Trifolio-M GmbH

ABWEHR MEISTER Trauermücken Neem

Datenblatt

zugelassen noch 15 Monate Zulassung bis 31.01.2028

Wirkstoff
Azadirachtin 10.6 g/l
Wirkungsbereich
Insektizid · Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Zulassungsnummer
024436-98
Gefahr
1 Piktogramm, 5 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
Flaschenkürbis, Gurke, Zucchini, Aubergine, Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, Tomate, RiesenkürbisSaugende Insekten, Beißende Insekten, blattminierende Insekten (außer Wanzen)2 l/ha3×Gurke: 3 Tage; Moschus-Kürbis: 3 Tage; Riesenkürbis: 3 Tage; Garten-Kürbis: 3 Tage; Zucchini: 3 Tage; Flaschenkürbis: 3 Tage; Tomate: 3 Tage; Aubergine: 3 Tage NW 10 m
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 2,5 l/ha in 800 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 3 l/ha in 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Gurke: 3 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 3 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 3 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 3 Tage
Wartezeit
Zucchini: 3 Tage
Wartezeit
Flaschenkürbis: 3 Tage
Wartezeit
Tomate: 3 Tage
Wartezeit
Aubergine: 3 Tage
NW605-1
Abstand mit Abdriftminderung: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% * m
  • NT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
  • NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
  • NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
Flaschenkürbis, Gurke, Zucchini, Aubergine, Moschus-Kürbis, Garten-Kürbis, Tomate, RiesenkürbisSaugende Insekten, Beißende Insekten, blattminierende Insekten (außer Wanzen)0,2 ml/m²3×Gurke: 3 Tage; Moschus-Kürbis: 3 Tage; Riesenkürbis: 3 Tage; Garten-Kürbis: 3 Tage; Zucchini: 3 Tage; Flaschenkürbis: 3 Tage; Tomate: 3 Tage; Aubergine: 3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,25 ml/m² in 80 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,3 ml/m² in 100 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Gurke: 3 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 3 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 3 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 3 Tage
Wartezeit
Zucchini: 3 Tage
Wartezeit
Flaschenkürbis: 3 Tage
Wartezeit
Tomate: 3 Tage
Wartezeit
Aubergine: 3 Tage
  • HE110 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • HS110 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • HS2101 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • HS610 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: "Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SS201 Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • SS703 Festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Flaschenkürbis, Gurke, Zucchini, Aubergine, Moschus-Kürbis, Garten-Kürbis, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Tomate, RiesenkürbisSaugende Insekten, Beißende Insekten, blattminierende Insekten (außer Wanzen)2 l/ha3×Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage; Gurke: 3 Tage; Moschus-Kürbis: 3 Tage; Riesenkürbis: 3 Tage; Garten-Kürbis: 3 Tage; Zucchini: 3 Tage; Flaschenkürbis: 3 Tage; Tomate: 3 Tage; Aubergine: 3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
2 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 2,5 l/ha in 800 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 3 l/ha in 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage
Wartezeit
Gurke: 3 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 3 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 3 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 3 Tage
Wartezeit
Zucchini: 3 Tage
Wartezeit
Flaschenkürbis: 3 Tage
Wartezeit
Tomate: 3 Tage
Wartezeit
Aubergine: 3 Tage
Moschus-Kürbis, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Gurke, Zucchini, Aubergine, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis, Tomate, RiesenkürbisSaugende Insekten, Beißende Insekten, blattminierende Insekten (außer Wanzen)0,2 ml/m²3×Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage; Gurke: 3 Tage; Moschus-Kürbis: 3 Tage; Riesenkürbis: 3 Tage; Garten-Kürbis: 3 Tage; Zucchini: 3 Tage; Flaschenkürbis: 3 Tage; Tomate: 3 Tage; Aubergine: 3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,25 ml/m² in 80 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,3 ml/m² in 100 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage
Wartezeit
Gurke: 3 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 3 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 3 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 3 Tage
Wartezeit
Zucchini: 3 Tage
Wartezeit
Flaschenkürbis: 3 Tage
Wartezeit
Tomate: 3 Tage
Wartezeit
Aubergine: 3 Tage
  • HE110 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • HS110 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • HS2101 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • HS610 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: "Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • SS201 Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • SS703 Festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Flaschenkürbis, Gurke, Zucchini, Aubergine, Moschus-Kürbis, Garten-Kürbis, Tomate, RiesenkürbisSaugende Insekten, Beißende Insekten, blattminierende Insekten (außer Wanzen)0,2 ml/m²3×Gurke: 3 Tage; Moschus-Kürbis: 3 Tage; Riesenkürbis: 3 Tage; Garten-Kürbis: 3 Tage; Zucchini: 3 Tage; Flaschenkürbis: 3 Tage; Tomate: 3 Tage; Aubergine: 3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Balkone
Aufwand
0,2 ml/m² in 60 ml/m² Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,25 ml/m² in 80 ml/m² Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,3 ml/m² in 100 ml/m² Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Gurke: 3 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 3 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 3 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 3 Tage
Wartezeit
Zucchini: 3 Tage
Wartezeit
Flaschenkürbis: 3 Tage
Wartezeit
Tomate: 3 Tage
Wartezeit
Aubergine: 3 Tage
  • HE110 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • HS110 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • HS2101 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • HS610 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: "Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • SS201 Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • SS703 Festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
Blatt- und Stielgemüse, Wurzel- und Knollengemüse, HülsengemüseSaugende Insekten, Beißende Insekten3 l/ha3×Blatt- und Stielgemüse: 3 Tage; Wurzel- und Knollengemüse: 3 Tage; Hülsengemüse: 3 Tage NW 5 m
Stadium
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 l/ha in 300 bis 800 l/ha Wasser; max. 9 l/ha pro Jahr
Wartezeit
Blatt- und Stielgemüse: 3 Tage
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: 3 Tage
Wartezeit
Hülsengemüse: 3 Tage
  • NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

6 von 60 Anwendungen · Filter Fruchtgemüse Als CSV exportieren

Auflagen für das Mittel 21 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
  • SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
  • SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Umwelt

  • NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NN233 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft.
  • NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NN283 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft.
  • NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
  • NN3324 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Amblyseius cucumeris (Raubmilbe) eingestuft.
  • NN361 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
  • NN370 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
  • NN391 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
  • NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Sonstige

  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMIUN Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS09 Umwelt

H-Sätze

  • EUH 208-0147 Enthält Azadirachtin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P-Sätze

  • P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Trifolio-M GmbH
Vertriebsfirmen
ZE24 eCommerce GmbH
Zulassungsbeginn
21.08.2026
Zulassungsende
31.01.2028
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026