BASF Agricultural Solutions Deutschland

Carax

Datenblatt

zugelassen noch 16 Monate Zulassung bis 15.03.2028

Wirkstoffe
Mepiquat 160.2 g/l, Metconazol 30 g/l
Wirkungsbereich
Fungizid, Wachstumsregler · Wasserlösliches Konzentrat
Zulassungsnummer
006415-00
Gefahr
Signalwort Gefahr · 2 Piktogramme, 17 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
ZierpflanzenStauchen1,4 l/ha1×– –
Stadium
7. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
1,4 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
ZierpflanzenStauchen0,7 l/ha2×– –
Stadium
7. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,7 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
ZierpflanzenStauchen0,45 l/ha3×– –
Stadium
7. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,45 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
ZierpflanzenStauchen0,35 l/ha4×– –
Stadium
7. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,35 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
ZierpflanzenStauchen0,28 l/ha5×– –
Stadium
7. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Blütenanlagen bzw. -knospen sichtbar; Beginn des Ähren- bzw. Rispenschiebens
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,28 l/ha (Pflanzengröße bis 50 cm)
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

5 von 14 Anwendungen · Filter Gewächshaus Als CSV exportieren

Auflagen für das Mittel 23 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SF276-ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
  • SF278-28ZB Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
  • SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
  • NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
  • NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

Sonstige

  • VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
  • EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS05 Ätzwirkung
  • GHS07 Ausrufezeichen

Signalwort: Gefahr

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
  • H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H318 Verursacht schwere Augenschäden.
  • H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

P-Sätze

  • P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
  • P264 Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
  • P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
  • P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
  • P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
  • P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
BASF Agricultural Solutions Deutschland
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
03.04.2009
Zulassungsende
15.03.2028
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026