Detia Freyberg GmbH

DEGESCH-PLATE

Datenblatt

zugelassen noch 13 Monate Zulassung bis 30.11.2027

Wirkstoff
Magnesiumphosphid 560 g/kg
Wirkungsbereich
Insektizid · Gaserzeugendes Produkt
Zulassungsnummer
042688-00
Gefahr
Signalwort Gefahr · 3 Piktogramme, 22 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
RäumeInsekten117 g je 6 m³1×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Räume
Wartezeit
Räume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Vorratslagerndes GetreideInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Räume
Wartezeit
Vorratslagerndes Getreide: 7 Tage
Vorratslagerndes GetreideInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
Wartezeit
Vorratslagerndes Getreide: 7 Tage
Vorratslagerndes GetreideInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Container (für Warensendungen)
Wartezeit
Vorratslagerndes Getreide: 7 Tage
TrockenobstInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Räume
Wartezeit
Trockenobst: 7 Tage
TrockenobstInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
Wartezeit
Trockenobst: 7 Tage
TrockenobstInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Container (für Warensendungen)
Wartezeit
Trockenobst: 7 Tage
GetreideerzeugnisseInsekten117 g je 6 m³1×14 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Räume
Wartezeit
Getreideerzeugnisse: 14 Tage
GetreideerzeugnisseInsekten117 g je 6 m³1×14 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
Wartezeit
Getreideerzeugnisse: 14 Tage
GetreideerzeugnisseInsekten117 g je 6 m³1×14 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Container (für Warensendungen)
Wartezeit
Getreideerzeugnisse: 14 Tage
TrockengemüseInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Räume
Wartezeit
Trockengemüse: 7 Tage
TrockengemüseInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
Wartezeit
Trockengemüse: 7 Tage
TrockengemüseInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Container (für Warensendungen)
Wartezeit
Trockengemüse: 7 Tage
KakaoInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Räume
Wartezeit
Kakao: 7 Tage
KakaoInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
Wartezeit
Kakao: 7 Tage
KakaoInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Container (für Warensendungen)
Wartezeit
Kakao: 7 Tage
TabakInsekten117 g je 6 m³1×3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Räume
Wartezeit
Tabak: 3 Tage
TabakInsekten117 g je 6 m³1×3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
Wartezeit
Tabak: 3 Tage
TabakInsekten117 g je 6 m³1×3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Container (für Warensendungen)
Wartezeit
Tabak: 3 Tage
ÖlsaatInsekten117 g je 6 m³1×21 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Räume
Wartezeit
Ölsaat: 21 Tage
ÖlsaatInsekten117 g je 6 m³1×21 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
Wartezeit
Ölsaat: 21 Tage
ÖlsaatInsekten117 g je 6 m³1×21 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Container (für Warensendungen)
Wartezeit
Ölsaat: 21 Tage
SchalenobstInsekten117 g je 6 m³1×Schalenobst: 21 Tage; Pistazie: 35 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Räume
Wartezeit
Schalenobst: 21 Tage
Wartezeit
Pistazie: 35 Tage
SchalenobstInsekten117 g je 6 m³1×Schalenobst: 21 Tage; Pistazie: 35 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
Wartezeit
Schalenobst: 21 Tage
Wartezeit
Pistazie: 35 Tage
SchalenobstInsekten117 g je 6 m³1×Schalenobst: 21 Tage; Pistazie: 35 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Container (für Warensendungen)
Wartezeit
Schalenobst: 21 Tage
Wartezeit
Pistazie: 35 Tage
KaffeeInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Räume
Wartezeit
Kaffee: 7 Tage
KaffeeInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
Wartezeit
Kaffee: 7 Tage
KaffeeInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Container (für Warensendungen)
Wartezeit
Kaffee: 7 Tage
TeeInsekten117 g je 6 m³1×3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Räume
Wartezeit
Tee: 3 Tage
TeeInsekten117 g je 6 m³1×3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
Wartezeit
Tee: 3 Tage
TeeInsekten117 g je 6 m³1×3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Container (für Warensendungen)
Wartezeit
Tee: 3 Tage
GewürzeInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Räume
Wartezeit
Gewürze: 7 Tage
GewürzeInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
Wartezeit
Gewürze: 7 Tage
GewürzeInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Container (für Warensendungen)
Wartezeit
Gewürze: 7 Tage
ArzneipflanzenInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Räume
Wartezeit
Arzneipflanzen: 7 Tage
ArzneipflanzenInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
Wartezeit
Arzneipflanzen: 7 Tage
ArzneipflanzenInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Container (für Warensendungen)
Wartezeit
Arzneipflanzen: 7 Tage
HeuInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Räume
Wartezeit
Heu: 7 Tage
HeuInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · bei Lagerung unter gasdichten Planen auf gasdichten Böden (hinreichend gasdicht im Sinne der TRGS 512)
Wartezeit
Heu: 7 Tage
HeuInsekten117 g je 6 m³1×7 Tage –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Container (für Warensendungen)
Wartezeit
Heu: 7 Tage

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 22 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
  • SE1201 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • SF5053 An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt.
  • SF514-1 Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren.
  • SF524 Bei Anwendung in Räumen/Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwendung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbereich sofort verlassen.
  • SF526 Unter Deck dürfen unter Gas stehende Transportbehälter nur transportiert werden, wenn die Laderäume mit einer technischen Belüftung ausgestattet sind, deren Leistung mindestens zwei Luftwechsel pro Stunde betragen soll, bezogen auf den leeren Raum. In Deutschland sind gemäß GefStoffV in der jeweils geltenden Fassung, Anhang I Nr. 4.4.5 Abs. 1 die inter-national geltenden Empfehlungen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) für die Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Schiffen zu beachten. In Deutsch-land muss die technische Belüftung geeignet sein um Begasungsmittel-Konzentrationen über dem Grenzwert gemäß GefStoffV (GefStoffV, Anhang I Nr. 4.4.4 Abs. 3 und TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte) in der jeweils geltenden Fassung) zu verhindern. Für Phosphin (CAS Nr. 7803-51-2) liegt der Arbeitsplatzgrenzwert bei 0.14 mg/m³ bzw. 0.1 ppm. (Stand Mai 2016)
  • SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • ST3312 Atemschutzgerät mit Filter (Typ/Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp (Kennbuchstabe, Kennfarbe) und Gasfilterklasse sind anzugeben.

Umwelt

  • NT871 Vor der Anwendung ist zu prüfen, ob sich im zu begasenden Objekt wildlebende Tiere aufhalten. Bei Hinweisen auf die Nutzung eines Gebäudes durch Vögel oder Säugetiere geschützter Arten zur Jungenaufzucht hat die Begasung zu unterbleiben, sofern für die jeweilige Anwendung keine Risikominderungsmaßnahmen definiert sind, mit deren Hilfe eine Exposition ausgeschlossen werden kann.
  • NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NW261 Das Mittel ist fischgiftig.
  • NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
  • NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
  • NN000 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.

Sonstige

  • EO001 SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen.
  • EO002 SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
  • EO004 SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden.
  • VH331 Der Gehalt an Arsen im technischen Wirkstoff darf 0,04 g/kg nicht überschreiten.
  • VS005-1 Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten.
  • WMI24A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 24A
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS02 Flamme
  • GHS06 Totenkopf mit Knochen
  • GHS09 Umwelt

Signalwort: Gefahr

H-Sätze

  • EUH 029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
  • EUH 032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
  • EUH 070 Giftig bei Berührung mit den Augen.
  • H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.
  • H300 Lebensgefahr bei Verschlucken.
  • H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
  • H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

P-Sätze

  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
  • P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
  • P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
  • P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
  • P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  • P335 Lose Partikel von der Haut abbürsten.
  • P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
  • P405 Unter Verschluss aufbewahren.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Detia Freyberg GmbH
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
04.05.2017
Zulassungsende
30.11.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026