ADAMA Deutschland GmbH

ZETROLA

Datenblatt

zugelassen noch 13 Monate Zulassung bis 30.11.2027

Wirkstoff
Propaquizafop 100 g/l
Wirkungsbereich
Herbizid · Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Zulassungsnummer
034107-60
Gefahr
Signalwort Gefahr · 3 Piktogramme, 16 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
WinterrapsEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)1 l/ha1×– –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , Herbst
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Winterraps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WinterrapsEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,75 l/ha1×– –
Stadium
Beginn der Seitensprossentwicklung: 1. Seitenspross sichtbar bis 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , Frühjahr
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Winterraps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
KartoffelEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)1 l/ha1×– –
Stadium
3. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet bis 9 und mehr basale Seitentriebe gebildet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Kartoffel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Zuckerrübe, FutterrübeEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)1 l/ha1×– –
Stadium
2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Zuckerrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Futterrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
AckerbohneEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,75 l/ha1×– –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Ackerbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
FuttererbseEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,75 l/ha1×– –
Stadium
3. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 3. Ranke) entfaltet bis 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Futtererbse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
SonnenblumeEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,75 l/ha1×– –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Sonnenblume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
LeinEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,75 l/ha1×– –
Stadium
Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Lein: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
MöhreEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,75 l/ha1×30 Tage –
Stadium
1. Laubblatt entfaltet bis 50 % des zu erwartenden Rüben-, Wurzel- bzw. Knollendurchmessers erreicht
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Möhre: 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,75 l/ha1×30 Tage –
Stadium
1. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
SpeisezwiebelEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,75 l/ha1×30 Tage –
Stadium
1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 50 % des zu erwartenden Zwiebel- bzw. Schaftdurchmessers erreicht
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Speisezwiebel: 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WurzelpetersilieEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,75 l/ha1×30 Tage –
Stadium
1. Laubblatt entfaltet bis 50 % des zu erwartenden Rüben-, Wurzel- bzw. Knollendurchmessers erreicht
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Wurzelpetersilie: 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
ErdbeereEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,75 l/ha1×35 Tage –
Zeitpunkt
nach der Ernte
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Rohrschwingel, Schaf-Schwingel, Wiesenschwingel, Deutsches Weidelgras, WiesenlieschgrasAcker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Gemeines Rispengras, Ausfallgetreide0,25 l/ha1×– –
Stadium
1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen der Unkräuter und während der Vegetationsruhe im Spätherbst oder vor Vegetationsbeginn
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Rohrschwingel: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Schaf-Schwingel: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Wiesenschwingel: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Deutsches Weidelgras: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Wiesenlieschgras: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wiesen-RispengrasGemeiner Windhalm, Gemeines Rispengras, Ausfallgetreide0,2 l/ha1×– –
Stadium
1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen der Unkräuter und während der Vegetationsruhe im Spätherbst oder vor Vegetationsbeginn
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Wiesen-Rispengras: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Knoblauch, Schalotte, PerlzwiebelEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,75 l/ha1×Knoblauch: 28 Tage; Schalotte: 28 Tage; Perlzwiebel: 28 Tage –
Stadium
3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 5. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , ab Frühjahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Knoblauch: 28 Tage
Wartezeit
Schalotte: 28 Tage
Wartezeit
Perlzwiebel: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-10GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Gemüsekulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Wurzel- und Knollengemüse (außer Möhre, Wurzelpetersilie)Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,75 l/ha1×28 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis 5. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen oder nach dem Pflanzen , ab Frühjahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: 28 Tage (außer Möhre, Wurzelpetersilie)
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-10GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Gemüsekulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
BlumenkohleEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)1 l/ha1×28 Tage –
Stadium
5. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Pflanzen , ab Frühjahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Blumenkohle: 28 Tage
  • SF275-10GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Gemüsekulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
WinterrapsGemeine Quecke1,5 l/ha1×90 Tage NW 5 m
Stadium
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Herbst , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Winterraps: 90 Tage
  • NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-2AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
KartoffelGemeine Quecke1,5 l/ha1×30 Tage NW 5 m
Stadium
Auflaufen: Sprosse durchbrechen Bodenoberfläche
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Kartoffel: 30 Tage
  • NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-2AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Zuckerrübe, FutterrübeGemeine Quecke1,5 l/ha1×Zuckerrübe: 60 Tage; Futterrübe: 60 Tage NW 5 m
Stadium
Auflaufen: Keimspross durchbricht Bodenoberfläche
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Zuckerrübe: 60 Tage
Wartezeit
Futterrübe: 60 Tage
  • NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-2AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SF283 Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
WinterrapsGemeine Quecke0,75 l/ha2×90 Tage NW 5 m
Stadium
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Herbst , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Winterraps: 90 Tage
  • NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-2AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
KartoffelGemeine Quecke0,75 l/ha2×30 Tage NW 5 m
Stadium
Auflaufen: Sprosse durchbrechen Bodenoberfläche
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Kartoffel: 30 Tage
  • NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-2AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Zuckerrübe, FutterrübeGemeine Quecke0,75 l/ha2×Zuckerrübe: 60 Tage; Futterrübe: 60 Tage NW 5 m
Stadium
Auflaufen: Keimspross durchbricht Bodenoberfläche
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 100 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Zuckerrübe: 60 Tage
Wartezeit
Futterrübe: 60 Tage
  • NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-2AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SF283 Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete)Gemeine Quecke1,5 l/ha1×60 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimspross durchbricht Bodenoberfläche
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , April bis Juli , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 75 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 60 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
ErdbeereGemeine Quecke1,5 l/ha1×35 Tage –
Stadium
1. Laubblatt ist entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Austrieb , April bis August , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 75 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-28BE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)Gemeine Quecke1,5 l/ha1×35 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , April bis Juli , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 75 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
LeinGemeine Quecke1,5 l/ha1×120 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimscheide/Keimblätter durchbricht/brechen Bodenoberfläche (ausgen. hypogäische Keimung); Spross bzw. Blatt durchbricht die Bodenoberfläche; Knospen zeigen grüne Spitzen
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , April bis Juli , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 75 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Lein: 120 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
MöhreGemeine Quecke1,5 l/ha1×35 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , April bis Juli , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 75 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Möhre: 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SpeisezwiebelEinkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke1,5 l/ha1×30 Tage –
Stadium
3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 9 oder mehr Laubbätter deutlich sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , Frühjahr , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Speisezwiebel: 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
WurzelpetersilieGemeine Quecke1,5 l/ha1×30 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis 9 oder mehr Laubblätter entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , Frühjahr , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Wurzelpetersilie: 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
KernobstEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,8 l/ha1×30 Tage –
Zeitpunkt
während der Vegetationsperiode
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,8 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Kernobst: 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-VEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
KernobstGemeine Quecke1,5 l/ha1×30 Tage –
Zeitpunkt
während der Vegetationsperiode , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Kernobst: 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-VEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
PfirsichEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,8 l/ha1×30 Tage –
Zeitpunkt
während der Vegetationsperiode
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,8 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Pfirsich: 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-VEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
PfirsichGemeine Quecke1,5 l/ha1×30 Tage –
Zeitpunkt
während der Vegetationsperiode , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Pfirsich: 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-VEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
PhaceliaEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,8 l/ha1×– –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , Frühjahr bis Herbst
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,8 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Phacelia: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
PhaceliaGemeine Quecke1,5 l/ha1×– –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , Frühjahr bis Herbst , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Phacelia: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
ErbseEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras)0,8 l/ha1×40 Tage –
Stadium
3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , Frühsommer
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,8 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Erbse: 40 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
ErbseGemeine Quecke1,5 l/ha1×40 Tage –
Stadium
3. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 3. Ranke) entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , Frühsommer , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Erbse: 40 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Luzerne-ArtenEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,8 l/ha1×45 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , Frühjahr bis Sommer
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,8 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Luzerne-Arten: 45 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Luzerne-ArtenGemeine Quecke1,5 l/ha1×45 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , Frühjahr bis Sommer , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Luzerne-Arten: 45 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Klee-ArtenEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras)0,8 l/ha1×45 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , Frühjahr bis Herbst
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,8 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Klee-Arten: 45 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Klee-ArtenGemeine Quecke1,5 l/ha1×45 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , Frühjahr bis Herbst , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Klee-Arten: 45 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Nadelholz, LaubholzEinkeimblättrige Unkräuter1,5 l/ha1×– NW 5 m
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr
Einsatz
Forst · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Nadelholz: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Laubholz: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-77FO Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 77 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Nadelholz, LaubholzLand-Reitgras2 l/ha1×– NW 5 m
Zeitpunkt
während der Vegetationsperiode , nach dem Auflaufen der Unkräuter
Einsatz
Forst · auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Nadelholz: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Laubholz: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-77FO Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 77 Tagen nach der Anwendung in Forstkulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
BaumschulgehölzpflanzenEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,75 l/ha1×– –
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter und Frühjahr
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-63ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 63 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
BaumschulgehölzpflanzenGemeine Quecke1,5 l/ha1×– NW 5 m
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-63ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 63 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
FuttererbseGemeine Quecke1,5 l/ha1×90 Tage NW 5 m
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Futtererbse: 90 Tage
  • NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
SonnenblumeGemeine Quecke1,5 l/ha1×90 Tage NW 5 m
Stadium
2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Sonnenblume: 90 Tage
  • NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
AckerbohneGemeine Quecke1,5 l/ha1×45 Tage NW 5 m
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis 9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , Frühjahr
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Ackerbohne: 45 Tage
  • NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
SojabohneEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,8 l/ha1×90 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
Zeitpunkt
Frühjahr bis Sommer , nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Sojabohne: 90 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
SojabohneGemeine Quecke1,5 l/ha1×90 Tage NW 5 m
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
Zeitpunkt
Frühjahr bis Sommer , nach dem Auflaufen , nach dem Auflaufen der Unkräuter , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Sojabohne: 90 Tage
  • NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
frische KräuterEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke)0,75 l/ha1×frische Kräuter: 14 Tage; Thymian, Gemeiner: 35 Tage; Schnittsellerie: 21 Tage –
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen oder nach dem Schnitt
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
frische Kräuter: 14 Tage (außer Schnittsellerie, Thymian, Gemeiner)
Wartezeit
Thymian, Gemeiner: 35 Tage
Wartezeit
Schnittsellerie: 21 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Johannisbeerartiges BeerenobstEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras)0,75 l/ha1×– –
Stadium
Vegetationsruhe: spitzere Blatt- und dickere Blütenstandsknospen sind geschlossen und mit Knospenschupen bedeckt bis Alle Blütenknospen sind durch Streckung der Traubenachse freigelegt
Zeitpunkt
bis vor der Blüte
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Johannisbeerartiges Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-VEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Johannisbeerartiges BeerenobstGemeine Quecke1,5 l/ha1×– NW 5 m
Stadium
Vegetationsruhe: spitzere Blatt- und dickere Blütenstandsknospen sind geschlossen und mit Knospenschupen bedeckt bis Alle Blütenknospen sind durch Streckung der Traubenachse freigelegt
Zeitpunkt
bis vor der Blüte , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Johannisbeerartiges Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-VEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Johannisbeerartiges BeerenobstEinjährige einkeimblättrige Unkräuter (außer Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras)0,75 l/ha1×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Johannisbeerartiges Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-EVOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Johannisbeerartiges BeerenobstGemeine Quecke1,5 l/ha1×– NW 5 m
Zeitpunkt
nach der Ernte , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Johannisbeerartiges Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-EVOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
ChicoreeEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke1,5 l/ha1×40 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen der Unkräuter
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser; max. 1,5 l/ha pro Jahr
Wartezeit
Chicoree: 40 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
ChicoreeEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke0,6 l/ha2×40 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen der Unkräuter
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser; max. 1,2 l/ha pro Jahr
Wartezeit
Chicoree: 40 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SpinatEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke1,5 l/ha1×40 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen der Unkräuter
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser; max. 1,5 l/ha pro Jahr
Wartezeit
Spinat: 40 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SpinatEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke0,6 l/ha2×40 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen der Unkräuter
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser; max. 1,2 l/ha pro Jahr
Wartezeit
Spinat: 40 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Salat-Arten, SalateEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke1,5 l/ha1×Salat-Arten: 30 Tage; Salate: 30 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen der Unkräuter
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser; max. 1,5 l/ha pro Jahr
Wartezeit
Salat-Arten: 30 Tage
Wartezeit
Salate: 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Salat-Arten, SalateEinjährige einkeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke0,6 l/ha2×Salat-Arten: 30 Tage; Salate: 30 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen der Unkräuter
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser; max. 1,2 l/ha pro Jahr
Wartezeit
Salat-Arten: 30 Tage
Wartezeit
Salate: 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

63 von 63 Anwendungen Als CSV exportieren

Auflagen für das Mittel 17 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
  • SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Umwelt

  • NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Sonstige

  • VH617 Im technischen Wirkstoff Propaquizafop darf der Gehalt an Toluol 5 g/kg nicht überschreiten.
  • WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMH1 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 1
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS07 Ausrufezeichen
  • GHS08 Gesundheitsgefahr
  • GHS09 Umwelt

Signalwort: Gefahr

H-Sätze

  • EUH 066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
  • EUH 208-0038 Enthält Propaquizafop. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
  • H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P-Sätze

  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P301+P310+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Kein Erbrechen hervorrufen.
  • P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  • P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
  • P405 Unter Verschluss aufbewahren.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
ADAMA Deutschland GmbH
Vertriebsfirmen
Syngenta Agro GmbH
Zulassungsbeginn
25.09.2017
Zulassungsende
30.11.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026