Fruchtdurchmesser bis 20 mm (Haselnussgröße) bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
5 kg/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 30 kg/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 3,8 kg/10,000 m² Laubwandfläche in 350 bis 850 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Apfel: 1 Tage
NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
"Gescheine" (Infloreszenzen) sind voll entwickelt; die Einzelblüten spreizen sich bis Weichwerden der Beeren
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
5 kg/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 30 kg/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 3,3 kg/10,000 m² Laubwandfläche in 500 bis 1000 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Weinrebe: 1 Tage
NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Beeren sind erbsengroß; Trauben hängen bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
5 kg/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 30 kg/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 4,2 kg/10,000 m² Laubwandfläche in 500 bis 1000 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Weinrebe: 1 Tage
NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 % der Gerüsthöhe erreicht bis Pflückreife: "Dolden" geschlossen; Lupulin goldgelb, Aroma ausgeprägt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Hopfenbau · Freiland
Aufwand
2,2 kg/ha in 650 bis 1300 l/ha Wasser (bis BBCH 37:); 3,3 kg/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser (bis BBCH 55:); 5 kg/ha in 1500 bis 3000 l/ha Wasser (über BBCH 55:)
Wartezeit
Hopfen: 1 Tage
NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Fruchtdurchmesser bis 20 mm (Haselnussgröße) bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in 200 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Apfel: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 800 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Spargel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 2,25 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 3 kg/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Flaschenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Zucchini: 1 Tage
Wartezeit
Patisson: 1 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Gurke: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,5 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 2,25 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 3 kg/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Flaschenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Zucchini: 1 Tage
Wartezeit
Patisson: 1 Tage
Wartezeit
Gurke: 1 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 1 Tage
Teekräuter, frische Kräuter, Gewürzkräuter
Echte Mehltaupilze
3 kg/ha
6×
Teekräuter: 1 Tage; frische Kräuter: 1 Tage; Gewürzkräuter: 1 Tage
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Teekräuter: 1 Tage
Wartezeit
frische Kräuter: 1 Tage
Wartezeit
Gewürzkräuter: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 1200 l/ha Wasser
Wartezeit
Tomate: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,5 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 2,25 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 3 kg/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
3. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 3. Ranke) entfaltet bis 10 % der Hülsen reif, Samen sind art- bzw. sortentypisch gefärbt, trocken und hart
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 2,25 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 3 kg/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Hülsengemüse: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
3. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 3. Ranke) entfaltet bis 10 % der Hülsen reif, Samen sind art- bzw. sortentypisch gefärbt, trocken und hart
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1,5 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 2,25 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 3 kg/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Erste Blüten offen bis Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Aprikose: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Blattkohle
Echte Mehltaupilze
3 kg/ha
6×
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 1 Tage; Blattkohle: 1 Tage
3. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 1 Tage
Wartezeit
Blattkohle: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Blattkohle
Echte Mehltaupilze
3 kg/ha
6×
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 1 Tage; Blattkohle: 1 Tage
3. Laubblatt entfaltet bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Zwiebellaub abgestorben; Zwiebelhals trocken; physiologische Ruhe. Bei Porree: Wachstum abgeschlossen; sortentypische Schaftlänge und -durchmesser erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Knoblauch: 1 Tage
Wartezeit
Perlzwiebel: 1 Tage
Wartezeit
Schalotte: 1 Tage
Wartezeit
Speisezwiebel: 1 Tage
Wartezeit
Winterheckenzwiebel: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha in 750 bis 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 2,25 kg/ha in 1200 bis 1500 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 3 kg/ha in 1500 bis 2000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
1,5 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 2,25 kg/ha in 1200 bis 1500 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 3 kg/ha in 1500 bis 2000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Erste Blüten offen bis Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Süßkirsche: 1 Tage
Wartezeit
Sauerkirsche: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
erste Blüten offen bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Zeitpunkt
ab Schlüpfen der ersten Larven
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Birne: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
3. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Blattgemüse: 1 Tage (außer Endivien, Feldsalat)
Wartezeit
Stielmus: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
3. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Feldsalat: 1 Tage
Wartezeit
Endivien: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Teekräuter, frische Kräuter, Gewürzkräuter
Echte Mehltaupilze
3 kg/ha
6×
Teekräuter: 1 Tage; frische Kräuter: 1 Tage; Gewürzkräuter: 1 Tage
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Erste Blüten offen bis Beginn der Fruchtreife: Früchte werden heller
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Pflaume: 1 Tage
Wartezeit
Pfirsich: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
3. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Kohlrabi: 1 Tage
Wartezeit
Blumenkohle: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Hauptpflücke: Mehrzahl der Früchte sortentypisch ausgefärbt bis Herzknospe gestreckt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Beginn des Laubblattfalls
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha in 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Heidelbeer-Arten: 1 Tage
Wartezeit
Rosen: 1 Tage
Wartezeit
Sanddorn: 1 Tage
Wartezeit
Schwarzer Holunder: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Beginn des Laubblattfalls
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Crataegus monogyna: 1 Tage
Wartezeit
Zweigriffliger Weißdorn: 1 Tage
Wartezeit
Maibeere, Haskap: 1 Tage
Wartezeit
Speierling: 1 Tage
Wartezeit
Gemeine Berberitze: 1 Tage
Wartezeit
Gemeine Felsenbirne: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflückreife: bei 70 % der Trauben sind alle Beeren voll ausgereift; die Basisbeeren sind weich bis Ende des Knospenschwellens: Ränder der Knospenschuppen heller gefärbt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 1000 l/ha Wasser; max. 24 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Stachelbeere: 1 Tage
Wartezeit
Josta: 1 Tage
Wartezeit
Schwarze Johannisbeere: 1 Tage
Wartezeit
Rote Johannisbeere: 1 Tage
Wartezeit
Weiße Johannisbeere: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflückreife: bei 70 % der Trauben sind alle Beeren voll ausgereift; die Basisbeeren sind weich bis Ende des Knospenschwellens: Ränder der Knospenschuppen heller gefärbt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha in 1000 l/ha Wasser; max. 12 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.
Auflagen für das Mittel13 · gelten für jede Anwendung
Anwender
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Umwelt
NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Sonstige
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.