nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf , ab Frühjahr , April bis Juli
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,14 kg/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Weichweizen: 28 Tage
Wartezeit
Roggen: 28 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Ligula (Blatthäutchen)-Stadium bis Späte Milchreife
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf , ab Frühjahr , Mai bis Juni
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,14 kg/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Gerste: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Hafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
erste Blätter spreizen sich ab bis 5. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf , ab Frühjahr ; April bis Mai
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,16 kg/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Kartoffel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
erste Blätter spreizen sich ab bis 5. Blatt (> 4 cm) am Hauptspross entfaltet
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf , ab Frühjahr ; April bis Mai
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,16 kg/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Kartoffel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Ende der Blüte: alle Blütenblätter abgefallen bis etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , ab Frühjahr ; Mai bis Juli
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,07 kg/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Kernobst: 21 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
Knospenschwellen: erstes deutliches Anschwellen der Blütenstandsknospen; Knospen noch geschlossen, hellbraune Knospenschuppen sichtbar bis Fruchtknoten vergrößert sich (Nachblütefruchtfall)
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , ab Frühjahr ; April bis Juli
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,07 kg/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Steinobst: 21 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WW764 Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf , Herbst ; September , Oktober
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,1 kg/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser (Herbstanwendung)
Wartezeit
Winterraps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Erbse, Feuer- bzw. Käferbohne, Stangenbohne, Buschbohne
Blattläuse
0,14 kg/ha
1×
Erbse: 14 Tage; Feuer- bzw. Käferbohne: 14 Tage; Stangenbohne: 14 Tage; Buschbohne: 14 Tage
1. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 1. Ranke) entfaltet bis 50 % der Hülsen haben art-/sortentypische Länge erreicht; Korninhalt verfestigt, noch Saftaustritt beim Zerdrücken; Tenderometerwert: 105 Te
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Frühjahr ; April bis Juli
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,14 kg/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Erbse: 14 Tage
Wartezeit
Feuer- bzw. Käferbohne: 14 Tage
Wartezeit
Stangenbohne: 14 Tage
Wartezeit
Buschbohne: 14 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
2. Laubblattpaar ist entfaltet (Beginn der Windefähigkeit)
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn ; April bis September
Einsatz
Hopfenbau · Freiland
Aufwand
0,18 kg/ha in 2000 bis 3000 l/ha Wasser
Wartezeit
Hopfen: 21 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Keimblätter voll entfaltet bis 10 % der Hülsen haben sortentypische Länge erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf , ab Frühjahr , April bis Juli
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,14 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Lupine-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Luzerne-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Futtererbse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Ackerbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Gurke, Garten-Kürbis, Zucchini
Blattläuse
0,08 kg/ha
3×
Gurke: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage
5. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , ganzjährig
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,08 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,12 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,16 kg/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
5. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , ganzjährig
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
0,08 kg/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,12 kg/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 0,16 kg/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
6. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis Erntegut
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Mai bis August
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,14 kg/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Mai bis August
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,1 kg/ha in 500 l/ha Wasser; max. 0,3 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Gurke: 1 Tage
Wartezeit
Zucchini: 1 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Flaschenkürbis: 1 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
2. Laubblatt entfaltet bis 50 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 50 % des zu erwartenden "Blumen"- Durchmessers erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Mai bis August
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,14 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Rosenkohl: 14 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Mai bis August
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,14 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 14 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
2. Laubblatt entfaltet bis 40 % des zu erwartenden Kopfdurchmessers erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Mai bis August
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,14 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): 14 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,14 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-EVZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-28ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,014 kg/ha in 100 l/ha Wasser; max. 0,042 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Baumschulgehölzpflanzen)
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-EVZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-28ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen; Ende des Ähren-bzw. Rispenschiebens
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Mai bis Juli
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,14 kg/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Tabak: 7 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-14AC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,16 kg/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser; max. 0,32 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
frische Kräuter: 14 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , April , August
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,14 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Beerenobst: 10 Tage (außer Erdbeere)
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
0,014 kg/ha in 100 l/ha Wasser; max. 0,042 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-EVZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-28ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
1. Laubblatt entfaltet bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , April bis Ende Oktober
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,14 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: 21 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Bleichsellerie, Rhabarber, Gemüsefenchel
Blattläuse
0,14 kg/ha
1×
Bleichsellerie: 21 Tage; Rhabarber: 21 Tage; Gemüsefenchel: 21 Tage
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , April bis September
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,14 kg/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser; max. 0,14 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Bleichsellerie: 21 Tage
Wartezeit
Rhabarber: 21 Tage
Wartezeit
Gemüsefenchel: 21 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , ganzjährig
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,14 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser; max. 0,42 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (außer Baumschulgehölzpflanzen)
SF275-EVZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-28ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , ganzjährig
Einsatz
Zierpflanzenbau · Gewächshaus
Aufwand
0,14 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser; max. 0,42 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Baumschulgehölzpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
SF275-EVZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung bis Ende der Vegetationsperiode oder Ende der Kulturführung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-28ZB Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
1. Laubblatt ist entfaltet bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , April , August
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,14 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser; max. 0,28 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Erdbeere: 3 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-21BE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,14 kg/ha in 1000 l/ha Wasser; max. 0,42 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Salat-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl)
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,14 kg/ha in 1000 l/ha Wasser; max. 0,42 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl): 14 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis Ende der Blüte: Fruchtansatz sichtbar
Zeitpunkt
nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf oder nach Befallsbeginn , Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,14 kg/ha in 1000 l/ha Wasser; max. 0,42 kg/ha pro Jahr
Wartezeit
frische Kräuter: 14 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.
Auflagen für das Mittel20 · gelten für jede Anwendung
Anwender
SF275-42GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-35OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120-1 Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS230 Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Umwelt
NB6621 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Sonstige
EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WMI29 Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 29
SicherheitGHS, H- und P-Sätze
H-Sätze
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze
P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
ZulassungInhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
ISK Biosciences Europe N.V.
Vertriebsfirmen
ISK Biosciences Europe N.V.
Zulassungsbeginn
28.08.2025
Zulassungsende
30.11.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein
Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026
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