| Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 166 l/ha | 8× | – | NW 5 m |
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr und nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Nichtkulturland · Freiland
- Aufwand
- 166 l/ha in 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wege und Plätze mit Holzgewächsen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NS660-1 Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 16,6 ml/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr und nach Vegetationsbeginn , bei Unkrauthöhe bis ca. 10 cm
- Einsatz
- Nichtkulturland · Freiland
- Aufwand
- 16,6 ml/m² in 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Wege und Plätze mit Holzgewächsen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- HE110-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
- HS206-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
- NS660-1 Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Zierpflanzen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 166 l/ha | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr und nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 166 l/ha in 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Ziergehölze | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 166 l/ha | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr und nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 166 l/ha in 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Ziergehölze: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Zierpflanzen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 16,6 ml/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr und nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 16,6 ml/m² in 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- HE110-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
- HS206-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Ziergehölze | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 16,6 ml/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr und nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 16,6 ml/m² in 100 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Ziergehölze: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- HE110-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
- HS206-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Rasen | Moose | 166 l/ha | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr und nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 166 l/ha in 10000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH914 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
- WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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| Rasen | Moose | 16,6 ml/m² | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr und nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 16,6 ml/m² in 1 l/m² Wasser
- Wartezeit
- Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- HE110-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
- HS206-1 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH914 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
- WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
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| Zierpflanzen | Moose | 166 l/ha | 2× | – | NW 5 m |
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr und vor der ersten Nutzung
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Stellflächen (Freiland)
- Aufwand
- 166 l/ha in 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH914 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Zierpflanzen | Algen | 166 l/ha | 2× | – | NW 5 m |
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr und vor der ersten Nutzung
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Stellflächen (Freiland)
- Aufwand
- 166 l/ha in 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH914 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Moose, Algen | 166 l/ha | 4× | – | NW 5 m |
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr und nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 166 l/ha in 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wege und Plätze mit Holzgewächsen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH914 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Zierpflanzen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 1,66 l/100 m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- ab Frühjahr und nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 1,66 l/100 m²
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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| Möhre | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Reihenschluss
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Möhre: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Blumenkohl | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Reihenschluss
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Blumenkohl: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kohlrübe | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Reihenschluss
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kohlrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Reihenschluss
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Spinat | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Reihenschluss
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Spinat: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kohlrabi | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Reihenschluss
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kohlrabi: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Wurzelpetersilie | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Reihenschluss
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wurzelpetersilie: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Knollensellerie | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Reihenschluss
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Knollensellerie: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Basilikum-Arten | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Reihenschluss
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Basilikum-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Speisezwiebel | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Reihenschluss
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speisezwiebel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Radieschen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Reihenschluss
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Radieschen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rucola-Arten | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Reihenschluss
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rucola-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Pastinak | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Reihenschluss
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Pastinak: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Feldsalat | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Reihenschluss
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Feldsalat: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor dem Reihenschluss
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Möhre | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Möhre: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kohlgemüse | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Kohlgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Spinat und verwandte Arten | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Spinat und verwandte Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Spinat und verwandte Arten | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Spinat und verwandte Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| frische Kräuter | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zwiebelgemüse | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Zwiebelgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Radieschen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Radieschen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Chicoree | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Chicoree: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Chicoree | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Chicoree: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Salat-Arten | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Salat-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Porree | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Porree: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rhabarber | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Rhabarber: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Spargel | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Spargel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Süßkartoffel | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Süßkartoffel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zuckermais | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Zuckermais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zuckermais | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Zuckermais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Knollensellerie | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Knollensellerie: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Arzneipflanzen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Arzneipflanzen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Teekräuter | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Teekräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Fruchtgemüse | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Fruchtgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gelbe Lupine | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Gelbe Lupine: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gelbe Lupine | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Gelbe Lupine: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Weiße Lupine | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Weiße Lupine: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Weiße Lupine | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Weiße Lupine: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Hanf | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Hanf: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Hanf | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Hanf: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rettich | Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter | 62,5 l/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach Vegetationsbeginn
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 62,5 l/ha in 250 bis 375 l/ha Wasser; max. 375 l/ha pro Jahr
- Wartezeit
- Rettich: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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