Luxembourg Industries, Ltd. Tel-Aviv

Veriphos

Datenblatt

zugelassen noch 3 Monate Zulassung bis 31.01.2027

Wirkstoff
Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit) 755 g/l
Wirkungsbereich
Fungizid · Wasserlösliches Konzentrat
Zulassungsnummer
027207-00
Gefahr
1 Hinweis →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
HimbeerePhytophthora fragariae4 l/ha3×5 Tage –
Stadium
Knospenschwellen: erstes deutliches Anschwellen der Blütenstandsknospen bis Beginn der Fruchtreife: sortentypische Veränderung der Grundfarbe
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Obstbau · Gewächshaus
Wartezeit
Himbeere: 5 Tage
  • SF276-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
  • SF277-2OS Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, StachelbeereBlattfallkrankheit (Drepanopeziza ribis)4 l/ha3×Schwarze Johannisbeere: 14 Tage; Rote Johannisbeere: 14 Tage; Weiße Johannisbeere: 14 Tage; Stachelbeere: 14 Tage –
Stadium
Erste Blütenknospe wird frei durch Streckung der Traubenachse
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Obstbau · Gewächshaus
Wartezeit
Schwarze Johannisbeere: 14 Tage
Wartezeit
Rote Johannisbeere: 14 Tage
Wartezeit
Weiße Johannisbeere: 14 Tage
Wartezeit
Stachelbeere: 14 Tage
  • SF276-EEBE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
  • SF277-2BE Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
HimbeerePhytophthora fragariae4 l/ha2×5 Tage –
Stadium
Knospenschwellen: erstes deutliches Anschwellen der Blütenstandsknospen bis Beginn der Fruchtreife: sortentypische Veränderung der Grundfarbe
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Obstbau · Freiland
Wartezeit
Himbeere: 5 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF276-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
  • SF277-2OS Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, StachelbeereBlattfallkrankheit (Drepanopeziza ribis)4 l/ha2×Schwarze Johannisbeere: 14 Tage; Rote Johannisbeere: 14 Tage; Weiße Johannisbeere: 14 Tage; Stachelbeere: 14 Tage –
Stadium
Erste Blütenknospe wird frei durch Streckung der Traubenachse
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Obstbau · Freiland
Wartezeit
Schwarze Johannisbeere: 14 Tage
Wartezeit
Rote Johannisbeere: 14 Tage
Wartezeit
Weiße Johannisbeere: 14 Tage
Wartezeit
Stachelbeere: 14 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF276-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
  • SF277-2OS Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
Schwarzer HolunderColletotrichum4 l/ha2×14 Tage –
Stadium
Alle Blütenknospen sind durch Streckung der Traubenachse freigelegt
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Obstbau · Freiland
Wartezeit
Schwarzer Holunder: 14 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF276-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
  • SF277-2OS Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.

5 von 12 Anwendungen · Filter Arzneipflanzen Als CSV exportieren

Auflagen für das Mittel 13 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF179 Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Sonstige

  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMFUN Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Luxembourg Industries, Ltd. Tel-Aviv, Luxembourg Pamol (Cyprus) Ltd.
Vertriebsfirmen
ADAMA Deutschland GmbH
Zulassungsbeginn
08.12.2017
Zulassungsende
31.01.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026