Beginn der Ausläuferentwicklung: Ausläufer werden sichtbar (ca. 2 cm lang) bis Absterben der alten Laubblätter; Jungblätter senken sich zu Boden; sortentypische Färbung der alten Blätter
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha in 450 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
"Gescheine" (Infloreszenzen) vergrößern sich; Einzelblüten sind dicht gedrängt bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 19,2 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 2 l/10,000 m² Laubwandfläche in 125 bis 625 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Weinrebe: 1 Tage
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Beginn der Ausläuferentwicklung: Ausläufer werden sichtbar (ca. 2 cm lang) bis Absterben der alten Laubblätter; Jungblätter senken sich zu Boden; sortentypische Färbung der alten Blätter
1. apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
3,2 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 19,2 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 1,3 l/10,000 m² Laubwandfläche in 81 bis 610 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
1. apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
3,2 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 19,2 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 1,3 l/10,000 m² Laubwandfläche in 81 bis 610 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Beginn der Ausläuferentwicklung: Ausläufer werden sichtbar (ca. 2 cm lang) bis Absterben der alten Laubblätter; Jungblätter senken sich zu Boden; sortentypische Färbung der alten Blätter
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha in 450 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
"Gescheine" (Infloreszenzen) vergrößern sich; Einzelblüten sind dicht gedrängt bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 19,2 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 2 l/10,000 m² Laubwandfläche in 125 bis 625 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Weinrebe: 1 Tage
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Beginn der Ausläuferentwicklung: Ausläufer werden sichtbar (ca. 2 cm lang) bis Absterben der alten Laubblätter; Jungblätter senken sich zu Boden; sortentypische Färbung der alten Blätter
1. apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
3,2 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 19,2 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 1,3 l/10,000 m² Laubwandfläche in 81 bis 610 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
1. apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
3,2 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 19,2 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 1,3 l/10,000 m² Laubwandfläche in 81 bis 610 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha in 450 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Sprossgemüse: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 19,2 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 1,3 l/10,000 m² Laubwandfläche in 81 bis 610 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Fruchtgemüse: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
3,2 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 19,2 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 1,3 l/10,000 m² Laubwandfläche in 81 bis 610 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Fruchtgemüse: 1 Tage
Blattgemüse und frische Kräuter, Gewürzkräuter, Teekräuter
Echte Mehltaupilze
3,2 l/ha
3×
Blattgemüse und frische Kräuter: 1 Tage; Gewürzkräuter: 1 Tage; Teekräuter: 1 Tage
9 oder mehr Laubblätter entfaltet bis Vollreife: Samen an der gesamten Pflanze art-/sortentypisch ausgefärbt und hart
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha in 450 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Blattgemüse und frische Kräuter: 1 Tage
Wartezeit
Gewürzkräuter: 1 Tage
Wartezeit
Teekräuter: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Blattgemüse und frische Kräuter, Gewürzkräuter, Teekräuter
Echte Mehltaupilze
3,2 l/ha
6×
Blattgemüse und frische Kräuter: 1 Tage; Gewürzkräuter: 1 Tage; Teekräuter: 1 Tage
1. Seitentrieb sichtbar bis Vollreife: Samen an der gesamten Pflanze art-/sortentypisch ausgefärbt und hart
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha in 450 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Kohlgemüse: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
9 oder mehr Laubblätter entfaltet bis Vollreife: Samen an der gesamten Pflanze art-/sortentypisch ausgefärbt und hart
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha in 450 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
9 oder mehr Laubbätter deutlich sichtbar bis Vollreife: Samen schwarz und hart
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha in 450 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Zwiebelgemüse: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 9,6 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 1,3 l/10,000 m² Laubwandfläche in 81 bis 610 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
3,2 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 19,2 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 1,3 l/10,000 m² Laubwandfläche in 81 bis 610 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Erste Laubblätter haben sortentypische Größe erreicht bis Schüttelreife: Die Basisbeeren neigen zum Abfallen
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha in 450 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha in 450 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
1. Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 19,2 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 1,3 l/10,000 m² Laubwandfläche in 81 bis 610 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Fruchtgemüse: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
3,2 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 19,2 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 1,3 l/10,000 m² Laubwandfläche in 81 bis 610 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Fruchtgemüse: 1 Tage (außer Tomate, Aubergine)
Blattgemüse und frische Kräuter, Gewürzkräuter, Teekräuter
Botrytis cinerea
3,2 l/ha
3×
Blattgemüse und frische Kräuter: 1 Tage; Gewürzkräuter: 1 Tage; Teekräuter: 1 Tage
9 oder mehr Laubblätter entfaltet bis Vollreife: Samen an der gesamten Pflanze art-/sortentypisch ausgefärbt und hart
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha in 450 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Blattgemüse und frische Kräuter: 1 Tage
Wartezeit
Gewürzkräuter: 1 Tage
Wartezeit
Teekräuter: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Blattgemüse und frische Kräuter, Gewürzkräuter, Teekräuter
Botrytis cinerea
3,2 l/ha
6×
Blattgemüse und frische Kräuter: 1 Tage; Gewürzkräuter: 1 Tage; Teekräuter: 1 Tage
9 oder mehr Laubbätter deutlich sichtbar bis Vollreife: Samen schwarz und hart
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha in 450 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Zwiebelgemüse: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 9,6 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 1,3 l/10,000 m² Laubwandfläche in 81 bis 610 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
3,2 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 9,6 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 1,3 l/10,000 m² Laubwandfläche in 81 bis 610 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
3,2 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 19,2 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 1,3 l/10,000 m² Laubwandfläche in 81 bis 610 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
1. Seitenspross sichtbar; 1. Bestockungstrieb sichtbar bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
3,2 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 19,2 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 1,3 l/10,000 m² Laubwandfläche in 81 bis 610 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.
Auflagen für das Mittel14 · gelten für jede Anwendung
Anwender
SF275-1WE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb eines Tages nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Umwelt
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Sonstige
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMFBM01 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): BM01
SicherheitGHS, H- und P-Sätze
H-Sätze
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
P-Sätze
P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
ZulassungInhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
CEV, S.A.
Vertriebsfirmen
Certis Belchim B.V.
Zulassungsbeginn
01.08.2024
Zulassungsende
27.04.2037
Mittel mit geringem Risiko
Nein
Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026
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