bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
35 g/ha in 500 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 53 g/ha in 750 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 70 g/ha in 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Melone: 1 Tage
Wartezeit
Gurke: 1 Tage
Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis
Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)
35 g/ha
12×
Garten-Kürbis: 1 Tage; Moschus-Kürbis: 1 Tage; Riesenkürbis: 1 Tage
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
35 g/ha in 500 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 53 g/ha in 750 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 70 g/ha in 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Garten-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 1 Tage
Zucchini, Patisson
Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
35 g/ha in 500 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 53 g/ha in 750 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 70 g/ha in 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Obstbau · Gewächshaus
Wartezeit
Erdbeere: 1 Tage
WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Auflagen für das Mittel16 · gelten für jede Anwendung
Anwender
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
ST303 Staub nicht einatmen.
Umwelt
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Sonstige
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
VH650 Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
WMFBM02 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): BM02
SicherheitGHS, H- und P-Sätze
H-Sätze
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
ZulassungInhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
CBC Europe S.r.l.
Vertriebsfirmen
e-nema GmbH
Zulassungsbeginn
09.11.2022
Zulassungsende
01.08.2034
Mittel mit geringem Risiko
Ja
Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026
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