| Weinrebe | Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) | 4 l/ha | 8× | 3 Tage | – |
- Stadium
- 3 Laubblätter entfaltet bis Ende des Traubenschlusses
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 4 l/ha (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 32 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 2,5 l/10,000 m² Laubwandfläche in 400 bis 800 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
- Wartezeit
- Weinrebe: 3 Tage
- NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Himbeerartiges Beerenobst, Johannisbeerartiges Beerenobst | Echte Mehltaupilze, Botrytis cinerea | 6 l/ha | 8× | Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage; Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage | – |
- Stadium
- Laubblätter sind entfaltet, haben aber ihre endgültige Größe noch nicht erreicht bis Schüttelreife: Die Basisbeeren neigen zum Abfallen
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Himbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
- Wartezeit
- Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Erdbeere | Echter Mehltau (Podosphaera aphanis), Botrytis cinerea | 6 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 2. Laubblatt ist entfaltet bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Obstbau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Erdbeere: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Gurke, Zucchini, Patisson | Echte Mehltaupilze | 6 l/ha | 8× | Gurke: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage; Patisson: 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 3. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Gurke: 1 Tage
- Wartezeit
- Zucchini: 1 Tage
- Wartezeit
- Patisson: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Garten-Kürbis, Flaschenkürbis, Riesenkürbis, Moschus-Kürbis | Echte Mehltaupilze | 6 l/ha | 8× | Garten-Kürbis: 1 Tage; Flaschenkürbis: 1 Tage; Riesenkürbis: 1 Tage; Moschus-Kürbis: 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 3. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Garten-Kürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Flaschenkürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Riesenkürbis: 1 Tage
- Wartezeit
- Moschus-Kürbis: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Tomate, Aubergine, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) | Echte Mehltaupilze, Botrytis cinerea | 6 l/ha | 8× | Tomate: 1 Tage; Aubergine: 1 Tage; Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Tomate: 1 Tage
- Wartezeit
- Aubergine: 1 Tage
- Wartezeit
- Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zwiebelgemüse | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) | 6 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Bei 50 % der Pflanzen Schlotten geknickt
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zwiebelgemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Sprossgemüse | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 6 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis 80 % der zu erwartenden art-/sortentypischen Blattfläche erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Sprossgemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Blattgemüse | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Botrytis cinerea | 6 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis 80 % des zu erwartenden Kopfdurchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Blattgemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Blattkohle | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | 6 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis 80 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 80 % des zu erwartenden "Blumen"- Durchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Blattkohle: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Wurzel- und Knollengemüse | Echte Mehltaupilze | 6 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis 80 % des zu erwartenden Rüben-, Wurzel- bzw. Knollendurchmessers erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Wurzel- und Knollengemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Hülsengemüse | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze | 6 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt (1. gefiedertes Blatt) entfaltet bis 30 % der Hülsen sind ausgereift (Bohnen hart)
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Hülsengemüse: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Zierpflanzen | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Botrytis cinerea | 6 l/ha | 8× | – | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rasen | Fusarium-Arten, Typhula-Fäule (Typhula incarnata), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa), Blattfleckenkrankheit (Drechslera poae), Gräser-Anthraknose (Colletotrichum graminicola) | 6 l/ha | 8× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF230 Es ist sicherzustellen, dass die letzte Behandlung des Roll-/Fertigrasens spätestens 4 Wochen vor dem Schälen erfolgt.
- SF231 Es ist sicherzustellen, dass vor dem Schälen des Roll-/Fertigrasens verbliebenes Schnittgut durch Einsatz von Bürsten entfernt wird.
- SF233 Es ist sicherzustellen, dass nach der letzten Behandlung des Roll-/Fertigrasens und vor dem Schälen dieser mehrfach intensiv gewässert wird (mindestens 2 x 10 L/qm Beregnung bzw. 30 L/qm natürlicher Niederschlag).
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| Melone, Wassermelone | Echte Mehltaupilze | 6 l/ha | 8× | Melone: 1 Tage; Wassermelone: 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 3. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Melone: 1 Tage
- Wartezeit
- Wassermelone: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Ölkürbis | Echte Mehltaupilze | 6 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 3. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Ackerbau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Ölkürbis: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| frische Kräuter | Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Echte Mehltaupilze, Botrytis cinerea | 6 l/ha | 8× | 1 Tage | – |
- Stadium
- 3. Laubblatt entfaltet bis 80 % der zu erwartenden art-/sortentypischen Blattfläche erreicht
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Gemüsebau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- frische Kräuter: 1 Tage
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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| Rasen | Fusarium-Arten, Typhula-Fäule (Typhula incarnata), Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa), Blattfleckenkrankheit (Drechslera poae), Gräser-Anthraknose (Colletotrichum graminicola) | 6 l/ha | 8× | – | – |
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Zierpflanzenbau · Freiland
- Aufwand
- 6 l/ha in 600 bis 800 l/ha Wasser
- Wartezeit
- Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
- SF252 Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
- SF258-1 Es ist sicherzustellen, dass sich während der Anwendung, bis zur nächsten Bewässerung und anschließendem Abtrocknen keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
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| Weinrebe | Echter Mehltau (Uncinula necator) | 4 l/ha | 8× | – | – |
- Stadium
- 3 Laubblätter entfaltet bis Ende des Traubenschlusses
- Zeitpunkt
- bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
- Einsatz
- Weinbau · Freiland
- Aufwand
- 4 l/ha in 650 bis 1300 l/ha Wasser (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 32 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 2,5 l/10,000 m² Laubwandfläche in 400 bis 800 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
- Wartezeit
- Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
- NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
- NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
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