| Erdbeere | Botrytis cinerea | 8 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- Erste Blüten (Primär- oder A-Blüte) offen bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 400 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
- WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
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| Möhre | Möhrenschwärze (Alternaria dauci) | 8 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- Beginn des Dickenwachstums der Rübe, Wurzel bzw. Knolle (Durchmesser > 0,5 cm) bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Möhre: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Möhre | Echter Mehltau (Erysiphe heraclei) | 8 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- Beginn des Dickenwachstums der Rübe, Wurzel bzw. Knolle (Durchmesser > 0,5 cm) bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Möhre: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Salate | Botrytis cinerea | 8 l/ha | 5× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Salate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Salate | Botrytis cinerea | 8 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Salate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Aubergine, Tomate, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Botrytis cinerea | 4 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- 1. apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 6 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 8 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Aubergine: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Tomate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Salate | Sclerotinia sclerotiorum | 8 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Salate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Tomate | Pseudomonas syringae, Xanthomonas sp. | 4 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 6 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 8 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Tomate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Pseudomonas syringae, Xanthomonas sp. | 4 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 6 l/ha in 800 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 8 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Aubergine | Pseudomonas syringae, Xanthomonas sp. | 4 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 4 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 6 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 8 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
- Wartezeit
- Aubergine: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Tomate | Fusarium-Arten | 10 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- Keimung bis 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 10 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Tomate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Fusarium-Arten | 10 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- Keimung bis 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 10 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Aubergine | Fusarium-Arten | 10 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- Keimung bis 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 10 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Aubergine: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Zierpflanzen (außer Ziergehölze) | Echte Mehltaupilze | 5 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 5 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Rosen)
- WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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| Rosen | Echter Mehltau (Sphaerotheca pannosa) | 5 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 5 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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| Weinrebe | Botrytis cinerea | 4 l/ha | 4× | – | – |
- Stadium
- Erste Blütenkäppchen lösen sich vom Blütenboden bis Vollreife der Beeren (Lesereife)
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 4 l/ha in 100 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WG734 Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
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| Raps | Sclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.) | 2 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Erste offene Blüten bis Ende der Blüte
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 2 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zuckerrübe | Cercospora beticola | 4 l/ha | 4× | – | – |
- Stadium
- Beginn Bestandesschluss: 10 % der Pflanzen benachbarter Reihenberühren sich bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zuckerrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Möhre | Pythium violae | 10 l/ha | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor der Saat
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 10 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 10 cm))
- Wartezeit
- Möhre: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Botrytis cinerea | 8 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- Erste Blütenanlagen am Rosettengrund sichtbar bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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| Zierpflanzen (außer Ziergehölze) | Echte Mehltaupilze | 5 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
- Zeitpunkt
- Behandlung vorbeugend bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 5 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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| Rosen | Echte Mehltaupilze | 5 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- 1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 5 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
- Wartezeit
- Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
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| frische Kräuter | Botrytis cinerea, Echte Mehltaupilze | 8 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| frische Kräuter | Botrytis cinerea, Echte Mehltaupilze | 8 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Wurzel- und Knollengemüse | Alternaria Arten (Alternaria sp.), Sclerotinia sclerotiorum | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wurzel- und Knollengemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Johannisbeerartiges Beerenobst | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echte Mehltaupilze | 8 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- Knospenschwellen: erstes deutliches Anschwellen der Blütenstandsknospen bis Vollblüte: mindestens 50 % der Blüten geöffnet
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Johannisbeerartiges Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Johannisbeerartiges Beerenobst | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echte Mehltaupilze | 8 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- Knospenschwellen: erstes deutliches Anschwellen der Blütenstandsknospen bis Vollblüte: mindestens 50 % der Blüten geöffnet
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Johannisbeerartiges Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Radieschen | Alternaria Arten (Alternaria sp.), Sclerotinia sclerotiorum | 8 l/ha | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Radieschen: 1 Tage
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| Wurzel- und Knollengemüse | Rhizoctonia solani, Pythium-Arten (Pythium spp.) | 10 l/ha | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor der Saat
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 10 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 10 cm))
- Wartezeit
- Wurzel- und Knollengemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sprossgemüse | Sclerotium spp., Botrytis-Arten (Botrytis spp.) | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sprossgemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sprossgemüse | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum, Alternaria Arten (Alternaria sp.) | 8 l/ha | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sprossgemüse: 1 Tage
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| Aubergine, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), Tomate | Echter Mehltau (Oidium neolycopersici) | 8 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- 1. apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis 9. oder höherer Blütenstand mit geöffneten Blüten: Tomate; 9. Blüte offen oder mehr als 9 Blüten bereits geöffnet: Paprika und Auberginen
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Aubergine: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- Wartezeit
- Tomate: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Fruchtgemüse | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Fruchtgemüse: 1 Tage
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| Fruchtgemüse | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Fruchtgemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Buschbohne, Erbse | Sclerotinia sclerotiorum | 8 l/ha | 6× | Buschbohne: 1 Tage; Erbse: 1 Tage | – |
- Stadium
- 2 ganzrandige Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis Hülsen: Kornmarkierung gut sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 600 bis 3000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Buschbohne: 1 Tage
- Wartezeit
- Erbse: 1 Tage
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| Buschbohne | Sclerotinia sclerotiorum | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2 ganzrandige Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis Hülsen: Kornmarkierung gut sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Buschbohne: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Speiselinse | Sclerotinia sclerotiorum | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet bis Vollreife: Hülsen an gesamter Pflanze trocken und braun; Samen trocken und hart (Trockenreife)
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speiselinse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Himbeerartiges Beerenobst | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sphaerotheca | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
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| Himbeerartiges Beerenobst | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sphaerotheca | 8 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Himbeerartiges Beerenobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Arguta-Kiwi | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae) | 8 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Arguta-Kiwi: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Arguta-Kiwi | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Amerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae) | 8 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Arguta-Kiwi: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kiwi-Arten (außer Arguta-Kiwi) | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echte Mehltaupilze | 8 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kiwi-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Arguta-Kiwi)
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kiwi-Arten (außer Arguta-Kiwi) | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Echte Mehltaupilze | 8 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Obstbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kiwi-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Arguta-Kiwi)
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| Brokkoli, Blumenkohl | Xanthomonas sp. | 8 l/ha | 6× | Brokkoli: 1 Tage; Blumenkohl: 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Brokkoli: 1 Tage
- Wartezeit
- Blumenkohl: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Ölrauke | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Ölrauke: 1 Tage
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| Chicoree | Sclerotinia sclerotiorum, Alternaria Arten (Alternaria sp.) | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Chicoree: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Buchweizen | Sclerotinia sclerotiorum | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 70 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 70 % der normalen Fruchtgröße erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Buchweizen: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum | 8 l/ha | 9× | – | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zwiebelgewächse (Zierpflanzen) | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum | 8 l/ha | 6× | – | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zwiebelgewächse (Zierpflanzen): Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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| Weißkohl | Xanthomonas sp. | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Weißkohl: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kümmel | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kümmel: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gemeine Nachtkerze | Sclerotinia sclerotiorum | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gemeine Nachtkerze: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Salat-Arten | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Salat-Arten: 1 Tage
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| Salat-Arten | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Salat-Arten: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gemüsefenchel | Pythium | 8 l/ha | 1× | – | – |
- Zeitpunkt
- vor der Saat
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 10 cm))
- Wartezeit
- Gemüsefenchel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Teekräuter | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum, Alternaria Arten (Alternaria sp.) | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Teekräuter: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Hopfen | Botrytis-Arten (Botrytis spp.) | 4 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblattpaar ist entfaltet bis Pflückreife: "Dolden" geschlossen; Lupulin goldgelb, Aroma ausgeprägt
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Hopfenbau · Freiland
- Aufwand
- 4 l/ha in 200 bis 2000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Hopfen: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Kohlrabi | Sclerotinia sclerotiorum | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kohlrabi: 1 Tage
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| Kohlrabi | Sclerotinia sclerotiorum, Pythium | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt entfaltet bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Kohlrabi: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Blattkohle | Rhizoctonia solani, Pythium | 10 l/ha | 2× | – | – |
- Stadium
- Trockener Samen
- Zeitpunkt
- vor der Saat
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 10 l/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 10 cm))
- Wartezeit
- Blattkohle: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zuchtpilze | Trichoderma aggressivum | 0,04 l/100 kg Substrat | 10× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,04 l/100 kg Substrat in 0,25 bis 0,3 l/100 kg Substrat Wasser
- Wartezeit
- Zuchtpilze: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
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| Spinat und verwandte Arten | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Spinat und verwandte Arten: 1 Tage
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| Spinat und verwandte Arten | Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Sclerotinia sclerotiorum | 8 l/ha | 6× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis art-/sortentypischen Größe erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Spinat und verwandte Arten: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Speisezwiebel, Winterheckenzwiebel | Botrytis squamosa | 8 l/ha | 6× | Speisezwiebel: 1 Tage; Winterheckenzwiebel: 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Zwiebellaub abgestorben; Zwiebelhals trocken; physiologische Ruhe. Bei Porree: Wachstum abgeschlossen; sortentypische Schaftlänge und -durchmesser erreicht
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Speisezwiebel: 1 Tage
- Wartezeit
- Winterheckenzwiebel: 1 Tage
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| Bleichsellerie | Septoria-Arten (Septoria spp.) | 8 l/ha | 5× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Gemüsebau · Gewächshaus
- Aufwand
- 8 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Bleichsellerie: 1 Tage
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| Zierpflanzen, Topfpflanzen | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 0,8 ml/m² | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Gewächshaus
- Aufwand
- 0,8 ml/m² in 2 bis 6 l/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- Wartezeit
- Topfpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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| Zierpflanzen, Topfpflanzen | Pythium-Arten (Pythium spp.) | 0,8 ml/m² | 3× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Befallsgefahr
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 0,8 ml/m² in 2 bis 6 l/m² Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- Wartezeit
- Topfpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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