| Weinrebe | Echter Mehltau (Uncinula necator) | 0,08 l/ha | 4× | Weinrebe (Keltertrauben): 35 Tage; Weinrebe (Tafeltrauben): 28 Tage | – |
- Stadium
- 5 Laubblätter entfaltet bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben)
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 0,08 l/ha (Basisaufwand:); 0,16 l/ha (ES 61:); 0,24 l/ha (ES 71:); 0,32 l/ha (ES 75:)
- Wartezeit
- Weinrebe (Keltertrauben): 35 Tage
- Wartezeit
- Weinrebe (Tafeltrauben): 28 Tage
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH950 Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
- WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
- WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
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| Weinrebe | Schwarzfäule (Guignardia bidwellii) | 0,08 l/ha | 4× | Weinrebe (Keltertrauben): 35 Tage; Weinrebe (Tafeltrauben): 28 Tage | – |
- Stadium
- 5 Laubblätter entfaltet bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben)
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 0,08 l/ha (Basisaufwand:); 0,16 l/ha (ES 61:); 0,24 l/ha (ES 71:); 0,32 l/ha (ES 75:)
- Wartezeit
- Weinrebe (Keltertrauben): 35 Tage
- Wartezeit
- Weinrebe (Tafeltrauben): 28 Tage
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
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| Kernobst (außer Apfel, Apfelbeere) | Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha) | 0,125 l/ha und je m Kronenhöhe | 3× | 14 Tage | – |
- Stadium
- erste Blüten offen
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,125 l/ha und je m Kronenhöhe
- Wartezeit
- Kernobst: 14 Tage (außer Apfelbeere, Apfel)
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
- WH950 Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
- WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
- WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
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| Apfel | Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha) | 0,125 l/ha und je m Kronenhöhe | 3× | 14 Tage | – |
- Stadium
- erste Blüten offen
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,125 l/ha und je m Kronenhöhe
- Wartezeit
- Apfel: 14 Tage
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH950 Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
- WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden.
Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
- WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
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| Tabak | Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) | 0,3 l/ha | 2× | 14 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 0,3 l/ha in 300 bis 900 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Tabak: 14 Tage
- NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Garten-Kürbis, Melone | Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) | 0,25 l/ha | 4× | Melone: 3 Tage; Garten-Kürbis: 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,25 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,375 l/ha (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,5 l/ha (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Melone: 3 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 3 Tage
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| Erdbeere | Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) | 0,5 l/ha | 4× | 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis) | 0,5 l/ha | 4× | 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 3 Tage
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| Aubergine, Tomate | Echte Mehltaupilze | 0,25 l/ha | 4× | Aubergine: 3 Tage; Tomate: 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,25 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,375 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,5 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Aubergine: 3 Tage
- Wartezeit
- Tomate: 3 Tage
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| Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Echter Mehltau (Leveillula taurica) | 0,25 l/ha | 4× | 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,25 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,375 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,5 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage
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| Zucchini, Patisson | Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) | 0,5 l/ha | 4× | Zucchini: 3 Tage; Patisson: 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zucchini: 3 Tage
- Wartezeit
- Patisson: 3 Tage
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| Kürbis-Hybriden | Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) | 0,25 l/ha | 4× | 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,25 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,375 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,5 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Kürbis-Hybriden: 3 Tage
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| Gurke | Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) | 0,25 l/ha | 4× | 3 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,25 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,375 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,5 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Gurke: 3 Tage
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| Patisson, Gurke, Zucchini | Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) | 0,5 l/ha | 4× | Gurke: 3 Tage; Zucchini: 3 Tage; Patisson: 3 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gurke: 3 Tage
- Wartezeit
- Zucchini: 3 Tage
- Wartezeit
- Patisson: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Melone, Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis | Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) | 0,5 l/ha | 4× | Melone: 3 Tage; Moschus-Kürbis: 3 Tage; Riesenkürbis: 3 Tage; Garten-Kürbis: 3 Tage; Flaschenkürbis: 3 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Melone: 3 Tage
- Wartezeit
- Moschus-Kürbis: 3 Tage
- Wartezeit
- Riesenkürbis: 3 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 3 Tage
- Wartezeit
- Flaschenkürbis: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Flaschenkürbis | Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) | 0,5 l/ha | 4× | Moschus-Kürbis: 3 Tage; Riesenkürbis: 3 Tage; Garten-Kürbis: 3 Tage; Flaschenkürbis: 3 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Moschus-Kürbis: 3 Tage
- Wartezeit
- Riesenkürbis: 3 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 3 Tage
- Wartezeit
- Flaschenkürbis: 3 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rosen | Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa) | 0,75 l/ha | 4× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,75 l/ha in 500 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- SF276-ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
- SF278-10ZB Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
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| Zierpflanzen (außer Rosen) | Echte Mehltaupilze | 0,5 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 500 bis 1600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Rosen)
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-42ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Zierpflanzen (außer Rosen) | Echte Mehltaupilze | 0,5 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 500 bis 1600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Rosen)
- SF275-42ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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| Rosen | Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa) | 0,5 l/ha | 1× | – | – |
- Stadium
- 9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 l/ha in 500 bis 1600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF275-42ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
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