Syngenta Agro GmbH

REVUS

Datenblatt

zugelassen noch 2 Monate Zulassung bis 31.12.2026

Wirkstoff
Mandipropamid 250 g/l
Wirkungsbereich
Fungizid · Suspensionskonzentrat
Zulassungsnummer
026221-00
Gefahr
Signalwort Achtung · 1 Piktogramm, 5 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
ErbseFalscher Mehltau (Peronospora pisi)0,6 l/ha2×14 Tage –
Stadium
5. sichtbar gestrecktes Internodium bis Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 800 l/ha Wasser
Wartezeit
Erbse: 14 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • WW750 Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
  • WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Erbse, Kohlgemüse, Kohlrübe, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), StielmusFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)0,6 l/ha2×Erbse: 7 Tage; Kohlgemüse: 7 Tage; Kohlrübe: 7 Tage; Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 7 Tage; Stielmus: 7 Tage –
Stadium
1. Laubblatt entfaltet bis 7. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Erbse: 7 Tage
Wartezeit
Kohlgemüse: 7 Tage
Wartezeit
Kohlrübe: 7 Tage
Wartezeit
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 7 Tage
Wartezeit
Stielmus: 7 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Erbse, Kohlgemüse, Kohlrübe, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), StielmusFalsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)0,6 l/ha2×Erbse: 7 Tage; Kohlgemüse: 7 Tage; Kohlrübe: 7 Tage; Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 7 Tage; Stielmus: 7 Tage –
Stadium
1. Laubblatt entfaltet bis 7. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,6 l/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Erbse: 7 Tage
Wartezeit
Kohlgemüse: 7 Tage
Wartezeit
Kohlrübe: 7 Tage
Wartezeit
Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.): 7 Tage
Wartezeit
Stielmus: 7 Tage

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 15 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NN2001 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Sonstige

  • WMFH5 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): H5
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze
  • GHS09 Umwelt

Signalwort: Achtung

H-Sätze

  • EUH 208-0098 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

P-Sätze

  • P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
04.03.2014
Zulassungsende
31.12.2026
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026