erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Blätter entrollen sich bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , März bis November
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,33 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit
Apfel: 3 Tage
Wartezeit
Birne: 3 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Brokkoli, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Chinakohl
1. Laubblatt entfaltet bis Vollreife: Samen an der gesamten Pflanze art-/sortentypisch ausgefärbt und hart
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , März bis November
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1 kg/ha in 500 bis 1500 l/ha Wasser
Wartezeit
Brokkoli: 3 Tage
Wartezeit
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 3 Tage
Wartezeit
Chinakohl: 3 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Laubblatt entfaltet bis Vollreife: Samen an der gesamten Pflanze art-/sortentypisch ausgefärbt und hart
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , März bis November
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1 kg/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Erstes Laubblatt entfaltet und vom Trieb abgespreizt bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , März bis September
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
1 kg/ha in 1000 bis 1500 l/ha Wasser
Wartezeit
Weinrebe: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Laubblattpaar ist entfaltet bis Pflückreife: "Dolden" geschlossen; Lupulin goldgelb, Aroma ausgeprägt
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , März bis November
Einsatz
Hopfenbau · Freiland
Aufwand
1 kg/ha in 1500 l/ha Wasser
Wartezeit
Hopfen: 7 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Laubblatt ist entfaltet bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , März bis November
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
1 kg/ha in 500 bis 1500 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: 3 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Laubblatt entfaltet bis Vollreife: Samen an der gesamten Pflanze art-/sortentypisch ausgefärbt und hart
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , März bis November
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1 kg/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Salat-Arten: 4 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Laubblatt entfaltet bis Vollreife: Samen an der gesamten Pflanze art-/sortentypisch ausgefärbt und hart
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , März bis November
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1 kg/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Bleichsellerie: 4 Tage
Wartezeit
Knollensellerie: 4 Tage
Wartezeit
Stielmangold: 4 Tage
Wartezeit
Chicoree: 4 Tage
Wartezeit
Gemüsefenchel: 4 Tage
Wartezeit
Wurzelpetersilie: 4 Tage
Wartezeit
Spinat: 4 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Auflaufen: Hypokotyl mit Keimblättern durchbricht Bodenoberfläche bis Vollreife: Hülsen sind ausgereift (Bohnen hart)
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , März bis November
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1 kg/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Buschbohne: 1 Tage
Wartezeit
Erbse: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis
Eulenarten (Noctuidae)
1 kg/ha
3×
Riesenkürbis: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage; Flaschenkürbis: 1 Tage
1. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , März bis November
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1 kg/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Riesenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Flaschenkürbis: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , März bis November
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1 kg/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Zucchini: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
März bis November
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,33 kg/ha in 750 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,66 kg/ha in 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 1 kg/ha in 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Tomate: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
ganzjährig
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1 kg/ha in 500 bis 1500 l/ha Wasser
Wartezeit
Knollensellerie: 2 Tage
Wartezeit
Bleichsellerie: 2 Tage
Wartezeit
Stielmangold: 2 Tage
Wartezeit
Chicoree: 2 Tage
Wartezeit
Gemüsefenchel: 2 Tage
Wartezeit
Wurzelpetersilie: 2 Tage
Wartezeit
Spinat: 2 Tage
SF170-1 Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
ganzjährig
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
1 kg/ha in 500 bis 1500 l/ha Wasser
Wartezeit
Buschbohne: 1 Tage
Wartezeit
Erbse: 1 Tage
SF170-1 Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
Riesenkürbis, Garten-Kürbis, Flaschenkürbis
Eulenarten (Noctuidae)
1 kg/ha
3×
Riesenkürbis: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage; Flaschenkürbis: 1 Tage
1. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
ganzjährig
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,33 kg/ha in 750 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,66 kg/ha in 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 1 kg/ha in 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Tomate: 2 Tage
SF170-1 Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
Auflagen für das Mittel17 · gelten für jede Anwendung
Anwender
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Umwelt
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Sonstige
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
LM106 Pflanzenschutzmittel nicht über 20 °C lagern.
VH650 Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMI11A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 11A
SicherheitGHS, H- und P-Sätze
H-Sätze
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
P-Sätze
P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
ZulassungInhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
CBC Europe S.r.l.
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
17.07.2025
Zulassungsende
30.06.2039
Mittel mit geringem Risiko
Nein
Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026
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