | 0,14 kg/ha | 2× | 14 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis 40 % des zu erwartenden Kopfdurchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Mai bis August
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Baumschulgehölzpflanzen | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-EVZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF276-28ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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| Zierpflanzen (außer Baumschulgehölzpflanzen) | Blattläuse | 0,014 kg/ha | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,014 kg/ha in 100 l/ha Wasser; max. 0,042 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Baumschulgehölzpflanzen)
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-EVZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF276-28ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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| Tabak | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 7 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen; Ende des Ähren-bzw. Rispenschiebens
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Mai bis Juli
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Tabak: 7 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-14AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| frische Kräuter | Blattläuse | 0,16 kg/ha | 2× | 14 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,16 kg/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser; max. 0,32 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- frische Kräuter: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Beerenobst (außer Erdbeere) | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 10 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , April , August
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Beerenobst: 10 Tage (außer Erdbeere)
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Blattläuse | 0,014 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,014 kg/ha in 100 l/ha Wasser; max. 0,042 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-EVZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF276-28ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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| Wurzel- und Knollengemüse | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 21 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt entfaltet bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , April bis Ende Oktober
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Wurzel- und Knollengemüse: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Bleichsellerie, Rhabarber, Gemüsefenchel | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 1× | Bleichsellerie: 21 Tage; Rhabarber: 21 Tage; Gemüsefenchel: 21 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , April bis September
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser; max. 0,14 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Bleichsellerie: 21 Tage
- Wartezeit
- Rhabarber: 21 Tage
- Wartezeit
- Gemüsefenchel: 21 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen (außer Baumschulgehölzpflanzen) | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , ganzjährig
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser; max. 0,42 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Baumschulgehölzpflanzen)
- SF275-EVZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF276-28ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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| Baumschulgehölzpflanzen | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , ganzjährig
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser; max. 0,42 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- SF275-EVZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
- SF276-28ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
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| Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Blattläuse | 0,1 kg/ha | 2× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 5. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , ganzjährig
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,1 kg/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser; max. 0,2 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage
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| Salat-Arten, Blattkohle | Blattläuse | 0,12 kg/ha | 1× | Salat-Arten: 49 Tage; Blattkohle: 49 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt entfaltet bis 6. Laubblatt entfaltet
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , bis einen Tag vor dem Pflanzen , ganzjährig
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,12 kg/ha in 2000 bis 5000 l/ha Wasser; max. 0,12 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Salat-Arten: 49 Tage
- Wartezeit
- Blattkohle: 49 Tage
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| Erdbeere | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 2× | 3 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt ist entfaltet bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , April , August
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Erdbeere: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-21BE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Salat-Arten | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 3× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 1000 l/ha Wasser; max. 0,42 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Salat-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 3× | 14 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 1000 l/ha Wasser; max. 0,42 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| frische Kräuter | Blattläuse | 0,14 kg/ha | 3× | 14 Tage | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
- Zeitpunkt
- nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,14 kg/ha in 1000 l/ha Wasser; max. 0,42 kg/ha pro Jahr
- Wartezeit
- frische Kräuter: 14 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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