Danstar Ferment AG

LALSTOP CONTANS WG

Datenblatt

zugelassen noch 6 Jahre Zulassung bis 31.07.2033

Wirkstoff
Coniothyrium minitans Stamm CON/M/91-08 50 g/kg
Wirkungsbereich
Fungizid · Wasserdispergierbares Granulat
Zulassungsnummer
034346-00
Gefahr
2 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
WinterrapsSclerotinia sclerotiorum2 kg/ha1×– –
Zeitpunkt
unmittelbar vor der Saat
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
2 kg/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Winterraps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
AckerbaukulturenSclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.)2 kg/ha2×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
2 kg/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Ackerbaukulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenSclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.)2 kg/ha2×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
2 kg/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenSclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.)4 kg/ha2×– –
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Aufwand
4 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 10 cm)); 8 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 20 cm))
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
AckerbohneSclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.)4 kg/ha2×– –
Zeitpunkt
nach der Bodenbearbeitung; vor der Saat
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
4 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 10 cm)); 8 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 20 cm))
Wartezeit
Ackerbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
TabakSclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.)4 kg/ha2×– –
Zeitpunkt
nach der Bodenbearbeitung; vor dem Pflanzen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
4 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 10 cm)); 8 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 20 cm))
Wartezeit
Tabak: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KartoffelSclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.)4 kg/ha2×– –
Zeitpunkt
nach der Bodenbearbeitung; vor dem Legen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
4 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 10 cm)); 8 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 20 cm))
Wartezeit
Kartoffel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SonnenblumeSclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.)8 kg/ha2×– –
Zeitpunkt
vor der Saat
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
8 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
Sonnenblume: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
GemüsekulturenSclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.)4 kg/ha2×– –
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
4 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 10 cm)); 8 kg/ha in 200 bis 1000 l/ha Wasser (Einarbeitungstiefe (bis 20 cm))
Wartezeit
Gemüsekulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
GemüsekulturenSclerotinia-Arten (Sclerotinia spp.)2 kg/ha2×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2 kg/ha in 200 bis 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Gemüsekulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

10 von 15 Anwendungen · Filter Freiland Als CSV exportieren

Auflagen für das Mittel 15 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SF184 Beim Umgang mit behandelter Erde und bei nachfolgenden Pflanzarbeiten Schutzhandschuhe tragen.
  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
  • NN002 Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • VH650 Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMFUN Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 208-0201 Enthält Coniothyrium minitans Stamm CON/M/91-08. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Danstar Ferment AG
Vertriebsfirmen
Bayer CropScience Deutschland GmbH
Zulassungsbeginn
01.08.2019
Zulassungsende
31.07.2033
Mittel mit geringem Risiko
Ja

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026