Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Rosenkohl: 1 Tage
NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Blumenkohl: 1 Tage
NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 1 Tage
NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Endivien: 1 Tage
NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Sareptasenf: 1 Tage
NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Stielmangold: 1 Tage
NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Herzknospe gestreckt bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Obstbau · Freiland
Wartezeit
Erdbeere: 1 Tage
NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Eissalat: 1 Tage
NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Kresse: 1 Tage
NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Ölrauke: 1 Tage
NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Schmalblättriger Doppelsame: 1 Tage
NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Grünkohl: 1 Tage
NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Staudenkohl: 1 Tage
NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Spinat: 1 Tage
NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Sommerportulak: 1 Tage
NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.
Auflagen für das Mittel19 · gelten für jede Anwendung
Abstand
NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
Anwender
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB011 Kinder fernhalten.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Umwelt
NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
NT658 Haustiere fernhalten.
NT665 Nicht in Häufchen auslegen.
NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Sonstige
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
LM121 Kühl und trocken lagern.
VH297 Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem kindergesicherten Verschluss versehen sein.
VH298 Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
SicherheitGHS, H- und P-Sätze
H-Sätze
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
ZulassungInhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
YOU Solutions Germany GmbH
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
25.06.2024
Zulassungsende
31.08.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein
Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026
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