Evergreen Garden Care

Express Schädlingsfrei Careo Eco

Datenblatt

zugelassen noch 5 Monate Zulassung bis 31.03.2027

Wirkstoffe
Pyrethrine 7 g/l, Rapsöl 700 g/l
Wirkungsbereich
Akarizid, Insektizid · Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Zulassungsnummer
00A766-00
Gefahr
Signalwort Achtung · 2 Piktogramme, 13 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
ZierpflanzenBlattläuse0,56 ml/m²2×– NW 10 m
Stadium
Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenSpinnmilben (Tetranychidae)0,56 ml/m²2×– NW 10 m
Stadium
Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenSchmetterlingsraupen0,56 ml/m²2×– NW 10 m
Stadium
Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenSchildlaus-Arten0,56 ml/m²2×– NW 10 m
Stadium
Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenBlattfressende Käfer0,56 ml/m²2×– NW 10 m
Stadium
Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenWeiße Fliegen0,56 ml/m²2×– NW 10 m
Stadium
Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenBlattläuse0,56 ml/m²2×– –
Stadium
Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
Einsatz
Zierpflanzenbau · Zimmer, Büroräume und Wintergärten
Aufwand
0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenSpinnmilben (Tetranychidae)0,56 ml/m²2×– –
Stadium
Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
Einsatz
Zierpflanzenbau · Zimmer, Büroräume und Wintergärten
Aufwand
0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenSchmetterlingsraupen0,56 ml/m²2×– –
Stadium
Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
Einsatz
Zierpflanzenbau · Zimmer, Büroräume und Wintergärten
Aufwand
0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenSchildlaus-Arten0,56 ml/m²2×– –
Stadium
Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
Einsatz
Zierpflanzenbau · Zimmer, Büroräume und Wintergärten
Aufwand
0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenBlattfressende Käfer0,56 ml/m²2×– –
Stadium
Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
Einsatz
Zierpflanzenbau · Zimmer, Büroräume und Wintergärten
Aufwand
0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenWeiße Fliegen0,56 ml/m²2×– –
Stadium
Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
Einsatz
Zierpflanzenbau · Zimmer, Büroräume und Wintergärten
Aufwand
0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenBlattläuse0,56 ml/m²2×– NW 5 m
Stadium
Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenSpinnmilben (Tetranychidae)0,56 ml/m²2×– NW 5 m
Stadium
Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenSchmetterlingsraupen0,56 ml/m²2×– NW 5 m
Stadium
Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenSchildlaus-Arten0,56 ml/m²2×– NW 5 m
Stadium
Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenBlattfressende Käfer0,56 ml/m²2×– NW 5 m
Stadium
Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens bis Holz- bzw. Triebwachstum abgeschlossen, Laub aber noch grün
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen , April bis September
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,56 ml/m² in 60 bis 100 ml/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW608-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 18 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SE126 Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
  • SS202 Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF247 Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1 Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
  • NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
  • NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMI3A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A
  • WMIUN Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS07 Ausrufezeichen
  • GHS09 Umwelt

Signalwort: Achtung

H-Sätze

  • EUH 208-0228 Enthält Pyrethrine. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

P-Sätze

  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
  • P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
  • P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
  • P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Evergreen Garden Care
Vertriebsfirmen
Evergreen Garden Care
Zulassungsbeginn
07.01.2025
Zulassungsende
31.03.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026