| Gurke | Echte Mehltaupilze | 0,25 kg/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,25 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,375 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,5 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
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| Melone, Wassermelone, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, Garten-Kürbis | Echte Mehltaupilze | 0,5 kg/ha | 8× | Wassermelone: 1 Tage; Melone: 1 Tage; Moschus-Kürbis: 1 Tage; Riesenkürbis: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,5 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wassermelone: 1 Tage
- Wartezeit
- Melone: 1 Tage
- Wartezeit
- Moschus-Kürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Riesenkürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 1 Tage
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| Eissalat, Rucola-Arten, Feldsalat, Breitblättrige Endivie, Krause Winterendivie | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Botrytis cinerea | 0,75 kg/ha | 8× | Krause Winterendivie: 1 Tage; Breitblättrige Endivie: 1 Tage; Eissalat: 1 Tage; Rucola-Arten: 1 Tage; Feldsalat: 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Vollreife: Samen an der gesamten Pflanze art-/sortentypisch ausgefärbt und hart
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Krause Winterendivie: 1 Tage
- Wartezeit
- Breitblättrige Endivie: 1 Tage
- Wartezeit
- Eissalat: 1 Tage
- Wartezeit
- Rucola-Arten: 1 Tage
- Wartezeit
- Feldsalat: 1 Tage
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| Erdbeere | Botrytis cinerea | 0,75 kg/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt ist entfaltet bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 1 Tage
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| Tomate, Aubergine | Botrytis cinerea | 0,25 kg/ha | 8× | Tomate: 1 Tage; Aubergine: 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,25 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,375 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,5 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Tomate: 1 Tage
- Wartezeit
- Aubergine: 1 Tage
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| Patisson, Zucchini | Echte Mehltaupilze | 0,5 kg/ha | 8× | Zucchini: 1 Tage; Patisson: 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,5 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zucchini: 1 Tage
- Wartezeit
- Patisson: 1 Tage
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| Riesenkürbis, Moschus-Kürbis, Garten-Kürbis | Echte Mehltaupilze | 0,5 kg/ha | 8× | Moschus-Kürbis: 1 Tage; Riesenkürbis: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,5 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Moschus-Kürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Riesenkürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 1 Tage
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| Weinrebe | Echter Mehltau (Uncinula necator) | 0,25 kg/ha | 10× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2 Laubblätter entfaltet bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 0,25 kg/ha in 200 bis 1600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): 1 Tage
- NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WG736 Bei der Anwendung des Mittels kann ein Einfluss auf die Fruchtverarbeitung oder Fruchtweinherstellung nicht ausgeschlossen werden.
- WW760 Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.
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| Weinrebe | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) | 0,25 kg/ha | 10× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2 Laubblätter entfaltet bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 0,25 kg/ha in 200 bis 1600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): 1 Tage
- NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WG736 Bei der Anwendung des Mittels kann ein Einfluss auf die Fruchtverarbeitung oder Fruchtweinherstellung nicht ausgeschlossen werden.
- WW760 Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.
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| Weinrebe | Botrytis cinerea | 0,25 kg/ha | 10× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2 Laubblätter entfaltet bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 0,25 kg/ha in 200 bis 1600 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): 1 Tage
- NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WG736 Bei der Anwendung des Mittels kann ein Einfluss auf die Fruchtverarbeitung oder Fruchtweinherstellung nicht ausgeschlossen werden.
- WW760 Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.
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| Zierpflanzen | Botrytis cinerea | 0,75 kg/ha | 8× | – | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Botrytis cinerea | 0,75 kg/ha | 8× | – | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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| Rasen | Schneeschimmel (Monographella nivalis), Typhula-Fäule (Typhula incarnata), Rhizoctonia spp., Fusarium-Arten, Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa), Gräser-Anthraknose (Colletotrichum graminicola), Blattfleckenkrankheit (Drechslera poae), Curvularia spp., Bipolaris spp., Leptosphaerulina australis | 0,75 kg/ha | 25× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
- SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
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| Zierpflanzen | Echte Mehltaupilze | 0,75 kg/ha | 8× | – | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 0,75 kg/ha | 8× | – | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Echte Mehltaupilze | 0,75 kg/ha | 8× | – | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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| Zierpflanzen | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 0,75 kg/ha | 8× | – | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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| Rasen | Schneeschimmel (Monographella nivalis), Typhula-Fäule (Typhula incarnata), Rhizoctonia spp., Fusarium-Arten, Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa), Gräser-Anthraknose (Colletotrichum graminicola), Blattfleckenkrankheit (Drechslera poae), Curvularia spp., Bipolaris spp., Leptosphaerulina australis | 0,75 kg/ha | 25× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF251 Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
- SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
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| frische Kräuter | Botrytis cinerea | 0,75 kg/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- frische Kräuter: 1 Tage
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| frische Kräuter | Echte Mehltaupilze | 0,75 kg/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- frische Kräuter: 1 Tage
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| frische Kräuter | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 0,75 kg/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- frische Kräuter: 1 Tage
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| Gurke, Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis | Echte Mehltaupilze | 0,5 kg/ha | 8× | Gurke: 1 Tage; Flaschenkürbis: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage; Moschus-Kürbis: 1 Tage; Riesenkürbis: 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
- Wartezeit
- Flaschenkürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Moschus-Kürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Riesenkürbis: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Patisson, Zucchini, Pepino, Melone, Wassermelone | Echte Mehltaupilze | 0,5 kg/ha | 8× | Patisson: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage; Pepino: 1 Tage; Melone: 1 Tage; Wassermelone: 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Patisson: 1 Tage
- Wartezeit
- Zucchini: 1 Tage
- Wartezeit
- Pepino: 1 Tage
- Wartezeit
- Melone: 1 Tage
- Wartezeit
- Wassermelone: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gurke | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 0,5 kg/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,5 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 0,75 kg/ha | 8× | Salat-Arten: 1 Tage; Spinat und verwandte Arten: 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Salat-Arten: 1 Tage
- Wartezeit
- Spinat und verwandte Arten: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kohlgemüse | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 0,75 kg/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kohlgemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zwiebelgemüse | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 0,75 kg/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zwiebelgemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Wurzel- und Knollengemüse | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 0,75 kg/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wurzel- und Knollengemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Botrytis cinerea | 0,75 kg/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt ist entfaltet bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 0,75 kg/ha in 100 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 1 Tage
- NT140 Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung über die Eintragung der geprüften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendungsbestimmungen für die Ausbringung mit einer Abdriftminderung von mindestens 50 % sind auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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