1 l/ 100 t in 99 l/ 100 t Wasser (bis 3 Monate Schutzdauer)
Wartezeit
Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Weizen)
1 l/ 100 t in 99 l/ 100 t Wasser (bis 3 Monate Schutzdauer)
Wartezeit
Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Weizen)
1 l/ 100 t in 99 l/ 100 t Wasser (bis 3 Monate Schutzdauer)
Wartezeit
Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Weizen)
1 l/ 100 t in 99 l/ 100 t Wasser (bis 3 Monate Schutzdauer)
Wartezeit
Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Weizen)
1 l/ 100 t in 99 l/ 100 t Wasser (bis 3 Monate Schutzdauer)
Wartezeit
Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Weizen)
1 l/ 100 t in 99 l/ 100 t Wasser (bis 3 Monate Schutzdauer)
Wartezeit
Vorratslagerndes Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Weizen)
Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
SF273 Beim Umgang mit behandeltem Getreide sind lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF637 Das Befüllen und Reinigen der Anlage dürfen an einem Arbeitstag nicht von derselben Person durchgeführt werden.
SF638 Die Arbeitszeit in der Beizanlage ist auf 6 Stunden pro Tag zu begrenzen.
Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
SF273 Beim Umgang mit behandeltem Getreide sind lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF637 Das Befüllen und Reinigen der Anlage dürfen an einem Arbeitstag nicht von derselben Person durchgeführt werden.
SF638 Die Arbeitszeit in der Beizanlage ist auf 6 Stunden pro Tag zu begrenzen.
Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
SF273 Beim Umgang mit behandeltem Getreide sind lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF637 Das Befüllen und Reinigen der Anlage dürfen an einem Arbeitstag nicht von derselben Person durchgeführt werden.
SF638 Die Arbeitszeit in der Beizanlage ist auf 6 Stunden pro Tag zu begrenzen.
Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
SF273 Beim Umgang mit behandeltem Getreide sind lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF637 Das Befüllen und Reinigen der Anlage dürfen an einem Arbeitstag nicht von derselben Person durchgeführt werden.
SF638 Die Arbeitszeit in der Beizanlage ist auf 6 Stunden pro Tag zu begrenzen.
Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
SF273 Beim Umgang mit behandeltem Getreide sind lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF637 Das Befüllen und Reinigen der Anlage dürfen an einem Arbeitstag nicht von derselben Person durchgeführt werden.
SF638 Die Arbeitszeit in der Beizanlage ist auf 6 Stunden pro Tag zu begrenzen.
Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
SF273 Beim Umgang mit behandeltem Getreide sind lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF637 Das Befüllen und Reinigen der Anlage dürfen an einem Arbeitstag nicht von derselben Person durchgeführt werden.
SF638 Die Arbeitszeit in der Beizanlage ist auf 6 Stunden pro Tag zu begrenzen.
Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
SF273 Beim Umgang mit behandeltem Getreide sind lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF637 Das Befüllen und Reinigen der Anlage dürfen an einem Arbeitstag nicht von derselben Person durchgeführt werden.
SF638 Die Arbeitszeit in der Beizanlage ist auf 6 Stunden pro Tag zu begrenzen.
Weizen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
SF273 Beim Umgang mit behandeltem Getreide sind lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF637 Das Befüllen und Reinigen der Anlage dürfen an einem Arbeitstag nicht von derselben Person durchgeführt werden.
SF638 Die Arbeitszeit in der Beizanlage ist auf 6 Stunden pro Tag zu begrenzen.
Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.
Auflagen für das Mittel20 · gelten für jede Anwendung
Anwender
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB193 Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
SE1201 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SE127 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Reinigung der zur Ausbringung des Pflanzenschutzmittels verwendeten Geräte.
SF169 Während der Behandlungsmaßnahmen sind die Räume/Lager mit einem Warnhinweis zu kennzeichnen.
SF521 Nach der Behandlung/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen/Lagern diese gründlich lüften.
SF527 Die Anwendung darf ausschließlich in Anlagen mit geschlossenem Spritzsystem und vollautomatischem Transport des behandelten Lagerguts erfolgen.
SF528 Im Großlager dürfen nicht mehr als 240 t Getreide/Tag, im bäuerlichen Lager nicht mehr als 130 t Getreide/Tag behandelt werden.
SF634 Arbeitskleidung, festes Schuhwerk, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und flüssigkeitsdichten Schutzanzug tragen bei der Reinigung der Beizgeräte.
SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST129 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen der Spritzvorrichtung und des Förderbands.
Umwelt
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN000 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
Sonstige
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMI3A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A
SicherheitGHS, H- und P-Sätze
GHS02 Flamme
GHS05 Ätzwirkung
GHS07 Ausrufezeichen
GHS08 Gesundheitsgefahr
GHS09 Umwelt
Signalwort: Gefahr
H-Sätze
EUH 071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P301+P331 BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
ZulassungInhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Sharda Cropchem Espana S.L.
Vertriebsfirmen
Arthur Schopf Hygiene GmbH & Co. KG
Zulassungsbeginn
25.09.2017
Zulassungsende
30.06.2029
Mittel mit geringem Risiko
Nein
Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026
Auf dem Laufenden bleiben
Kostenlos, per E-Mail
Nur Hinweise, keine Werbung. Sie bestätigen die Adresse per Link. Abmelden geht in jeder Mail mit einem Klick.