YOU Solutions Germany GmbH

Xiren TS

Datenblatt

zugelassen noch 10 Monate Zulassung bis 31.08.2027

Wirkstoff
Metaldehyd 27 g/kg
Wirkungsbereich
Molluskizid · Granulatköder
Zulassungsnummer
00B150-60
Gefahr
1 Hinweis →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)Nacktschnecken7 kg/ha3×– –
Stadium
Beginn der Samenquellung bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Wartezeit
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
RapsNacktschnecken7 kg/ha3×– –
Stadium
Beginn der Samenquellung bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Wartezeit
Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
LeinNacktschnecken7 kg/ha3×– –
Stadium
Beginn der Samenquellung bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Wartezeit
Lein: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SenfNacktschnecken7 kg/ha3×– –
Stadium
Beginn der Samenquellung bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Wartezeit
Senf: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
MohnNacktschnecken7 kg/ha3×– –
Stadium
Beginn der Samenquellung bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Wartezeit
Mohn: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZuckerrübeNacktschnecken7 kg/ha3×– –
Stadium
Quellung: Beginn der Wasseraufnahme des Samens bis 9 und mehr Laubblätter entfaltet
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Wartezeit
Zuckerrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KartoffelNacktschnecken7 kg/ha3×– –
Stadium
Sichtbarwerden der Keime (< 1 mm) bis 50 % der max. art-/sortenspezifischen Knollenmasse erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Wartezeit
Kartoffel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
MaisNacktschnecken7 kg/ha3×– –
Stadium
Beginn der Samenquellung bis Beginn des Längenwachstums
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Wartezeit
Mais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
RosenkohlNacktschnecken7 kg/ha3×1 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Rosenkohl: 1 Tage
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
BlumenkohlNacktschnecken7 kg/ha3×1 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Blumenkohl: 1 Tage
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)Nacktschnecken7 kg/ha3×1 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 1 Tage
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
EndivienNacktschnecken7 kg/ha3×1 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Endivien: 1 Tage
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SareptasenfNacktschnecken7 kg/ha3×1 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Sareptasenf: 1 Tage
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
StielmangoldNacktschnecken7 kg/ha3×1 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Stielmangold: 1 Tage
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ErdbeereNacktschnecken7 kg/ha3×1 Tage –
Stadium
Herzknospe gestreckt bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Obstbau · Freiland
Wartezeit
Erdbeere: 1 Tage
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenNacktschnecken7 kg/ha3×– –
Stadium
Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
EissalatNacktschnecken7 kg/ha3×1 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Eissalat: 1 Tage
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KresseNacktschnecken7 kg/ha3×1 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Kresse: 1 Tage
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ÖlraukeNacktschnecken7 kg/ha3×1 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Ölrauke: 1 Tage
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Schmalblättriger DoppelsameNacktschnecken7 kg/ha3×1 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Schmalblättriger Doppelsame: 1 Tage
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
GrünkohlNacktschnecken7 kg/ha3×1 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Grünkohl: 1 Tage
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
StaudenkohlNacktschnecken7 kg/ha3×1 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Staudenkohl: 1 Tage
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SpinatNacktschnecken7 kg/ha3×1 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Spinat: 1 Tage
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SommerportulakNacktschnecken7 kg/ha3×1 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Sommerportulak: 1 Tage
  • NT672 Anwendung bis maximal 70 % Bodenbedeckungsgrad durch die Kulturpflanze.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

24 von 24 Anwendungen Als CSV exportieren

Auflagen für das Mittel 16 · gelten für jede Anwendung

Abstand

  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).

Anwender

  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB011 Kinder fernhalten.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NT658 Haustiere fernhalten.
  • NT665 Nicht in Häufchen auslegen.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • LM121 Kühl und trocken lagern.
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
YOU Solutions Germany GmbH
Vertriebsfirmen
YOU Solutions Germany GmbH
Zulassungsbeginn
09.07.2024
Zulassungsende
31.08.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026