Certis Belchim B.V.

Kumar

Datenblatt

zugelassen noch 11 Jahre Zulassung bis 31.10.2037

Wirkstoff
Kaliumhydrogencarbonat 850 g/kg
Wirkungsbereich
Fungizid · Wasserlösliches Granulat
Zulassungsnummer
027547-00
Gefahr
2 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
ApfelSchorf (Venturia spp.)5 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
Fruchtdurchmesser bis 20 mm (Haselnussgröße) bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
5 kg/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 30 kg/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 3,8 kg/10,000 m² Laubwandfläche in 350 bis 850 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Apfel: 1 Tage
  • NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WeinrebeEchter Mehltau (Uncinula necator)5 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
"Gescheine" (Infloreszenzen) sind voll entwickelt; die Einzelblüten spreizen sich bis Weichwerden der Beeren
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
5 kg/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 30 kg/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 3,3 kg/10,000 m² Laubwandfläche in 500 bis 1000 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Weinrebe: 1 Tage
  • NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WeinrebeBotrytis cinerea5 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
Beeren sind erbsengroß; Trauben hängen bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
5 kg/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 30 kg/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 4,2 kg/10,000 m² Laubwandfläche in 500 bis 1000 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Weinrebe: 1 Tage
  • NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HopfenEchter Mehltau (Sphaerotheca macularis)2,2 kg/ha8×1 Tage –
Stadium
10 % der Gerüsthöhe erreicht bis Pflückreife: "Dolden" geschlossen; Lupulin goldgelb, Aroma ausgeprägt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Hopfenbau · Freiland
Aufwand
2,2 kg/ha in 650 bis 1300 l/ha Wasser (bis BBCH 37:); 3,3 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser (bis BBCH 55:); 5 kg/ha in 1500 bis 3000 l/ha Wasser (über BBCH 55:)
Wartezeit
Hopfen: 1 Tage
  • NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WP734 Schäden an der Kulturpflanze möglich.
ApfelFliegenschmutzkrankheit (Schizothyrium pomi)2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe6×1 Tage –
Stadium
Fruchtdurchmesser bis 20 mm (Haselnussgröße) bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in 200 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Apfel: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Johannisbeerartiges Beerenobst, Himbeerartiges BeerenobstEchte Mehltaupilze5 kg/ha8×Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage; Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage –
Stadium
Schieben des ersten Laubblattes bis Absterben der alten Laubblätter; Jungblätter senken sich zu Boden; sortentypische Färbung der alten Blätter
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Gewächshaus
Aufwand
5 kg/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
Wartezeit
Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
SpargelLaubkrankheit (Stemphylium botryosum)3 kg/ha6×– –
Stadium
Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 800 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Spargel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Flaschenkürbis, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Zucchini, Patisson, Gurke, Garten-KürbisEchte Mehltaupilze1,5 kg/ha6×Flaschenkürbis: 1 Tage; Moschus-Kürbis: 1 Tage; Riesenkürbis: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage; Patisson: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage; Gurke: 1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 2,25 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 3 kg/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Flaschenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Zucchini: 1 Tage
Wartezeit
Patisson: 1 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Gurke: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Flaschenkürbis, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Zucchini, Patisson, Gurke, Garten-KürbisEchte Mehltaupilze1,5 kg/ha6×Flaschenkürbis: 1 Tage; Moschus-Kürbis: 1 Tage; Riesenkürbis: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage; Patisson: 1 Tage; Gurke: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,5 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 2,25 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 3 kg/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Flaschenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Zucchini: 1 Tage
Wartezeit
Patisson: 1 Tage
Wartezeit
Gurke: 1 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 1 Tage
Teekräuter, frische Kräuter, GewürzkräuterEchte Mehltaupilze3 kg/ha6×Teekräuter: 1 Tage; frische Kräuter: 1 Tage; Gewürzkräuter: 1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Teekräuter: 1 Tage
Wartezeit
frische Kräuter: 1 Tage
Wartezeit
Gewürzkräuter: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
TomateEchte Mehltaupilze3 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 1200 l/ha Wasser
Wartezeit
Tomate: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
TomateEchte Mehltaupilze1,5 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,5 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 2,25 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 3 kg/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Tomate: 1 Tage
HülsengemüseEchte Mehltaupilze1,5 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 3. Ranke) entfaltet bis 10 % der Hülsen reif, Samen sind art- bzw. sortentypisch gefärbt, trocken und hart
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 2,25 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 3 kg/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Hülsengemüse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HülsengemüseEchte Mehltaupilze1,5 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 3. Ranke) entfaltet bis 10 % der Hülsen reif, Samen sind art- bzw. sortentypisch gefärbt, trocken und hart
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,5 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 2,25 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 3 kg/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Hülsengemüse: 1 Tage
AprikoseMonilinia laxa1,5 kg/ha und je m Kronenhöhe6×1 Tage –
Stadium
Erste Blüten offen bis Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Aprikose: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), BlattkohleEchte Mehltaupilze3 kg/ha6×Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 1 Tage; Blattkohle: 1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 1 Tage
Wartezeit
Blattkohle: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), BlattkohleEchte Mehltaupilze3 kg/ha6×Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 1 Tage; Blattkohle: 1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
3 kg/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 1 Tage
Wartezeit
Blattkohle: 1 Tage
Wurzel- und KnollengemüseEchte Mehltaupilze3 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Knoblauch, Perlzwiebel, Schalotte, Speisezwiebel, WinterheckenzwiebelLaubkrankheit (Stemphylium botryosum)3 kg/ha6×Knoblauch: 1 Tage; Perlzwiebel: 1 Tage; Schalotte: 1 Tage; Speisezwiebel: 1 Tage; Winterheckenzwiebel: 1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Zwiebellaub abgestorben; Zwiebelhals trocken; physiologische Ruhe. Bei Porree: Wachstum abgeschlossen; sortentypische Schaftlänge und -durchmesser erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Knoblauch: 1 Tage
Wartezeit
Perlzwiebel: 1 Tage
Wartezeit
Schalotte: 1 Tage
Wartezeit
Speisezwiebel: 1 Tage
Wartezeit
Winterheckenzwiebel: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenPilzliche Blattfleckenerreger1,5 kg/ha6×– –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha in 750 bis 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 2,25 kg/ha in 1200 bis 1500 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 3 kg/ha in 1500 bis 2000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenPilzliche Blattfleckenerreger1,5 kg/ha6×– –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
1,5 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 2,25 kg/ha in 1200 bis 1500 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 3 kg/ha in 1500 bis 2000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Süßkirsche, SauerkirscheMonilinia laxa1,5 kg/ha und je m Kronenhöhe6×Süßkirsche: 1 Tage; Sauerkirsche: 1 Tage –
Stadium
Erste Blüten offen bis Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Süßkirsche: 1 Tage
Wartezeit
Sauerkirsche: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
BirneBirnenblattsauger (Psylla pyri)1,5 kg/ha und je m Kronenhöhe8×1 Tage –
Stadium
erste Blüten offen bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Zeitpunkt
ab Schlüpfen der ersten Larven
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Birne: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Blattgemüse, Stielmus (außer Endivien, Feldsalat)Echte Mehltaupilze3 kg/ha4×Blattgemüse: 1 Tage; Stielmus: 1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Blattgemüse: 1 Tage (außer Endivien, Feldsalat)
Wartezeit
Stielmus: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Feldsalat, EndivienBotrytis cinerea3 kg/ha4×Feldsalat: 1 Tage; Endivien: 1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Feldsalat: 1 Tage
Wartezeit
Endivien: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Feldsalat, EndivienBotrytis cinerea3 kg/ha4×Feldsalat: 1 Tage; Endivien: 1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
3 kg/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Feldsalat: 1 Tage
Wartezeit
Endivien: 1 Tage
RasenEchte Mehltaupilze3 kg/ha6×– –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
  • SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Teekräuter, frische Kräuter, GewürzkräuterEchte Mehltaupilze3 kg/ha6×Teekräuter: 1 Tage; frische Kräuter: 1 Tage; Gewürzkräuter: 1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
3 kg/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Teekräuter: 1 Tage
Wartezeit
frische Kräuter: 1 Tage
Wartezeit
Gewürzkräuter: 1 Tage
ErdbeereEchter Mehltau (Sphaerotheca macularis)3 kg/ha8×1 Tage –
Stadium
Schieben des ersten Laubblattes bis Absterben der alten Laubblätter; Jungblätter senken sich zu Boden; sortentypische Färbung der alten Blätter
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Gewächshaus
Aufwand
3 kg/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: 1 Tage
Pflaume, PfirsichMonilinia laxa1,5 kg/ha und je m Kronenhöhe6×Pflaume: 1 Tage; Pfirsich: 1 Tage –
Stadium
Erste Blüten offen bis Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Pflaume: 1 Tage
Wartezeit
Pfirsich: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kohlrabi, BlumenkohleEchter Mehltau (Erysiphe cruciferarum)3 kg/ha6×Kohlrabi: 1 Tage; Blumenkohle: 1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Kohlrabi: 1 Tage
Wartezeit
Blumenkohle: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kohlrabi, BlumenkohleEchter Mehltau (Erysiphe cruciferarum)3 kg/ha6×Kohlrabi: 1 Tage; Blumenkohle: 1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
3 kg/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Kohlrabi: 1 Tage
Wartezeit
Blumenkohle: 1 Tage
ErdbeereEchter Mehltau (Sphaerotheca macularis)3 kg/ha8×1 Tage –
Stadium
Hauptpflücke: Mehrzahl der Früchte sortentypisch ausgefärbt bis Herzknospe gestreckt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Heidelbeer-Arten, Sanddorn, Rosen, Schwarzer HolunderEchte Mehltaupilze1,5 kg/ha20×Heidelbeer-Arten: 1 Tage; Rosen: 1 Tage; Sanddorn: 1 Tage; Schwarzer Holunder: 1 Tage –
Stadium
Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Beginn des Laubblattfalls
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha in 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Heidelbeer-Arten: 1 Tage
Wartezeit
Rosen: 1 Tage
Wartezeit
Sanddorn: 1 Tage
Wartezeit
Schwarzer Holunder: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Crataegus monogyna, Zweigriffliger Weißdorn, Maibeere, Haskap, Speierling, Gemeine Berberitze, Gemeine FelsenbirneEchte Mehltaupilze3 kg/ha12×Crataegus monogyna: 1 Tage; Zweigriffliger Weißdorn: 1 Tage; Maibeere, Haskap: 1 Tage; Speierling: 1 Tage; Gemeine Berberitze: 1 Tage; Gemeine Felsenbirne: 1 Tage –
Stadium
Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Beginn des Laubblattfalls
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Crataegus monogyna: 1 Tage
Wartezeit
Zweigriffliger Weißdorn: 1 Tage
Wartezeit
Maibeere, Haskap: 1 Tage
Wartezeit
Speierling: 1 Tage
Wartezeit
Gemeine Berberitze: 1 Tage
Wartezeit
Gemeine Felsenbirne: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Stachelbeere, Josta, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße JohannisbeereEchte Mehltaupilze3 kg/ha8×Stachelbeere: 1 Tage; Josta: 1 Tage; Schwarze Johannisbeere: 1 Tage; Rote Johannisbeere: 1 Tage; Weiße Johannisbeere: 1 Tage –
Stadium
Pflückreife: bei 70 % der Trauben sind alle Beeren voll ausgereift; die Basisbeeren sind weich bis Ende des Knospenschwellens: Ränder der Knospenschuppen heller gefärbt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 1000 l/ha Wasser; max. 24 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Stachelbeere: 1 Tage
Wartezeit
Josta: 1 Tage
Wartezeit
Schwarze Johannisbeere: 1 Tage
Wartezeit
Rote Johannisbeere: 1 Tage
Wartezeit
Weiße Johannisbeere: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Himbeerartiges BeerenobstEchte Mehltaupilze1,5 kg/ha8×1 Tage –
Stadium
Pflückreife: bei 70 % der Trauben sind alle Beeren voll ausgereift; die Basisbeeren sind weich bis Ende des Knospenschwellens: Ränder der Knospenschuppen heller gefärbt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha in 1000 l/ha Wasser; max. 12 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 13 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMFUN Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

P-Sätze

  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Certis Belchim B.V.
Vertriebsfirmen
Certis Belchim B.V.
Zulassungsbeginn
28.08.2025
Zulassungsende
31.10.2037
Mittel mit geringem Risiko
Ja

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026