Syngenta Agro GmbH

SWITCH

Datenblatt

zugelassen noch 2 Monate Zulassung bis 31.12.2026

Wirkstoffe
Fludioxonil 250 g/kg, Cyprodinil 375 g/kg
Wirkungsbereich
Fungizid · Wasserdispergierbares Granulat
Zulassungsnummer
034419-00
Gefahr
Signalwort Achtung · 2 Piktogramme, 14 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
Garten-Stiefmütterchen, Gartennelke, Birkenfeige, Hortensie, Kissenprimel, Rosen, Alpenveilchen-Arten, Schleierkraut, Vergissmeinnicht, Petunia-Hybriden, Gerbera, Dendranthema x grandiflorum (Chrysanthemum-indicum-Hybriden)Sclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.), Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Rhizoctonia solani1 kg/ha2×– –
Stadium
7. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
1 kg/ha in 1000 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm)
Wartezeit
Garten-Stiefmütterchen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Gartennelke: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Birkenfeige: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Hortensie: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Kissenprimel: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Alpenveilchen-Arten: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Schleierkraut: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Vergissmeinnicht: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Petunia-Hybriden: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Gerbera: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Wartezeit
Dendranthema x grandiflorum (Chrysanthemum-indicum-Hybriden): Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

1 von 61 Anwendungen · Filter Chrysanthemum Als CSV exportieren

Auflagen für das Mittel 22 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
  • SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS2211 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.
  • SS2241 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen mit schleppergekoppelten Geräten.
  • SS702 Bei Durchführung von Tauchanwendungen Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) sowie Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen.

Umwelt

  • NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NN261 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
  • NN3842 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
  • NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
  • NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1324 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Amblyseius cucumeris (Raubmilbe) eingestuft.
  • NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
  • NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Sonstige

  • EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMFD1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): D1
  • WMFE2 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): E2
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS07 Ausrufezeichen
  • GHS09 Umwelt

Signalwort: Achtung

H-Sätze

  • EUH 208-0025 Enthält Cyprodinil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 208-0133 Enthält Copolymer aus Maleinsäureanhydrid und Diisobutylen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

P-Sätze

  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
  • P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
  • P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Vertriebsfirmen
Cosaco GmbH
Zulassungsbeginn
01.03.2016
Zulassungsende
31.12.2026
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026