Certis Belchim B.V.

Kumar

Datenblatt

zugelassen noch 11 Jahre Zulassung bis 31.10.2037

Wirkstoff
Kaliumhydrogencarbonat 850 g/kg
Wirkungsbereich
Fungizid · Wasserlösliches Granulat
Zulassungsnummer
027547-00
Gefahr
2 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
Heidelbeer-Arten, Sanddorn, Rosen, Schwarzer HolunderEchte Mehltaupilze1,5 kg/ha20×Heidelbeer-Arten: 1 Tage; Rosen: 1 Tage; Sanddorn: 1 Tage; Schwarzer Holunder: 1 Tage –
Stadium
Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Beginn des Laubblattfalls
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1,5 kg/ha in 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Heidelbeer-Arten: 1 Tage
Wartezeit
Rosen: 1 Tage
Wartezeit
Sanddorn: 1 Tage
Wartezeit
Schwarzer Holunder: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Stachelbeere, Josta, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße JohannisbeereEchte Mehltaupilze3 kg/ha8×Stachelbeere: 1 Tage; Josta: 1 Tage; Schwarze Johannisbeere: 1 Tage; Rote Johannisbeere: 1 Tage; Weiße Johannisbeere: 1 Tage –
Stadium
Pflückreife: bei 70 % der Trauben sind alle Beeren voll ausgereift; die Basisbeeren sind weich bis Ende des Knospenschwellens: Ränder der Knospenschuppen heller gefärbt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha in 1000 l/ha Wasser; max. 24 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Stachelbeere: 1 Tage
Wartezeit
Josta: 1 Tage
Wartezeit
Schwarze Johannisbeere: 1 Tage
Wartezeit
Rote Johannisbeere: 1 Tage
Wartezeit
Weiße Johannisbeere: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 13 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMFUN Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

P-Sätze

  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Certis Belchim B.V.
Vertriebsfirmen
Certis Belchim B.V.
Zulassungsbeginn
28.08.2025
Zulassungsende
31.10.2037
Mittel mit geringem Risiko
Ja

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026