Agrauxine

ROMEO

Datenblatt

zugelassen noch 4 Jahre Zulassung bis 23.04.2031

Wirkstoff
Cerevisane 941 g/kg
Wirkungsbereich
Fungizid · Wasserdispergierbares Pulver
Zulassungsnummer
00A144-00
Gefahr
2 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
GurkeEchte Mehltaupilze0,25 kg/ha8×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,25 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,375 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,5 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Gurke: 1 Tage
Melone, Wassermelone, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-KürbisEchte Mehltaupilze0,5 kg/ha8×Wassermelone: 1 Tage; Melone: 1 Tage; Moschus-Kürbis: 1 Tage; Riesenkürbis: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,5 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Wassermelone: 1 Tage
Wartezeit
Melone: 1 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 1 Tage
Eissalat, Rucola-Arten, Feldsalat, Breitblättrige Endivie, Krause WinterendivieFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Botrytis cinerea0,75 kg/ha8×Krause Winterendivie: 1 Tage; Breitblättrige Endivie: 1 Tage; Eissalat: 1 Tage; Rucola-Arten: 1 Tage; Feldsalat: 1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Vollreife: Samen an der gesamten Pflanze art-/sortentypisch ausgefärbt und hart
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Krause Winterendivie: 1 Tage
Wartezeit
Breitblättrige Endivie: 1 Tage
Wartezeit
Eissalat: 1 Tage
Wartezeit
Rucola-Arten: 1 Tage
Wartezeit
Feldsalat: 1 Tage
ErdbeereBotrytis cinerea0,75 kg/ha8×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt ist entfaltet bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Gewächshaus
Aufwand
0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: 1 Tage
Tomate, AubergineBotrytis cinerea0,25 kg/ha8×Tomate: 1 Tage; Aubergine: 1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,25 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,375 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,5 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Tomate: 1 Tage
Wartezeit
Aubergine: 1 Tage
Patisson, ZucchiniEchte Mehltaupilze0,5 kg/ha8×Zucchini: 1 Tage; Patisson: 1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,5 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Zucchini: 1 Tage
Wartezeit
Patisson: 1 Tage
Riesenkürbis, Moschus-Kürbis, Garten-KürbisEchte Mehltaupilze0,5 kg/ha8×Moschus-Kürbis: 1 Tage; Riesenkürbis: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,5 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 1 Tage
WeinrebeEchter Mehltau (Uncinula necator)0,25 kg/ha10×1 Tage –
Stadium
2 Laubblätter entfaltet bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
0,25 kg/ha in 200 bis 1600 l/ha Wasser
Wartezeit
Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): 1 Tage
  • NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WG736 Bei der Anwendung des Mittels kann ein Einfluss auf die Fruchtverarbeitung oder Fruchtweinherstellung nicht ausgeschlossen werden.
  • WW760 Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.
WeinrebeFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)0,25 kg/ha10×1 Tage –
Stadium
2 Laubblätter entfaltet bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
0,25 kg/ha in 200 bis 1600 l/ha Wasser
Wartezeit
Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): 1 Tage
  • NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WG736 Bei der Anwendung des Mittels kann ein Einfluss auf die Fruchtverarbeitung oder Fruchtweinherstellung nicht ausgeschlossen werden.
  • WW760 Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.
WeinrebeBotrytis cinerea0,25 kg/ha10×1 Tage –
Stadium
2 Laubblätter entfaltet bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
0,25 kg/ha in 200 bis 1600 l/ha Wasser
Wartezeit
Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): 1 Tage
  • NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WG736 Bei der Anwendung des Mittels kann ein Einfluss auf die Fruchtverarbeitung oder Fruchtweinherstellung nicht ausgeschlossen werden.
  • WW760 Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.
ZierpflanzenBotrytis cinerea0,75 kg/ha8×– –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,75 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenBotrytis cinerea0,75 kg/ha8×– –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,75 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
RasenSchneeschimmel (Monographella nivalis), Typhula-Fäule (Typhula incarnata), Rhizoctonia spp., Fusarium-Arten, Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa), Gräser-Anthraknose (Colletotrichum graminicola), Blattfleckenkrankheit (Drechslera poae), Curvularia spp., Bipolaris spp., Leptosphaerulina australis0,75 kg/ha25×– –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,75 kg/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
  • SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
ZierpflanzenEchte Mehltaupilze0,75 kg/ha8×– –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,75 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)0,75 kg/ha8×– –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,75 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenEchte Mehltaupilze0,75 kg/ha8×– –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,75 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
ZierpflanzenFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)0,75 kg/ha8×– –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,75 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
RasenSchneeschimmel (Monographella nivalis), Typhula-Fäule (Typhula incarnata), Rhizoctonia spp., Fusarium-Arten, Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa), Gräser-Anthraknose (Colletotrichum graminicola), Blattfleckenkrankheit (Drechslera poae), Curvularia spp., Bipolaris spp., Leptosphaerulina australis0,75 kg/ha25×– –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,75 kg/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
  • SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
frische KräuterBotrytis cinerea0,75 kg/ha8×1 Tage –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
frische Kräuter: 1 Tage
frische KräuterEchte Mehltaupilze0,75 kg/ha8×1 Tage –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
frische Kräuter: 1 Tage
frische KräuterFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)0,75 kg/ha8×1 Tage –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
frische Kräuter: 1 Tage
Gurke, Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, RiesenkürbisEchte Mehltaupilze0,5 kg/ha8×Gurke: 1 Tage; Flaschenkürbis: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage; Moschus-Kürbis: 1 Tage; Riesenkürbis: 1 Tage –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,5 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Gurke: 1 Tage
Wartezeit
Flaschenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Patisson, Zucchini, Pepino, Melone, WassermeloneEchte Mehltaupilze0,5 kg/ha8×Patisson: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage; Pepino: 1 Tage; Melone: 1 Tage; Wassermelone: 1 Tage –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,5 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Patisson: 1 Tage
Wartezeit
Zucchini: 1 Tage
Wartezeit
Pepino: 1 Tage
Wartezeit
Melone: 1 Tage
Wartezeit
Wassermelone: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
GurkeFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)0,5 kg/ha8×1 Tage –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,5 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Gurke: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Salat-Arten, Spinat und verwandte ArtenFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)0,75 kg/ha8×Salat-Arten: 1 Tage; Spinat und verwandte Arten: 1 Tage –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Salat-Arten: 1 Tage
Wartezeit
Spinat und verwandte Arten: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KohlgemüseFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)0,75 kg/ha8×1 Tage –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Kohlgemüse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZwiebelgemüseFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)0,75 kg/ha8×1 Tage –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Zwiebelgemüse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wurzel- und KnollengemüseFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)0,75 kg/ha8×1 Tage –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ErdbeereBotrytis cinerea0,75 kg/ha8×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt ist entfaltet bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: 1 Tage
  • NT140 Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendungsbestimmungen für die Ausbringung mit einer Abdriftminderung von mindestens 50 % sind auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 15 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMFUN Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 208-0229 Enthält getrocknete Zellwände von Saccharomyces cerevisiae Stamm LAS117. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Agrauxine
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
16.01.2019
Zulassungsende
23.04.2031
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026