Corteva Agriscience Germany GmbH

NEXSUBA

Datenblatt

zugelassen noch 12 Monate Zulassung bis 31.10.2027

Wirkstoff
Spinosad 480 g/l
Wirkungsbereich
Insektizid · Suspensionskonzentrat
Zulassungsnummer
005314-61
Gefahr
Signalwort Achtung · 1 Piktogramm, 13 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
Dill, Kerbel, Schnittsellerie, Koriander, Liebstöckel, Estragon, Sareptasenf, Queller, Gemeiner, Melisse, Minze-Arten, Basilikum, Majoran, Salbei, Thymian, Gemeiner, Rosmarin, Lorbeer, Sauerampfer, SommerportulakThrips spp., Minierfliegen, Erdraupen0,2 l/ha3×Dill: 3 Tage; Kerbel: 3 Tage; Schnittsellerie: 3 Tage; Koriander: 3 Tage; Liebstöckel: 3 Tage; Estragon: 3 Tage; Sareptasenf: 3 Tage; Queller, Gemeiner: 3 Tage; Melisse: 3 Tage; Minze-Arten: 3 Tage; Basilikum: 3 Tage; Majoran: 3 Tage; Salbei: 3 Tage; Thymian, Gemeiner: 3 Tage; Rosmarin: 3 Tage; Lorbeer: 3 Tage; Sauerampfer: 3 Tage; Sommerportulak: 3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,2 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Dill: 3 Tage
Wartezeit
Kerbel: 3 Tage
Wartezeit
Schnittsellerie: 3 Tage
Wartezeit
Koriander: 3 Tage
Wartezeit
Liebstöckel: 3 Tage
Wartezeit
Estragon: 3 Tage
Wartezeit
Sareptasenf: 3 Tage
Wartezeit
Queller, Gemeiner: 3 Tage
Wartezeit
Melisse: 3 Tage
Wartezeit
Minze-Arten: 3 Tage
Wartezeit
Basilikum: 3 Tage
Wartezeit
Majoran: 3 Tage
Wartezeit
Salbei: 3 Tage
Wartezeit
Thymian, Gemeiner: 3 Tage
Wartezeit
Rosmarin: 3 Tage
Wartezeit
Lorbeer: 3 Tage
Wartezeit
Sauerampfer: 3 Tage
Wartezeit
Sommerportulak: 3 Tage
  • SF275-EEGE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SF276-28GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 21 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SF276-ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Umwelt

  • NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
  • NN261 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
  • NN3801 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma dendrolimi (Erzwespe) eingestuft.
  • NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
  • NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
  • NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

Sonstige

  • EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMI5 Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 5
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS09 Umwelt

Signalwort: Achtung

H-Sätze

  • EUH 208-0098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 208-0101 Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

P-Sätze

  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
  • P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
  • P301 BEI VERSCHLUCKEN:
  • P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
  • P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Corteva Agriscience Germany GmbH
Vertriebsfirmen
Cheminova Deutschland GmbH
Zulassungsbeginn
07.07.2023
Zulassungsende
31.10.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026