BASF Agricultural Solutions Deutschland

Serifel

Datenblatt

zugelassen noch 10 Monate Zulassung bis 16.09.2027

Wirkstoff
Bacillus amyloliquefaciens Stamm MBI 600 88 g/kg
Wirkungsbereich
Fungizid · Wasserdispergierbares Pulver
Zulassungsnummer
008934-00
Gefahr
2 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
Kohlrübe, Kohlgemüse, Stielmus, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Spinat und verwandte Arten, Salat-Arten, Erbse, Rettich, RadieschenBotrytis cinerea0,5 kg/ha6×Erbse: 1 Tage; Stielmus: 1 Tage; Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 1 Tage; Spinat und verwandte Arten: 1 Tage; Radieschen: 1 Tage; Rettich: 1 Tage; Salat-Arten: 1 Tage; Kohlrübe: 1 Tage; Kohlgemüse: 1 Tage –
Stadium
Keimblätter voll entfaltet; Vegetationspunkt oder Laubblattansatz sichtbar bis 8. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,5 kg/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Erbse: 1 Tage
Wartezeit
Stielmus: 1 Tage
Wartezeit
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 1 Tage
Wartezeit
Spinat und verwandte Arten: 1 Tage
Wartezeit
Radieschen: 1 Tage
Wartezeit
Rettich: 1 Tage
Wartezeit
Salat-Arten: 1 Tage
Wartezeit
Kohlrübe: 1 Tage
Wartezeit
Kohlgemüse: 1 Tage
Kohlrübe, Kohlgemüse, Stielmus, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Spinat und verwandte Arten, Salat-Arten, Erbse, Rettich, RadieschenSclerotinia sclerotiorum, Sclerotinia minor0,5 kg/ha6×Erbse: 1 Tage; Stielmus: 1 Tage; Kohlgemüse: 1 Tage; Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 1 Tage; Spinat und verwandte Arten: 1 Tage; Radieschen: 1 Tage; Rettich: 1 Tage; Salat-Arten: 1 Tage; Kohlrübe: 1 Tage –
Stadium
Keimblätter voll entfaltet; Vegetationspunkt oder Laubblattansatz sichtbar bis 8. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,5 kg/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Erbse: 1 Tage
Wartezeit
Stielmus: 1 Tage
Wartezeit
Kohlgemüse: 1 Tage
Wartezeit
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 1 Tage
Wartezeit
Spinat und verwandte Arten: 1 Tage
Wartezeit
Radieschen: 1 Tage
Wartezeit
Rettich: 1 Tage
Wartezeit
Salat-Arten: 1 Tage
Wartezeit
Kohlrübe: 1 Tage

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 16 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • VH650 Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

P-Sätze

  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
BASF Agricultural Solutions Deutschland
Vertriebsfirmen
BASF SE
Zulassungsbeginn
30.09.2019
Zulassungsende
16.09.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026