Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelnden Triebe sichtbar bis etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,625 kg/ha und je m Kronenhöhe in 150 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Apfel: 56 Tage
WH963-1 Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelnden Triebe sichtbar bis Etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,42 kg/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Süßkirsche: 21 Tage
Wartezeit
Sauerkirsche: 21 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH963-1 Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelnden Triebe sichtbar bis Etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,625 kg/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Süßkirsche: 21 Tage
Wartezeit
Sauerkirsche: 21 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH963-1 Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelnden Triebe sichtbar bis Beginn der Fruchtreife, sortentypische Aufhellung der Grundfarbe
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,25 kg/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 3,75 kg/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 0,83 kg/10,000 m² Laubwandfläche in 200 bis 660 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Apfel: 35 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH963-1 Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
Süßkirsche, Sauerkirsche, Kornelkirsche
Hemmung des Triebwachstums
1,25 kg/ha
3×
Süßkirsche: 21 Tage; Sauerkirsche: 21 Tage; Kornelkirsche: 21 Tage
Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelnden Triebe sichtbar bis Fortgeschrittene Fruchtausfärbung
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,25 kg/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 3,75 kg/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 0,83 kg/10,000 m² Laubwandfläche in 200 bis 660 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Süßkirsche: 21 Tage
Wartezeit
Sauerkirsche: 21 Tage
Wartezeit
Kornelkirsche: 21 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH963-1 Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
Beginn des Triebwachstums: Achse der sich entwickelnden Triebe sichtbar bis Beginn der Fruchtreife, sortentypische Aufhellung der Grundfarbe
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,25 kg/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser (erste Behandlung); 0,83 kg/10,000 m² Laubwandfläche in 200 bis 660 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (erste Behandlung); 0,625 kg/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser (zweite bis dritte Behandlung); 0,42 kg/10,000 m² Laubwandfläche in 200 bis 660 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (zweite bis dritte Behandlung); 2,5 kg/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:)
Wartezeit
Birne: 35 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH963-1 Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
Auflagen für das Mittel12 · gelten für jede Anwendung
Anwender
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF264 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Umwelt
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
SicherheitGHS, H- und P-Sätze
GHS09 Umwelt
H-Sätze
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
ZulassungInhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Fine Agrochemicals Ltd.
Vertriebsfirmen
ADAMA Deutschland GmbH
Zulassungsbeginn
13.10.2017
Zulassungsende
31.05.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein
Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026
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