Kwizda Agro GmbH

UPSIDE

Datenblatt

zugelassen noch 8 Jahre Zulassung bis 20.05.2035

Wirkstoff
ABE-IT 56 325.6 g/l
Wirkungsbereich
Fungizid · Suspensionskonzentrat
Zulassungsnummer
00A891-00
Gefahr
Signalwort Gefahr · 1 Piktogramm, 18 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
WeinrebeFalscher Mehltau (Plasmopara viticola)4 l/ha8×3 Tage –
Stadium
3 Laubblätter entfaltet bis Ende des Traubenschlusses
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
4 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 32 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 2,5 l/10,000 m² Laubwandfläche in 400 bis 800 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Weinrebe: 3 Tage
  • NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Himbeerartiges Beerenobst, Johannisbeerartiges BeerenobstEchte Mehltaupilze, Botrytis cinerea6 l/ha8×Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage; Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage –
Stadium
Laubblätter sind entfaltet, haben aber ihre endgültige Größe noch nicht erreicht bis Schüttelreife: Die Basisbeeren neigen zum Abfallen
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
Wartezeit
Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ErdbeereEchter Mehltau (Podosphaera aphanis), Botrytis cinerea6 l/ha8×1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt ist entfaltet bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Gurke, Zucchini, PatissonEchte Mehltaupilze6 l/ha8×Gurke: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage; Patisson: 1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 3. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Gurke: 1 Tage
Wartezeit
Zucchini: 1 Tage
Wartezeit
Patisson: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Garten-Kürbis, Flaschenkürbis, Riesenkürbis, Moschus-KürbisEchte Mehltaupilze6 l/ha8×Garten-Kürbis: 1 Tage; Flaschenkürbis: 1 Tage; Riesenkürbis: 1 Tage; Moschus-Kürbis: 1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 3. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Garten-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Flaschenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Riesenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Tomate, Aubergine, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili)Echte Mehltaupilze, Botrytis cinerea6 l/ha8×Tomate: 1 Tage; Aubergine: 1 Tage; Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Tomate: 1 Tage
Wartezeit
Aubergine: 1 Tage
Wartezeit
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZwiebelgemüseFalscher Mehltau (Peronospora destructor)6 l/ha8×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Bei 50 % der Pflanzen Schlotten geknickt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Zwiebelgemüse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SprossgemüseFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)6 l/ha8×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis 80 % der zu erwartenden art-/sortentypischen Blattfläche erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Sprossgemüse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
BlattgemüseFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Botrytis cinerea6 l/ha8×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis 80 % des zu erwartenden Kopfdurchmessers erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Blattgemüse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
BlattkohleFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)6 l/ha8×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis 80 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 80 % des zu erwartenden "Blumen"- Durchmessers erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Blattkohle: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wurzel- und KnollengemüseEchte Mehltaupilze6 l/ha8×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis 80 % des zu erwartenden Rüben-, Wurzel- bzw. Knollendurchmessers erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HülsengemüseFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze6 l/ha8×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis 30 % der Hülsen sind ausgereift (Bohnen hart)
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Hülsengemüse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Botrytis cinerea6 l/ha8×– –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
RasenFusarium-Arten, Typhula-Fäule (Typhula incarnata), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa), Blattfleckenkrankheit (Drechslera poae), Gräser-Anthraknose (Colletotrichum graminicola)6 l/ha8×– –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF230 Es ist sicherzustellen, dass die letzte Behandlung des Roll-/Fertigrasens spätestens 4 Wochen vor dem Schälen erfolgt.
  • SF231 Es ist sicherzustellen, dass vor dem Schälen des Roll-/Fertigrasens verbliebenes Schnittgut durch Einsatz von Bürsten entfernt wird.
  • SF233 Es ist sicherzustellen, dass nach der letzten Behandlung des Roll-/Fertigrasens und vor dem Schälen dieser mehrfach intensiv gewässert wird (mindestens 2 x 10 L/qm Beregnung bzw. 30 L/qm natürlicher Niederschlag).
Melone, WassermeloneEchte Mehltaupilze6 l/ha8×Melone: 1 Tage; Wassermelone: 1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 3. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Melone: 1 Tage
Wartezeit
Wassermelone: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ÖlkürbisEchte Mehltaupilze6 l/ha8×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 3. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Ölkürbis: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
frische KräuterFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Botrytis cinerea6 l/ha8×1 Tage –
Stadium
3. Laubblatt entfaltet bis 80 % der zu erwartenden art-/sortentypischen Blattfläche erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
frische Kräuter: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
RasenFusarium-Arten, Typhula-Fäule (Typhula incarnata), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa), Blattfleckenkrankheit (Drechslera poae), Gräser-Anthraknose (Colletotrichum graminicola)6 l/ha8×– –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
  • SF258-1 Es ist sicherzustellen, dass sich während der Anwendung, bis zur nächsten Bewässerung und anschließendem Abtrocknen keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
WeinrebeEchter Mehltau (Uncinula necator)4 l/ha8×– –
Stadium
3 Laubblätter entfaltet bis Ende des Traubenschlusses
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
4 l/ha in 650 bis 1300 l/ha Wasser (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 32 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 2,5 l/10,000 m² Laubwandfläche in 400 bis 800 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

19 von 19 Anwendungen Als CSV exportieren

Auflagen für das Mittel 17 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMFBM02 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): BM02
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS08 Gesundheitsgefahr

Signalwort: Gefahr

H-Sätze

  • EUH 208-0098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 208-0205 Enthält 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H319 Verursacht schwere Augenreizung.
  • H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

P-Sätze

  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
  • P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
  • P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P284 [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.
  • P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
  • P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
  • P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • P308+P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
  • P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Kwizda Agro GmbH
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
15.01.2024
Zulassungsende
20.05.2035
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026