Trifolio-M GmbH

GREEN GUARDIA Neem Trauermücken-Frei

Datenblatt

zugelassen noch 15 Monate Zulassung bis 31.01.2028

Wirkstoff
Azadirachtin 10.6 g/l
Wirkungsbereich
Insektizid · Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Zulassungsnummer
024436-59
Gefahr
1 Piktogramm, 5 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
ArzneipflanzenSaugende Insekten, Beißende Insekten, blattminierende Insekten (außer Wanzen)3 l/ha4×14 Tage NW 5 m
Stadium
bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 l/ha in 500 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Arzneipflanzen (Blätter, frisch): 14 Tage
  • NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
  • VA242 Nicht anwenden in Kulturen, die der Erzeugung von Lebensmitteln/Futtermitteln dienen.
ArzneipflanzenSaugende Insekten, Beißende Insekten, blattminierende Insekten (außer Wanzen)0,3 ml/m²4×14 Tage –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,3 ml/m² in 50 bis 60 ml/m² Wasser
Wartezeit
Arzneipflanzen (Blätter, frisch): 14 Tage
  • VA242 Nicht anwenden in Kulturen, die der Erzeugung von Lebensmitteln/Futtermitteln dienen.
Blatt- und Stielgemüse, Wurzel- und Knollengemüse, HülsengemüseSaugende Insekten, Beißende Insekten3 l/ha3×Blatt- und Stielgemüse: 3 Tage; Wurzel- und Knollengemüse: 3 Tage; Hülsengemüse: 3 Tage NW 5 m
Stadium
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 l/ha in 300 bis 800 l/ha Wasser; max. 9 l/ha pro Jahr
Wartezeit
Blatt- und Stielgemüse: 3 Tage
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: 3 Tage
Wartezeit
Hülsengemüse: 3 Tage
  • NW609-2 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • NW800 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

3 von 60 Anwendungen · Filter Gemüsekulturen Als CSV exportieren

Auflagen für das Mittel 21 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
  • SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
  • SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Umwelt

  • NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NN233 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft.
  • NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NN283 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft.
  • NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
  • NN3324 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Amblyseius cucumeris (Raubmilbe) eingestuft.
  • NN361 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
  • NN370 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
  • NN391 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
  • NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Sonstige

  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMIUN Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS09 Umwelt

H-Sätze

  • EUH 208-0147 Enthält Azadirachtin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P-Sätze

  • P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Trifolio-M GmbH
Vertriebsfirmen
CuBeRo GmbH
Zulassungsbeginn
22.09.2026
Zulassungsende
31.01.2028
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026