Mausohrstadium: grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 10 mm; erste Blätter spreizen sich ab bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Zeitpunkt
April bis Ende Oktober; bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 33,75 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 1,334 l/10,000 m² Laubwandfläche in 133 bis 1000 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Apfel: 1 Tage
Wartezeit
Birne: 1 Tage
Wartezeit
Quitte: 1 Tage
Wartezeit
Mispel: 1 Tage
NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Grünknospenstadium: noch geschlossene Einzelblüten beginnen sich voneinander zu lösen bis Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen
Zeitpunkt
April bis Ende Oktober; bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,75 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 33,75 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 0,375 l/10,000 m² Laubwandfläche in 100 bis 750 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Apfel: 1 Tage
Wartezeit
Birne: 1 Tage
Wartezeit
Quitte: 1 Tage
Wartezeit
Mispel: 1 Tage
NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Apfel, Birne, Quitte, Mispel
Bitterfäule (Phylctema vagabunda), Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha)
April bis Ende Oktober; bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1500 l/ha Wasser (max. Aufwandmenge pro Behandlung:); 33,75 l/ha (max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr:); 1,334 l/10,000 m² Laubwandfläche in 133 bis 1000 l/10,000 m² Laubwandfläche Wasser (max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge:)
Wartezeit
Apfel: 1 Tage
Wartezeit
Birne: 1 Tage
Wartezeit
Quitte: 1 Tage
Wartezeit
Mispel: 1 Tage
NN334 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Erdbeere
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt ist entfaltet bis Neubildung von Laubblättern mit kleinerer Spreite und kürzerem Stiel
Zeitpunkt
April bis September; bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Erdbeere
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Zuckererbse: 1 Tage
Wartezeit
Speiselinse: 1 Tage
Wartezeit
Kichererbse: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Futterrübe
Cercospora-Arten, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis Beginn der Reife; Pericarp grün-braun; Farbe der Samenschalehellbraun
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Futterrübe: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
2 ganzrandige Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis Vollreife: Hülsen sind ausgereift (Bohnen hart)
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
3 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Buschbohne: 1 Tage
Wartezeit
Stangenbohne: 1 Tage
Wartezeit
Dicke Bohne: 1 Tage
Wartezeit
Sojabohne: 1 Tage
Wartezeit
Weiße Lupine: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Süßkirsche, Sauerkirsche
Lagerschorf (Venturia inaequalis), Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha), Bitterfäule (Phylctema vagabunda)
Erste Laubblätter spreizen sich ab; grüne Hüllblätter leicht geöffnet; Laubblätter schieben sich vor bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
Wartezeit
Süßkirsche: 1 Tage
Wartezeit
Sauerkirsche: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflaume
Lagerschorf (Venturia inaequalis), Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha), Bitterfäule (Phylctema vagabunda)
Erste Laubblätter spreizen sich ab; grüne Hüllblätter leicht geöffnet; Laubblätter schieben sich vor bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
Wartezeit
Pflaume: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Aprikose
Lagerschorf (Venturia inaequalis), Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha), Bitterfäule (Phylctema vagabunda)
Erste Laubblätter spreizen sich ab; grüne Hüllblätter leicht geöffnet; Laubblätter schieben sich vor bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
Wartezeit
Aprikose: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pfirsich, Nektarine
Lagerschorf (Venturia inaequalis), Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha), Bitterfäule (Phylctema vagabunda)
Erste Laubblätter spreizen sich ab; grüne Hüllblätter leicht geöffnet; Laubblätter schieben sich vor bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
Wartezeit
Pfirsich: 1 Tage
Wartezeit
Nektarine: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich bis Beginn der Laubblattverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
Wartezeit
Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
Wartezeit
Maulbeere: 1 Tage
Wartezeit
Arguta-Kiwi: 1 Tage
Wartezeit
Apfelbeere: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Brombeere, Himbeere, Loganbeere
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2 l/ha
7×
Brombeere: 1 Tage; Himbeere: 1 Tage; Loganbeere: 1 Tage
Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich bis Beginn der Laubblattverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1200 l/ha Wasser
Wartezeit
Brombeere: 1 Tage
Wartezeit
Himbeere: 1 Tage
Wartezeit
Loganbeere: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Weißkohl
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn der Blatt- und Triebverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Weißkohl: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Rosenkohl
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn der Blatt- und Triebverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Rosenkohl: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Blumenkohl
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn der Blatt- und Triebverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Blumenkohl: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Brokkoli
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn der Blatt- und Triebverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Brokkoli: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Chinakohl
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn der Blatt- und Triebverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Chinakohl: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Grünkohl
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn der Blatt- und Triebverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Grünkohl: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kohlrabi
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn der Blatt- und Triebverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Kohlrabi: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wurzel- und Knollengemüse
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn der Blatt- und Triebverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Schalotte
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Beginn der Laub- und Sprossverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Schalotte: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Speisezwiebel
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Beginn der Laub- und Sprossverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Speisezwiebel: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Knoblauch
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Beginn der Laub- und Sprossverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Knoblauch: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Spargel
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
1,5 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Spargel: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Bleichsellerie
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn der Blatt- und Triebverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Bleichsellerie: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Artischocke
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Artischocke: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Rhabarber
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Rhabarber: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Gemüsefenchel
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn der Blatt- und Triebverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Gemüsefenchel: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Porree
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis Beginn der Laub- und Sprossverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Porree: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Weißer Meerkohl
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn der Blatt- und Triebverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Weißer Meerkohl: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Queller, Gemeiner
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt entfaltet bis Beginn der Blatt- und Triebverfärbung
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Queller, Gemeiner: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Zierpflanzen
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Beginn der Blattverfärbung oder des Blattfalls
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
2 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Futtererbse
Echter Mehltau (Podosphaera aphanis), Botrytis cinerea
2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet bis Vollreife: Hülsen an gesamter Pflanze trocken und braun; Samen trocken und hart (Trockenreife)
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
3 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Futtererbse: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Zuckererbse, Speiselinse, Kichererbse
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
3 l/ha
7×
Zuckererbse: 1 Tage; Speiselinse: 1 Tage; Kichererbse: 1 Tage
2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet bis Vollreife: Hülsen an gesamter Pflanze trocken und braun; Samen trocken und hart (Trockenreife)
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
3 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Zuckererbse: 1 Tage
Wartezeit
Speiselinse: 1 Tage
Wartezeit
Kichererbse: 1 Tage
Weiße Lupine, Sojabohne, Dicke Bohne
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
3 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Buschbohne: 1 Tage
Wartezeit
Feuer- bzw. Käferbohne: 1 Tage
Java Bohne, Dicke Bohne
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
3 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Java Bohne: 1 Tage
Wartezeit
Dicke Bohne: 1 Tage
Futtererbse, Erbse
Botrytis cinerea, Echter Mehltau (Podosphaera aphanis)
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
2. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 2. Ranke) entfaltet bis Vollreife: Hülsen an gesamter Pflanze trocken und braun; Samen trocken und hart (Trockenreife)
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Ackerbau · Gewächshaus
Aufwand
3 l/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Futtererbse: 1 Tage
Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.
Auflagen für das Mittel20 · gelten für jede Anwendung
Anwender
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS422-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen ist eine Kopfbedeckung zu tragen.
SS526 Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS530 Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Umwelt
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Sonstige
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMFP4 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): P4
SicherheitGHS, H- und P-Sätze
GHS07 Ausrufezeichen
Signalwort: Achtung
H-Sätze
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
P-Sätze
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
P305+P351+P338+P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
ZulassungInhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Laboratoires Goemar SAS
Vertriebsfirmen
UPL Europe Ltd.
Zulassungsbeginn
07.10.2025
Zulassungsende
28.02.2034
Mittel mit geringem Risiko
Nein
Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026
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