| Obstgehölze | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 5,3 ml/m² | 4× | – | NW 5 m |
- Zeitpunkt
- März bis Oktober
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 5,3 ml/m² in 20 bis 50 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Obstgehölze: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Beerenobst (außer Erdbeere) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 5,3 ml/m² | 4× | – | NW 5 m |
- Zeitpunkt
- März bis Oktober
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 5,3 ml/m² in 20 bis 50 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Erdbeere)
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Ziergehölze | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 5,3 ml/m² | 4× | – | NW 5 m |
- Zeitpunkt
- März bis Oktober
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 5,3 ml/m² in 20 bis 50 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Ziergehölze: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Gemüsekulturen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 5,3 ml/m² | 2× | – | NW 5 m |
- Zeitpunkt
- März bis Oktober
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 5,3 ml/m² in 20 bis 50 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Gemüsekulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Zierpflanzen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 5,3 ml/m² | 2× | – | NW 5 m |
- Zeitpunkt
- März bis Oktober
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 5,3 ml/m² in 20 bis 50 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Gemüsekulturen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 5,3 ml/m² | 1× | – | NW 5 m |
- Zeitpunkt
- März bis Oktober , vor der Saat oder vor dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 5,3 ml/m² in 20 bis 50 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Gemüsekulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Zierpflanzen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 5,3 ml/m² | 1× | – | NW 5 m |
- Zeitpunkt
- März bis Oktober , vor der Saat oder vor dem Pflanzen
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 5,3 ml/m² in 20 bis 50 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 5,3 ml/m² | 4× | – | NW 5 m |
- Zeitpunkt
- März bis Oktober
- Einsatz
- Nichtkulturland · Freiland
- Aufwand
- 5,3 ml/m² in 20 bis 50 ml/m² Wasser
- Wartezeit
- Wege und Plätze mit Holzgewächsen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NS660-1 Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Obstgehölze | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 2,5 ml/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- März bis Oktober
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 ml/m² in 20 ml/m² Wasser (bei Unkräutern in frühen Entwicklungsstadien oder geringer Verunkrautung)
- Wartezeit
- Obstgehölze: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Beerenobst (außer Erdbeere) | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 2,5 ml/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- März bis Oktober
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 ml/m² in 20 ml/m² Wasser (bei Unkräutern in frühen Entwicklungsstadien oder geringer Verunkrautung)
- Wartezeit
- Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Erdbeere)
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Ziergehölze | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 2,5 ml/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- März bis Oktober
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 ml/m² in 20 ml/m² Wasser (bei Unkräutern in frühen Entwicklungsstadien oder geringer Verunkrautung)
- Wartezeit
- Ziergehölze: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Gemüsekulturen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 2,5 ml/m² | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- März bis Oktober
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 ml/m² in 20 ml/m² Wasser (bei Unkräutern in frühen Entwicklungsstadien oder geringer Verunkrautung)
- Wartezeit
- Gemüsekulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Zierpflanzen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 2,5 ml/m² | 2× | – | – |
- Zeitpunkt
- März bis Oktober
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 ml/m² in 20 ml/m² Wasser (bei Unkräutern in frühen Entwicklungsstadien oder geringer Verunkrautung)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Gemüsekulturen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 2,5 ml/m² | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- März bis Oktober , vor der Saat oder vor dem Pflanzen
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 ml/m² in 20 ml/m² Wasser (bei Unkräutern in frühen Entwicklungsstadien oder geringer Verunkrautung)
- Wartezeit
- Gemüsekulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
|
| Zierpflanzen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 2,5 ml/m² | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- März bis Oktober , vor der Saat oder vor dem Pflanzen
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 2,5 ml/m² in 20 ml/m² Wasser (bei Unkräutern in frühen Entwicklungsstadien oder geringer Verunkrautung)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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| Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter | 2,5 ml/m² | 4× | – | – |
- Zeitpunkt
- März bis Oktober
- Einsatz
- Nichtkulturland · Freiland
- Aufwand
- 2,5 ml/m² in 20 ml/m² Wasser (bei Unkräutern in frühen Entwicklungsstadien oder geringer Verunkrautung)
- Wartezeit
- Wege und Plätze mit Holzgewächsen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NS660-1 Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
- SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
- SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
- SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
- WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
- WW730 Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
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