Air Liquide Deutschland GmbH

Aligal 2

Datenblatt

zugelassen noch 11 Jahre Zulassung bis 30.04.2038

Wirkstoff
Kohlendioxid 999 g/kg
Wirkungsbereich
Akarizid, Insektizid · Gas (in Druckpackung)
Zulassungsnummer
053884-00
Gefahr
Signalwort Achtung · 1 Piktogramm, 6 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
TabakMilben22 kg/m³5×– –
Zeitpunkt
bei Befall
Einsatz
Vorratsschutz · Druckkammer
Aufwand
22 kg/m³ (10 bar (Einwirkungszeit: 8 Stunden):); 44 kg/m³ (20 bar (Einwirkungszeit: 3 Stunden):); 66 kg/m³ (30 bar (Einwirkungszeit: 90 Minuten):)
Wartezeit
Tabak: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

1 von 12 Anwendungen · Filter Ackerbaukulturen Als CSV exportieren

Auflagen für das Mittel 10 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SF430 Das Betreten der begasten Kammer darf erst erfolgen, wenn durch Messungen sichergestellt ist, dass die Konzentration an Kohlendioxid unterhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes liegt. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten.
  • SF431 Es ist sicherzustellen, dass begaste Kammern mit einem Warnhinweis versehen werden, der darauf hinweist, dass die Kammern mit Kohlenstoffdioxid begast wurden und Erstickungsgefahr besteht.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
  • NN000 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS04 Gasflasche

Signalwort: Achtung

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H281 Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -Verletzungen verursachen.

P-Sätze

  • P282 Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.
  • P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • P336 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.
  • P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Air Liquide Deutschland GmbH
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
26.03.2025
Zulassungsende
30.04.2038
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026