Sumi Agro Ltd.

Kanemite SC

Datenblatt

zugelassen noch 12 Monate Zulassung bis 15.11.2027

Wirkstoff
Acequinocyl 150 g/l
Wirkungsbereich
Akarizid · Suspensionskonzentrat
Zulassungsnummer
025855-00
Gefahr
Signalwort Gefahr · 3 Piktogramme, 20 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
HopfenSpinnmilben1,5 l/ha1×21 Tage NW 20 m
Stadium
50 % der Gerüsthöhe erreicht bis Volle "Ausdoldung"
Zeitpunkt
bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle
Einsatz
Hopfenbau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Hopfen: 21 Tage
NW605-1
Abstand mit Abdriftminderung: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % * m
  • NW605-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
  • NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 27 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
  • SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Umwelt

  • NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NN233 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
  • NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
  • NN1323 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Amblyseius andersoni (Raubmilbe) eingestuft.
  • NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
  • NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
  • NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
  • NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Sonstige

  • VH298 Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMI20B Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 20B
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS07 Ausrufezeichen
  • GHS08 Gesundheitsgefahr
  • GHS09 Umwelt

Signalwort: Gefahr

H-Sätze

  • EUH 208-0057 Enthält Acequinocyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 208-0196 Enthält 5-Chlor-2-methyl- 3(2H)isothiazolon, Mischung mit 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H370 Schädigt die Organe <oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
  • H373-01 Kann den Blutkreislauf schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>.
  • H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

P-Sätze

  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
  • P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
  • P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
  • P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
  • P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  • P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
  • P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
  • P405 Unter Verschluss aufbewahren.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Sumi Agro Ltd.
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
24.10.2014
Zulassungsende
15.11.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026