Bayer CropScience Deutschland GmbH

Serenade ASO

Datenblatt

zugelassen noch 9 Monate Zulassung bis 15.08.2027

Wirkstoff
Bacillus amyloliquefaciens Stamm QST 713 (vormals B. subtilis) 13.96 g/l
Wirkungsbereich
Fungizid · Suspensionskonzentrat
Zulassungsnummer
007918-00
Gefahr
1 Hinweis →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
ErdbeereBotrytis cinerea8 l/ha6×– –
Stadium
Erste Blüten (Primär- oder A-Blüte) offen bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 400 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
  • WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
MöhreMöhrenschwärze (Alternaria dauci)8 l/ha6×– –
Stadium
Beginn des Dickenwachstums der Rübe, Wurzel bzw. Knolle (Durchmesser > 0,5 cm) bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Möhre: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
MöhreEchter Mehltau (Erysiphe heraclei)8 l/ha6×– –
Stadium
Beginn des Dickenwachstums der Rübe, Wurzel bzw. Knolle (Durchmesser > 0,5 cm) bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Möhre: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SalateBotrytis cinerea8 l/ha5×– –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Salate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
SalateBotrytis cinerea8 l/ha6×– –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Salate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Aubergine, Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili)Botrytis cinerea4 l/ha6×– –
Stadium
1. apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
4 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 6 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 8 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Aubergine: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Tomate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
SalateSclerotinia sclerotiorum8 l/ha6×– –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Salate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
TomatePseudomonas syringae, Xanthomonas sp.4 l/ha6×– –
Stadium
3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
4 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 6 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 8 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Tomate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili)Pseudomonas syringae, Xanthomonas sp.4 l/ha6×– –
Stadium
3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
4 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 6 l/ha in 800 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 8 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
AuberginePseudomonas syringae, Xanthomonas sp.4 l/ha6×– –
Stadium
3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
4 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 6 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 8 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Aubergine: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
TomateFusarium-Arten10 l/ha6×– –
Stadium
Keimung bis 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
10 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Tomate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili)Fusarium-Arten10 l/ha6×– –
Stadium
Keimung bis 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
10 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
AubergineFusarium-Arten10 l/ha6×– –
Stadium
Keimung bis 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
10 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Aubergine: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Zierpflanzen (außer Ziergehölze)Echte Mehltaupilze5 l/ha6×– –
Stadium
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
5 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Rosen)
  • WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
RosenEchter Mehltau (Sphaerotheca pannosa)5 l/ha6×– –
Stadium
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
5 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
Wartezeit
Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
WeinrebeBotrytis cinerea4 l/ha4×– –
Stadium
Erste Blütenkäppchen lösen sich vom Blütenboden bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
4 l/ha in 100 bis 1500 l/ha Wasser
Wartezeit
Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WG734 Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
RapsSclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.)2 l/ha2×– –
Stadium
Erste offene Blüten bis Ende der Blüte
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZuckerrübeCercospora beticola4 l/ha4×– –
Stadium
Beginn Bestandesschluss: 10 % der Pflanzen benachbarter Reihenberühren sich bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Zuckerrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
MöhrePythium violae10 l/ha1×– –
Zeitpunkt
vor der Saat
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
10 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 10 cm))
Wartezeit
Möhre: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ErdbeereBotrytis cinerea8 l/ha6×– –
Stadium
Erste Blütenanlagen am Rosettengrund sichtbar bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
Zierpflanzen (außer Ziergehölze)Echte Mehltaupilze5 l/ha6×– –
Stadium
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
Zeitpunkt
Behandlung vorbeugend bei Befallsgefahr
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
5 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
RosenEchte Mehltaupilze5 l/ha6×– –
Stadium
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
5 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
Wartezeit
Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
frische KräuterBotrytis cinerea, Echte Mehltaupilze8 l/ha6×– –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
frische KräuterBotrytis cinerea, Echte Mehltaupilze8 l/ha6×– –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wurzel- und KnollengemüseAlternaria Arten (Alternaria sp.), Sclerotinia sclerotiorum8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Johannisbeerartiges BeerenobstBotrytis-Arten (Botrytis spp.), Echte Mehltaupilze8 l/ha6×– –
Stadium
Knospenschwellen: erstes deutliches Anschwellen der Blütenstandsknospen bis Vollblüte: mindestens 50 % der Blüten geöffnet
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Obstbau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Johannisbeerartiges Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Johannisbeerartiges BeerenobstBotrytis-Arten (Botrytis spp.), Echte Mehltaupilze8 l/ha6×– –
Stadium
Knospenschwellen: erstes deutliches Anschwellen der Blütenstandsknospen bis Vollblüte: mindestens 50 % der Blüten geöffnet
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Johannisbeerartiges Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
RadieschenAlternaria Arten (Alternaria sp.), Sclerotinia sclerotiorum8 l/ha5×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Radieschen: 1 Tage
Wurzel- und KnollengemüseRhizoctonia solani, Pythium-Arten (Pythium spp.)10 l/ha1×– –
Zeitpunkt
vor der Saat
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
10 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 10 cm))
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SprossgemüseSclerotium spp., Botrytis-Arten (Botrytis spp.)8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Sprossgemüse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SprossgemüseBotrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum, Alternaria Arten (Alternaria sp.)8 l/ha5×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Sprossgemüse: 1 Tage
Aubergine, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), TomateEchter Mehltau (Oidium neolycopersici)8 l/ha6×– –
Stadium
1. apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis 9. oder höherer Blütenstand mit geöffneten Blüten: Tomate; 9. Blüte offen oder mehr als 9 Blüten bereits geöffnet: Paprika und Auberginen
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Aubergine: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Tomate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
FruchtgemüseBotrytis-Arten (Botrytis spp.), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Fruchtgemüse: 1 Tage
FruchtgemüseBotrytis-Arten (Botrytis spp.), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Fruchtgemüse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Buschbohne, ErbseSclerotinia sclerotiorum8 l/ha6×Buschbohne: 1 Tage; Erbse: 1 Tage –
Stadium
2 ganzrandige Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis Hülsen: Kornmarkierung gut sichtbar
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 600 bis 3000 l/ha Wasser
Wartezeit
Buschbohne: 1 Tage
Wartezeit
Erbse: 1 Tage
BuschbohneSclerotinia sclerotiorum8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
2 ganzrandige Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis Hülsen: Kornmarkierung gut sichtbar
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Buschbohne: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SpeiselinseSclerotinia sclerotiorum8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet bis Vollreife: Hülsen an gesamter Pflanze trocken und braun; Samen trocken und hart (Trockenreife)
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Speiselinse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Himbeerartiges BeerenobstBotrytis-Arten (Botrytis spp.), Sphaerotheca8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Obstbau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
Wartezeit
Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
Himbeerartiges BeerenobstBotrytis-Arten (Botrytis spp.), Sphaerotheca8 l/ha6×– –
Stadium
Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
Wartezeit
Himbeerartiges Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Arguta-KiwiBotrytis-Arten (Botrytis spp.), Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae)8 l/ha6×– –
Stadium
Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Obstbau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
Wartezeit
Arguta-Kiwi: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Arguta-KiwiBotrytis-Arten (Botrytis spp.), Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae)8 l/ha6×– –
Stadium
Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
Wartezeit
Arguta-Kiwi: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kiwi-Arten (außer Arguta-Kiwi)Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echte Mehltaupilze8 l/ha6×– –
Stadium
Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
Wartezeit
Kiwi-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Arguta-Kiwi)
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kiwi-Arten (außer Arguta-Kiwi)Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echte Mehltaupilze8 l/ha6×– –
Stadium
Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Obstbau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
Wartezeit
Kiwi-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Arguta-Kiwi)
Brokkoli, BlumenkohlXanthomonas sp.8 l/ha6×Brokkoli: 1 Tage; Blumenkohl: 1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Brokkoli: 1 Tage
Wartezeit
Blumenkohl: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ÖlraukeBotrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Ölrauke: 1 Tage
ChicoreeSclerotinia sclerotiorum, Alternaria Arten (Alternaria sp.)8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Chicoree: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
BuchweizenSclerotinia sclerotiorum8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 70 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 70 % der normalen Fruchtgröße erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Buchweizen: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenBotrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum8 l/ha9×– –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Zwiebelgewächse (Zierpflanzen)Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum8 l/ha6×– –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
Wartezeit
Zwiebelgewächse (Zierpflanzen): Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
WeißkohlXanthomonas sp.8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Weißkohl: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KümmelBotrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Kümmel: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Gemeine NachtkerzeSclerotinia sclerotiorum8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Gemeine Nachtkerze: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Salat-ArtenBotrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Salat-Arten: 1 Tage
Salat-ArtenBotrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Salat-Arten: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
GemüsefenchelPythium8 l/ha1×– –
Zeitpunkt
vor der Saat
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 10 cm))
Wartezeit
Gemüsefenchel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
TeekräuterBotrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum, Alternaria Arten (Alternaria sp.)8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Teekräuter: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HopfenBotrytis-Arten (Botrytis spp.)4 l/ha6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblattpaar ist entfaltet bis Pflückreife: "Dolden" geschlossen; Lupulin goldgelb, Aroma ausgeprägt
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Hopfenbau · Freiland
Aufwand
4 l/ha in 200 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Hopfen: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KohlrabiSclerotinia sclerotiorum8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Kohlrabi: 1 Tage
KohlrabiSclerotinia sclerotiorum, Pythium8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Kohlrabi: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
BlattkohleRhizoctonia solani, Pythium10 l/ha2×– –
Stadium
Trockener Samen
Zeitpunkt
vor der Saat
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
10 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 10 cm))
Wartezeit
Blattkohle: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZuchtpilzeTrichoderma aggressivum0,04 l/100 kg Substrat10×– –
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,04 l/100 kg Substrat in 0,25 bis 0,3 l/100 kg Substrat Wasser
Wartezeit
Zuchtpilze: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Spinat und verwandte ArtenBotrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Spinat und verwandte Arten: 1 Tage
Spinat und verwandte ArtenBotrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum8 l/ha6×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Spinat und verwandte Arten: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Speisezwiebel, WinterheckenzwiebelBotrytis squamosa8 l/ha6×Speisezwiebel: 1 Tage; Winterheckenzwiebel: 1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Zwiebellaub abgestorben; Zwiebelhals trocken; physiologische Ruhe. Bei Porree: Wachstum abgeschlossen; sortentypische Schaftlänge und -durchmesser erreicht
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Speisezwiebel: 1 Tage
Wartezeit
Winterheckenzwiebel: 1 Tage
BleichsellerieSeptoria-Arten (Septoria spp.)8 l/ha5×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Bleichsellerie: 1 Tage
Zierpflanzen, TopfpflanzenPythium-Arten (Pythium spp.)0,8 ml/m²3×– –
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,8 ml/m² in 2 bis 6 l/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Topfpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Zierpflanzen, TopfpflanzenPythium-Arten (Pythium spp.)0,8 ml/m²3×– –
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,8 ml/m² in 2 bis 6 l/m² Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Topfpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

67 von 67 Anwendungen Als CSV exportieren

Auflagen für das Mittel 15 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • VH650 Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
  • WMFF6 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): F6
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Bayer CropScience Deutschland GmbH
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
12.09.2014
Zulassungsende
15.08.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026