Syngenta Agro GmbH

Topas

Datenblatt

zugelassen noch 2 Monate Zulassung bis 31.12.2026

Wirkstoff
Penconazol 100 g/l
Wirkungsbereich
Fungizid · Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Zulassungsnummer
033590-00
Gefahr
–
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
WeinrebeEchter Mehltau (Uncinula necator)0,08 l/ha4×Weinrebe (Keltertrauben): 35 Tage; Weinrebe (Tafeltrauben): 28 Tage –
Stadium
5 Laubblätter entfaltet bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben)
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
0,08 l/ha (Basisaufwand:); 0,16 l/ha (ES 61:); 0,24 l/ha (ES 71:); 0,32 l/ha (ES 75:)
Wartezeit
Weinrebe (Keltertrauben): 35 Tage
Wartezeit
Weinrebe (Tafeltrauben): 28 Tage
  • NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH950 Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
  • WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
  • WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
WeinrebeSchwarzfäule (Guignardia bidwellii)0,08 l/ha4×Weinrebe (Keltertrauben): 35 Tage; Weinrebe (Tafeltrauben): 28 Tage –
Stadium
5 Laubblätter entfaltet bis Beginn der Reife, Beeren beginnen hell zu werden (bzw. beginnen sich zu verfärben)
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
0,08 l/ha (Basisaufwand:); 0,16 l/ha (ES 61:); 0,24 l/ha (ES 71:); 0,32 l/ha (ES 75:)
Wartezeit
Weinrebe (Keltertrauben): 35 Tage
Wartezeit
Weinrebe (Tafeltrauben): 28 Tage
  • NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Kernobst (außer Apfel, Apfelbeere)Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha)0,125 l/ha und je m Kronenhöhe3×14 Tage –
Stadium
erste Blüten offen
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,125 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit
Kernobst: 14 Tage (außer Apfelbeere, Apfel)
  • NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH915 In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
  • WH950 Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
  • WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
  • WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
ApfelEchter Mehltau (Podosphaera leucotricha)0,125 l/ha und je m Kronenhöhe3×14 Tage –
Stadium
erste Blüten offen
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,125 l/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit
Apfel: 14 Tage
  • NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WH950 Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
  • WW7091 Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
  • WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
TabakEchter Mehltau (Erysiphe cichoracearum)0,3 l/ha2×14 Tage –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,3 l/ha in 300 bis 900 l/ha Wasser
Wartezeit
Tabak: 14 Tage
  • NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Garten-Kürbis, MeloneEchter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)0,25 l/ha4×Melone: 3 Tage; Garten-Kürbis: 3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,25 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,375 l/ha (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,5 l/ha (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Melone: 3 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 3 Tage
ErdbeereEchter Mehltau (Sphaerotheca macularis)0,5 l/ha4×3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,5 l/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: 3 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ErdbeereEchter Mehltau (Sphaerotheca macularis)0,5 l/ha4×3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Obstbau · Gewächshaus
Aufwand
0,5 l/ha in 1000 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: 3 Tage
Aubergine, TomateEchte Mehltaupilze0,25 l/ha4×Aubergine: 3 Tage; Tomate: 3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,25 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,375 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,5 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Aubergine: 3 Tage
Wartezeit
Tomate: 3 Tage
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili)Echter Mehltau (Leveillula taurica)0,25 l/ha4×3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,25 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,375 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,5 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage
Zucchini, PatissonEchter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)0,5 l/ha4×Zucchini: 3 Tage; Patisson: 3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,5 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Zucchini: 3 Tage
Wartezeit
Patisson: 3 Tage
Kürbis-HybridenEchter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)0,25 l/ha4×3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,25 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,375 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,5 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Kürbis-Hybriden: 3 Tage
GurkeEchter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)0,25 l/ha4×3 Tage –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,25 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,375 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,5 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Gurke: 3 Tage
Patisson, Gurke, ZucchiniEchter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum)0,5 l/ha4×Gurke: 3 Tage; Zucchini: 3 Tage; Patisson: 3 Tage –
Stadium
3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,5 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Gurke: 3 Tage
Wartezeit
Zucchini: 3 Tage
Wartezeit
Patisson: 3 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Melone, Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, RiesenkürbisEchter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)0,5 l/ha4×Melone: 3 Tage; Moschus-Kürbis: 3 Tage; Riesenkürbis: 3 Tage; Garten-Kürbis: 3 Tage; Flaschenkürbis: 3 Tage –
Stadium
3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,5 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Melone: 3 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 3 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 3 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 3 Tage
Wartezeit
Flaschenkürbis: 3 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis, FlaschenkürbisEchter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum)0,5 l/ha4×Moschus-Kürbis: 3 Tage; Riesenkürbis: 3 Tage; Garten-Kürbis: 3 Tage; Flaschenkürbis: 3 Tage –
Stadium
3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,5 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 3 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 3 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 3 Tage
Wartezeit
Flaschenkürbis: 3 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
RosenEchter Mehltau (Sphaerotheca pannosa)0,75 l/ha4×– –
Stadium
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,75 l/ha in 500 bis 1500 l/ha Wasser
Wartezeit
Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • SF276-ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
  • SF278-10ZB Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
Zierpflanzen (außer Rosen)Echte Mehltaupilze0,5 l/ha1×– –
Stadium
5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,5 l/ha in 500 bis 1600 l/ha Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Rosen)
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-42ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
Zierpflanzen (außer Rosen)Echte Mehltaupilze0,5 l/ha1×– –
Stadium
5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,5 l/ha in 500 bis 1600 l/ha Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Rosen)
  • SF275-42ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
RosenEchter Mehltau (Sphaerotheca pannosa)0,5 l/ha1×– –
Stadium
9 oder mehr Laubblätter bzw. Blattpaare oder Blattquirle entfaltet bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,5 l/ha in 500 bis 1600 l/ha Wasser
Wartezeit
Rosen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-42ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 15 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
  • SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Umwelt

  • NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
  • NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NN1513 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
  • NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
  • NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
  • NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
  • NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

Keine Kennzeichnung hinterlegt.

Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
12.04.2011
Zulassungsende
31.12.2026
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026