| Weinrebe | Echter Mehltau (Uncinula necator) | 3 kg/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2 Laubblätter entfaltet bis Weichwerden der Beeren
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 3 kg/ha (Basisaufwand:); 6 kg/ha (ES 61:); 9 kg/ha (ES 71:); 12 kg/ha (ES 75:)
- Wartezeit
- Weinrebe: 1 Tage
- NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kernobst | Schorf (Venturia spp.) | 2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Mausohrstadium: grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 10 mm; erste Blätter spreizen sich ab bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Zunehmend sortentypische Intensität der Deckfarbe
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe
- Wartezeit
- Kernobst: 1 Tage
- NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Josta | Botrytis cinerea | 5 kg/ha | 6× | Rote Johannisbeere: 1 Tage; Weiße Johannisbeere: 1 Tage; Schwarze Johannisbeere: 1 Tage; Josta: 1 Tage | – |
- Stadium
- Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen bis Schüttelreife: Die Basisbeeren neigen zum Abfallen
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rote Johannisbeere: 1 Tage
- Wartezeit
- Weiße Johannisbeere: 1 Tage
- Wartezeit
- Schwarze Johannisbeere: 1 Tage
- Wartezeit
- Josta: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Stachelbeere | Botrytis cinerea | 5 kg/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen bis Schüttelreife: Die Basisbeeren neigen zum Abfallen
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Stachelbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Heidelbeer-Arten | Botrytis cinerea | 5 kg/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen oder vertrocknet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Heidelbeer-Arten: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Himbeere, Brombeere, Loganbeere | Botrytis cinerea | 5 kg/ha | 6× | Himbeere: 1 Tage; Brombeere: 1 Tage; Loganbeere: 1 Tage | – |
- Stadium
- Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen oder vertrocknet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Himbeere: 1 Tage
- Wartezeit
- Brombeere: 1 Tage
- Wartezeit
- Loganbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Pfirsich | Botrytis cinerea | 2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe | 9× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Pfirsich: 1 Tage
- NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Pflaume | Botrytis cinerea | 2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe | 9× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Pflaume: 1 Tage
- NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Süßkirsche | Botrytis cinerea | 2,5 kg/ha | 9× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 kg/ha in 250 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
- Wartezeit
- Süßkirsche: 1 Tage
- NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| frische Kräuter, Gewürzkräuter, Teekräuter | Botrytis cinerea | 5 kg/ha | 4× | frische Kräuter: 1 Tage; Gewürzkräuter: 1 Tage; Teekräuter: 1 Tage | – |
- Stadium
- Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 5 kg/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- frische Kräuter: 1 Tage
- Wartezeit
- Gewürzkräuter: 1 Tage
- Wartezeit
- Teekräuter: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Echter Mehltau (Podosphaera aphanis), Echter Mehltau (Leveillula taurica), Sphaerotheca | 5 kg/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Schieben des ersten Laubblattes bis Früchte beginnen sich sortentypisch auszufärben
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Stachelbeere | Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae), Echter Mehltau (Uncinula necator) | 5 kg/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Stachelbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Josta | Echter Mehltau (Podosphaera aphanis), Sphaerotheca | 5 kg/ha | 6× | Rote Johannisbeere: 1 Tage; Schwarze Johannisbeere: 1 Tage; Josta: 1 Tage | – |
- Stadium
- Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rote Johannisbeere: 1 Tage
- Wartezeit
- Schwarze Johannisbeere: 1 Tage
- Wartezeit
- Josta: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Himbeere, Brombeere, Loganbeere | Echter Mehltau (Podosphaera aphanis), Sphaerotheca | 5 kg/ha | 6× | Himbeere: 1 Tage; Brombeere: 1 Tage; Loganbeere: 1 Tage | – |
- Stadium
- Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Himbeere: 1 Tage
- Wartezeit
- Brombeere: 1 Tage
- Wartezeit
- Loganbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Botrytis cinerea | 5 kg/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kernobst | Gloeosporium | 2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Fruchtdurchmesser bis 40 mm; Frucht steht aufrecht; T-Stadium: Fruchtunterseite und Stiel bilden ein T bis Pflückreife: Früchte sind ausreichend entwickelt und haben noch eine gute Lagerfähigkeit
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe
- Wartezeit
- Kernobst: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Spargel | Botrytis cinerea | 5 kg/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Spargel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Spargel | Botrytis cinerea | 5 kg/ha | 6× | – | – |
- Zeitpunkt
- nach der Ernte , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Spargel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gurke, Patisson, Zucchini | Botrytis cinerea | 5 kg/ha | 6× | Gurke: 1 Tage; Patisson: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage | – |
- Stadium
- 1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
- Wartezeit
- Patisson: 1 Tage
- Wartezeit
- Zucchini: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Melone, Wassermelone | Botrytis cinerea | 5 kg/ha | 6× | Melone: 1 Tage; Wassermelone: 1 Tage | – |
- Stadium
- 1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Melone: 1 Tage
- Wartezeit
- Wassermelone: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Riesenkürbis, Flaschenkürbis, Moschus-Kürbis, Garten-Kürbis | Botrytis cinerea | 5 kg/ha | 6× | Riesenkürbis: 1 Tage; Flaschenkürbis: 1 Tage; Moschus-Kürbis: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage | – |
- Stadium
- 1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Riesenkürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Flaschenkürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Moschus-Kürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zwiebelgemüse | Botrytis-Arten (Botrytis spp.) | 5 kg/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Zwiebelgemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Endivien, Feldsalat | Echte Mehltaupilze | 3 kg/ha | 10× | Endivien: 1 Tage; Feldsalat: 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Endivien: 1 Tage
- Wartezeit
- Feldsalat: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Stangenbohne | Botrytis-Arten (Botrytis spp.) | 2,5 kg/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Erste Blüenknospen sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 kg/ha (Pflanzengröße bis 50 cm); 3,75 kg/ha (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 5 kg/ha (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Stangenbohne: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Buschbohne | Botrytis-Arten (Botrytis spp.) | 5 kg/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Erste Blüenknospen sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Wartezeit
- Buschbohne: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Johannisbeerartiges Beerenobst | Botrytis cinerea | 5 kg/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Alle Blütenknospen sind durch Streckung der Traubenachse freigelegt bis Schüttelreife: Die Basisbeeren neigen zum Abfallen
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Wartezeit
- Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Himbeere, Brombeere | Botrytis cinerea | 5 kg/ha | 6× | Himbeere: 1 Tage; Brombeere: 1 Tage | – |
- Stadium
- Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen; Ende des Ähren-bzw. Rispenschiebens bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Wartezeit
- Himbeere: 1 Tage
- Wartezeit
- Brombeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Botrytis cinerea | 5 kg/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Wartezeit
- Erdbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Echte Mehltaupilze | 5 kg/ha | 10× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Tomate, Aubergine | Botrytis cinerea | 2,5 kg/ha | 6× | Tomate: 1 Tage; Aubergine: 1 Tage | – |
- Stadium
- 1. Blütenstand sichtbar; Tomate: 1. Knospe einzeln stehend; Paprika und Aubergine:Blütenknospe sichtbar bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2,5 kg/ha (Pflanzengröße bis 50 cm); 3,75 kg/ha (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 5 kg/ha (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Tomate: 1 Tage
- Wartezeit
- Aubergine: 1 Tage
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| Melone, Wassermelone | Botrytis cinerea | 2,5 kg/ha | 6× | Melone: 1 Tage; Wassermelone: 1 Tage | – |
- Stadium
- 1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2,5 kg/ha (Pflanzengröße bis 50 cm); 3,75 kg/ha (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 5 kg/ha (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Melone: 1 Tage
- Wartezeit
- Wassermelone: 1 Tage
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| Gurke, Zucchini | Botrytis cinerea | 2,5 kg/ha | 6× | Gurke: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage | – |
- Stadium
- 1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2,5 kg/ha (Pflanzengröße bis 50 cm); 3,75 kg/ha (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 5 kg/ha (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
- Wartezeit
- Zucchini: 1 Tage
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| Endivien, Feldsalat | Echte Mehltaupilze | 3 kg/ha | 10× | Endivien: 1 Tage; Feldsalat: 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Endivien: 1 Tage
- Wartezeit
- Feldsalat: 1 Tage
|
| Stangenbohne | Botrytis-Arten (Botrytis spp.) | 2,5 kg/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Erste Blüenknospen sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2,5 kg/ha (Pflanzengröße bis 50 cm); 3,75 kg/ha (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 5 kg/ha (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Stangenbohne: 1 Tage
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| Buschbohne | Botrytis-Arten (Botrytis spp.) | 5 kg/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Erste Blüenknospen sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Buschbohne: 1 Tage
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| Himbeere, Brombeere | Botrytis cinerea | 5 kg/ha | 6× | Himbeere: 1 Tage; Brombeere: 1 Tage | – |
- Stadium
- Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen; Ende des Ähren-bzw. Rispenschiebens bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Himbeere: 1 Tage
- Wartezeit
- Brombeere: 1 Tage
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| Erdbeere | Botrytis cinerea | 5 kg/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Wartezeit
- Erdbeere: 1 Tage
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| Zierpflanzen | Echte Mehltaupilze | 2,5 kg/ha | 10× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 2,5 kg/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 3,75 kg/ha in 1000 bis 1500 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 5 kg/ha in 1500 bis 2000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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