Syngenta Agro GmbH

ASKON

Datenblatt

zugelassen noch 4 Monate Zulassung bis 15.03.2027

Wirkstoffe
Difenoconazol 125 g/l, Azoxystrobin 200 g/l
Wirkungsbereich
Fungizid · Suspensionskonzentrat
Zulassungsnummer
006902-00
Gefahr
Signalwort Achtung · 3 Piktogramme, 19 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
Patisson, Zucchini, Gurke, Kürbis-HybridenPilzliche Blattfleckenerreger1 l/ha2×Gurke: 3 Tage; Kürbis-Hybriden: 3 Tage; Zucchini: 3 Tage; Patisson: 3 Tage NW 5 m
Stadium
1. Blüte am Hauptspross offen
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Gurke: 3 Tage
Wartezeit
Kürbis-Hybriden: 3 Tage
Wartezeit
Zucchini: 3 Tage
Wartezeit
Patisson: 3 Tage
NW605
Abstand mit Abdriftminderung: 50% 5 m, 75% * m, 90% * m
  • NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
  • NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
  • WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
  • WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Gurke, Garten-Kürbis, Riesenkürbis, Moschus-Kürbis, Patisson, ZucchiniPilzliche Blattfleckenerreger0,75 l/ha2×Gurke: 3 Tage; Moschus-Kürbis: 3 Tage; Riesenkürbis: 3 Tage; Garten-Kürbis: 3 Tage; Zucchini: 3 Tage; Patisson: 3 Tage –
Stadium
9. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,75 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm)
Wartezeit
Gurke: 3 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 3 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 3 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 3 Tage
Wartezeit
Zucchini: 3 Tage
Wartezeit
Patisson: 3 Tage
  • SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Aubergine, TomatePilzliche Blattfleckenerreger0,75 l/ha2×Aubergine: 3 Tage; Tomate: 3 Tage –
Stadium
9 oder mehr Laubblätter entfaltet
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,75 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm)
Wartezeit
Aubergine: 3 Tage
Wartezeit
Tomate: 3 Tage
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili)Pilzliche Blattfleckenerreger0,75 l/ha2×3 Tage –
Stadium
9 oder mehr Laubblätter entfaltet
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,75 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 1 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm)
Wartezeit
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 20 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
  • NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
  • NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

Sonstige

  • VH619 Der Gehalt an Toluol und Z-Isomer im technischen Wirkstoff Azoxystrobin darf 2 g/kg bzw. 25 g/kg nicht überschreiten.
  • WMFC3 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C3
  • WMFG1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS07 Ausrufezeichen
  • GHS08 Gesundheitsgefahr
  • GHS09 Umwelt

Signalwort: Achtung

H-Sätze

  • EUH 208-0098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
  • H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
  • H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P-Sätze

  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
  • P264 Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
  • P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
  • P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
  • P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
  • P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
  • P405 Unter Verschluss aufbewahren.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
01.07.2011
Zulassungsende
15.03.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026