JT Agro Europe sp. z o.o.

KALAMOS

Datenblatt

zugelassen noch 13 Monate Zulassung bis 30.11.2027

Wirkstoff
Propaquizafop 100 g/l
Wirkungsbereich
Herbizid · Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Zulassungsnummer
00B068-00
Gefahr
Signalwort Gefahr · 3 Piktogramme, 18 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
ZuckerrübeSchadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras0,6 l/ha1×28 Tage –
Stadium
2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Zuckerrübe: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
ZuckerrübeAusfallgetreide, Gemeiner Windhalm0,7 l/ha1×28 Tage –
Stadium
2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Zuckerrübe: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
ZuckerrübeGemeine Quecke1,5 l/ha1×28 Tage –
Stadium
2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Zuckerrübe: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
WinterrapsSchadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras0,6 l/ha1×42 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , Herbst oder Frühjahr
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Winterraps: 42 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WinterrapsAusfallgetreide, Gemeiner Windhalm0,7 l/ha1×42 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , Herbst oder Frühjahr
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Winterraps: 42 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WinterrapsGemeine Quecke1,5 l/ha1×42 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe , Herbst oder Frühjahr
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Winterraps: 42 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
KartoffelSchadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras0,6 l/ha1×42 Tage –
Stadium
erste Blätter spreizen sich ab bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Kartoffel: 42 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
KartoffelAusfallgetreide, Gemeiner Windhalm0,7 l/ha1×42 Tage –
Stadium
erste Blätter spreizen sich ab bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Kartoffel: 42 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
KartoffelGemeine Quecke1,5 l/ha1×42 Tage –
Stadium
erste Blätter spreizen sich ab bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Kartoffel: 42 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
ErbseSchadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras0,6 l/ha1×49 Tage –
Stadium
2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Erbse: 49 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
ErbseAusfallgetreide, Gemeiner Windhalm0,7 l/ha1×49 Tage –
Stadium
2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Erbse: 49 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
ErbseGemeine Quecke1,5 l/ha1×49 Tage –
Stadium
2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Erbse: 49 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
SpeisezwiebelSchadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras0,6 l/ha1×35 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 30 % der zu erwartenden Länge des Blütensprosses erreicht
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Speisezwiebel: 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
SpeisezwiebelAusfallgetreide, Gemeiner Windhalm0,7 l/ha1×35 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 30 % der zu erwartenden Länge des Blütensprosses erreicht
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Speisezwiebel: 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
SpeisezwiebelGemeine Quecke1,5 l/ha1×35 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 30 % der zu erwartenden Länge des Blütensprosses erreicht
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Speisezwiebel: 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)Schadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras0,6 l/ha1×28 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)Ausfallgetreide, Gemeiner Windhalm0,7 l/ha1×28 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)Gemeine Quecke1,5 l/ha1×28 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
MöhreSchadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras0,6 l/ha1×28 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Möhre: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
MöhreAusfallgetreide, Gemeiner Windhalm0,7 l/ha1×28 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Möhre: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
MöhreGemeine Quecke1,5 l/ha1×28 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Möhre: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
WurzelpetersilieSchadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras0,6 l/ha1×28 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Wurzelpetersilie: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WurzelpetersilieAusfallgetreide, Gemeiner Windhalm0,7 l/ha1×28 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Wurzelpetersilie: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WurzelpetersilieGemeine Quecke1,5 l/ha1×28 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Wurzelpetersilie: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Buschbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, StangenbohneSchadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras0,6 l/ha1×Buschbohne: 28 Tage; Stangenbohne: 28 Tage; Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage –
Stadium
3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Buschbohne: 28 Tage
Wartezeit
Stangenbohne: 28 Tage
Wartezeit
Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Buschbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, StangenbohneAusfallgetreide, Gemeiner Windhalm0,7 l/ha1×Buschbohne: 28 Tage; Stangenbohne: 28 Tage; Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage –
Stadium
3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Buschbohne: 28 Tage
Wartezeit
Stangenbohne: 28 Tage
Wartezeit
Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Buschbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, StangenbohneGemeine Quecke1,5 l/ha1×Buschbohne: 28 Tage; Stangenbohne: 28 Tage; Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage –
Stadium
3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Buschbohne: 28 Tage
Wartezeit
Stangenbohne: 28 Tage
Wartezeit
Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
ErdbeereSchadhirsen, Flug-Hafer, Deutsches Weidelgras0,6 l/ha1×– –
Stadium
Beginn der Bildung von Seitentrieben bis Neubildung von Laubblättern mit kleinerer Spreite und kürzerem Stiel
Zeitpunkt
nach der Ernte
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
ErdbeereAusfallgetreide, Gemeiner Windhalm0,7 l/ha1×– –
Stadium
Beginn der Bildung von Seitentrieben bis Neubildung von Laubblättern mit kleinerer Spreite und kürzerem Stiel
Zeitpunkt
nach der Ernte
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
ErdbeereGemeine Quecke1,5 l/ha1×– –
Stadium
Beginn der Bildung von Seitentrieben bis Neubildung von Laubblättern mit kleinerer Spreite und kürzerem Stiel
Zeitpunkt
nach der Ernte , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
ZuckerrübeGemeine Quecke0,6 l/ha2×28 Tage –
Stadium
2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Zuckerrübe: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
WinterrapsGemeine Quecke0,6 l/ha2×42 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe , Herbst oder Frühjahr
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Winterraps: 42 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
KartoffelGemeine Quecke0,6 l/ha2×42 Tage –
Stadium
erste Blätter spreizen sich ab bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Kartoffel: 42 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
ErbseGemeine Quecke0,6 l/ha2×49 Tage –
Stadium
2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Erbse: 49 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
SpeisezwiebelGemeine Quecke0,6 l/ha2×35 Tage –
Stadium
Auflaufen: Keimblatt durchbricht Bodenoberfläche. Grüner Austrieb sichtbar bis 30 % der zu erwartenden Länge des Blütensprosses erreicht
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Speisezwiebel: 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)Gemeine Quecke0,6 l/ha2×28 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
MöhreGemeine Quecke0,6 l/ha2×28 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Möhre: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
WurzelpetersilieGemeine Quecke0,6 l/ha2×28 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Wurzelpetersilie: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
Buschbohne, Feuer- bzw. Käferbohne, StangenbohneGemeine Quecke0,6 l/ha2×Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage; Stangenbohne: 28 Tage –
Stadium
3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Feuer- bzw. Käferbohne: 28 Tage
Wartezeit
Stangenbohne: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
ErdbeereGemeine Quecke0,6 l/ha2×– –
Stadium
Beginn der Bildung von Seitentrieben bis Neubildung von Laubblättern mit kleinerer Spreite und kürzerem Stiel
Zeitpunkt
nach der Ernte , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WP733 Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
SommerrapsFlug-Hafer, Schadhirsen, Deutsches Weidelgras0,6 l/ha1×90 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Sommerraps: 90 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SommerrapsAusfallgetreide, Gemeiner Windhalm0,7 l/ha1×90 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Sommerraps: 90 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SommerrapsGemeine Quecke1,5 l/ha1×90 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Sommerraps: 90 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
MohnFlug-Hafer, Schadhirsen, Deutsches Weidelgras0,6 l/ha1×90 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Mohn: 90 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
MohnAusfallgetreide, Gemeiner Windhalm0,7 l/ha1×90 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Mohn: 90 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
MohnGemeine Quecke1,5 l/ha1×90 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Mohn: 90 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
LeinAusfallgetreide0,7 l/ha1×90 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Lein: 90 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
LeindotterFlug-Hafer, Schadhirsen, Deutsches Weidelgras0,6 l/ha1×90 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Leindotter: 90 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
LeindotterAusfallgetreide, Gemeiner Windhalm0,7 l/ha1×90 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Leindotter: 90 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
LeindotterGemeine Quecke1,5 l/ha1×90 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Leindotter: 90 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Knollensellerie, PastinakAusfallgetreide0,7 l/ha1×Knollensellerie: 28 Tage; Pastinak: 28 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Knollensellerie: 28 Tage
Wartezeit
Pastinak: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Knollensellerie, PastinakGemeine Quecke1,5 l/ha1×Knollensellerie: 28 Tage; Pastinak: 28 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Knollensellerie: 28 Tage
Wartezeit
Pastinak: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KohlrübeAusfallgetreide0,7 l/ha1×35 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Kohlrübe: 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KohlrübeGemeine Quecke1,5 l/ha1×35 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Kohlrübe: 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KnoblauchDeutsches Weidelgras0,6 l/ha1×35 Tage –
Stadium
1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Knoblauch: 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KnoblauchAusfallgetreide0,7 l/ha1×35 Tage –
Stadium
1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Knoblauch: 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KnoblauchGemeine Quecke1,5 l/ha1×35 Tage –
Stadium
1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Knoblauch: 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SchalotteAusfallgetreide0,7 l/ha1×35 Tage –
Stadium
1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Schalotte: 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SchalotteGemeine Quecke1,5 l/ha1×35 Tage –
Stadium
1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Schalotte: 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
BrokkoliAusfallgetreide0,7 l/ha1×28 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Brokkoli: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
BrokkoliGemeine Quecke1,5 l/ha1×28 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Brokkoli: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
RosenkohlFlug-Hafer, Schadhirsen, Deutsches Weidelgras0,6 l/ha1×28 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Rosenkohl: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
RosenkohlAusfallgetreide, Gemeiner Windhalm0,7 l/ha1×28 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Rosenkohl: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
RosenkohlGemeine Quecke1,5 l/ha1×28 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Rosenkohl: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Dicke BohneFlug-Hafer, Schadhirsen, Deutsches Weidelgras0,6 l/ha1×49 Tage –
Stadium
3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Dicke Bohne: 49 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Dicke BohneAusfallgetreide, Gemeiner Windhalm0,7 l/ha1×49 Tage –
Stadium
3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Dicke Bohne: 49 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Dicke BohneGemeine Quecke1,5 l/ha1×49 Tage –
Stadium
3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Dicke Bohne: 49 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
FutterrübeAusfallgetreide0,7 l/ha1×49 Tage –
Stadium
2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis 50 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Futterrübe: 49 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Topinambur, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Meerrettich, Rettich, Radieschen, HaferwurzAusfallgetreide0,7 l/ha1×Topinambur: 28 Tage; Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 28 Tage; Meerrettich: 28 Tage; Rettich: 28 Tage; Radieschen: 28 Tage; Haferwurz: 28 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Topinambur: 28 Tage
Wartezeit
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 28 Tage
Wartezeit
Meerrettich: 28 Tage
Wartezeit
Rettich: 28 Tage
Wartezeit
Radieschen: 28 Tage
Wartezeit
Haferwurz: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Topinambur, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Meerrettich, Rettich, Radieschen, HaferwurzGemeine Quecke1,5 l/ha1×Topinambur: 28 Tage; Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 28 Tage; Meerrettich: 28 Tage; Rettich: 28 Tage; Radieschen: 28 Tage; Haferwurz: 28 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Topinambur: 28 Tage
Wartezeit
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 28 Tage
Wartezeit
Meerrettich: 28 Tage
Wartezeit
Rettich: 28 Tage
Wartezeit
Radieschen: 28 Tage
Wartezeit
Haferwurz: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Esparsette, Wicken, Serradella, deutsche PlatterbseFlug-Hafer, Schadhirsen, Deutsches Weidelgras0,6 l/ha1×Esparsette: 49 Tage; Wicken: 49 Tage; Serradella: 49 Tage; deutsche Platterbse: 49 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Esparsette: 49 Tage
Wartezeit
Wicken: 49 Tage
Wartezeit
Serradella: 49 Tage
Wartezeit
deutsche Platterbse: 49 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Esparsette, Wicken, Serradella, deutsche PlatterbseAusfallgetreide, Gemeiner Windhalm0,7 l/ha1×Esparsette: 49 Tage; Wicken: 49 Tage; Serradella: 49 Tage; deutsche Platterbse: 49 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Esparsette: 49 Tage
Wartezeit
Wicken: 49 Tage
Wartezeit
Serradella: 49 Tage
Wartezeit
deutsche Platterbse: 49 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Esparsette, Wicken, Serradella, deutsche PlatterbseGemeine Quecke1,5 l/ha1×Esparsette: 49 Tage; Wicken: 49 Tage; Serradella: 49 Tage; deutsche Platterbse: 49 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Esparsette: 49 Tage
Wartezeit
Wicken: 49 Tage
Wartezeit
Serradella: 49 Tage
Wartezeit
deutsche Platterbse: 49 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Speiselinse, Gelber SteinkleeFlug-Hafer, Schadhirsen, Deutsches Weidelgras0,6 l/ha1×Speiselinse: 49 Tage; Gelber Steinklee: 49 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Speiselinse: 49 Tage
Wartezeit
Gelber Steinklee: 49 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Speiselinse, Gelber SteinkleeAusfallgetreide, Gemeiner Windhalm0,7 l/ha1×Speiselinse: 49 Tage; Gelber Steinklee: 49 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,7 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Speiselinse: 49 Tage
Wartezeit
Gelber Steinklee: 49 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Speiselinse, Gelber SteinkleeGemeine Quecke1,5 l/ha1×Speiselinse: 49 Tage; Gelber Steinklee: 49 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Speiselinse: 49 Tage
Wartezeit
Gelber Steinklee: 49 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SommerrapsGemeine Quecke0,6 l/ha2×90 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn des Längenwachstums
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Sommerraps: 90 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
MohnGemeine Quecke0,6 l/ha2×90 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Mohn: 90 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
LeindotterGemeine Quecke0,6 l/ha2×90 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Leindotter: 90 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Knollensellerie, PastinakGemeine Quecke0,6 l/ha2×Knollensellerie: 28 Tage; Pastinak: 28 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Knollensellerie: 28 Tage
Wartezeit
Pastinak: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KohlrübeGemeine Quecke0,6 l/ha2×35 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Kohlrübe: 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KnoblauchGemeine Quecke0,6 l/ha2×35 Tage –
Stadium
1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Knoblauch: 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SchalotteGemeine Quecke0,6 l/ha2×35 Tage –
Stadium
1. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Schalotte: 35 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
BrokkoliGemeine Quecke0,6 l/ha2×28 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Brokkoli: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
RosenkohlGemeine Quecke0,6 l/ha2×28 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Rosenkohl: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Dicke BohneGemeine Quecke0,6 l/ha2×49 Tage –
Stadium
3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Dicke Bohne: 49 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Topinambur, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Meerrettich, Rettich, Radieschen, HaferwurzGemeine Quecke0,6 l/ha2×Topinambur: 28 Tage; Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 28 Tage; Meerrettich: 28 Tage; Rettich: 28 Tage; Radieschen: 28 Tage; Haferwurz: 28 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Topinambur: 28 Tage
Wartezeit
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 28 Tage
Wartezeit
Meerrettich: 28 Tage
Wartezeit
Rettich: 28 Tage
Wartezeit
Radieschen: 28 Tage
Wartezeit
Haferwurz: 28 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Esparsette, Wicken, Serradella, deutsche PlatterbseGemeine Quecke0,6 l/ha2×Esparsette: 49 Tage; Wicken: 49 Tage; Serradella: 49 Tage; deutsche Platterbse: 49 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Esparsette: 49 Tage
Wartezeit
Wicken: 49 Tage
Wartezeit
Serradella: 49 Tage
Wartezeit
deutsche Platterbse: 49 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Speiselinse, Gelber SteinkleeGemeine Quecke0,6 l/ha2×Speiselinse: 49 Tage; Gelber Steinklee: 49 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
nach dem Auflaufen , bei 15-20 cm Unkrauthöhe
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Speiselinse: 49 Tage
Wartezeit
Gelber Steinklee: 49 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

89 von 89 Anwendungen Als CSV exportieren

Auflagen für das Mittel 24 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SF275-35BE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SF275-35GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SF275-3AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 3 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SF284 Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von Schosserrüben lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
  • NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMH1 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 1
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS07 Ausrufezeichen
  • GHS08 Gesundheitsgefahr
  • GHS09 Umwelt

Signalwort: Gefahr

H-Sätze

  • EUH 066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
  • EUH 208-0038 Enthält Propaquizafop. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
  • H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P-Sätze

  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
  • P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
  • P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P301+P331 BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen
  • P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  • P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
  • P405 Unter Verschluss aufbewahren.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
JT Agro Europe sp. z o.o.
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
24.05.2023
Zulassungsende
30.11.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026