DE SANGOSSE

Metarex Duo

Datenblatt

zugelassen noch 10 Monate Zulassung bis 31.08.2027

Wirkstoffe
Eisen-III-phosphat 16.2 g/kg, Metaldehyd 10 g/kg
Wirkungsbereich
Molluskizid · Fertigköder
Zulassungsnummer
00A425-00
Gefahr
1 Hinweis →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
KartoffelNacktschnecken5 kg/ha5×7 Tage –
Stadium
Austrieb/Keimung bis Bestandschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Wartezeit
Kartoffel: 7 Tage
  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
  • NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
  • NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wurzel- und KnollengemüseNacktschnecken5 kg/ha5×7 Tage –
Stadium
Keimung/Austrieb bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Wurzel- und Knollengemüse: 7 Tage
  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
  • NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
  • NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Zwiebelgemüse, PorreeNacktschnecken5 kg/ha5×Zwiebelgemüse: 7 Tage; Porree: 7 Tage –
Stadium
Keimung/Austrieb bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Zwiebelgemüse: 7 Tage
Wartezeit
Porree: 7 Tage
  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
  • NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
  • NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Tomate, AubergineNacktschnecken5 kg/ha5×Tomate: 7 Tage; Aubergine: 7 Tage –
Stadium
Keimung bis 9 oder mehr apikale Seitensprosse 1. Ordung sichtbar
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Tomate: 7 Tage
Wartezeit
Aubergine: 7 Tage
  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
  • NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
  • NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Gurke, Zucchini, Garten-KürbisNacktschnecken5 kg/ha5×Gurke: 7 Tage; Zucchini: 7 Tage; Garten-Kürbis: 7 Tage –
Stadium
Keimung bis 9 oder mehr Seitensprosse 1. Ordnung sichtbar
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Gurke: 7 Tage
Wartezeit
Zucchini: 7 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 7 Tage
  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
  • NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
  • NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZuckermaisNacktschnecken5 kg/ha5×– –
Stadium
bis 5. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Zuckermais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
  • NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
  • NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Blumenkohle, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)Nacktschnecken5 kg/ha5×– –
Stadium
Keimung / Keimpflanzenentwicklung bis Zu erwartende sortentypische Länge des Hauptsprosses erreicht
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Blumenkohle: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
  • NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
  • NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
RosenkohlNacktschnecken5 kg/ha5×21 Tage –
Stadium
Keimung / Keimpflanzenentwicklung bis Zu erwartende sortentypische Länge des Hauptsprosses erreicht
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Rosenkohl: 21 Tage
  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
  • NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
  • NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten, frische KräuterNacktschnecken5 kg/ha5×– –
Stadium
Keimung / Keimpflanzenentwicklung bis Rosettenwachstum abgeschlossen, zu erwartende sortentypischen Länge des Hauptsprosses erreicht.
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Salat-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Spinat und verwandte Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
  • NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
  • NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
HülsengemüseNacktschnecken5 kg/ha5×– –
Stadium
bis 5. Laubblatt mit Stipeln und Ranke (oder 5. Ranke) entfaltet
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Hülsengemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
  • NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
  • NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SpargelNacktschnecken5 kg/ha5×7 Tage –
Stadium
bis 20 % des arttypischen max. Längen- bzw. Rosettenwachstums erreicht; 2-Knoten-Stadium
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Spargel: 7 Tage
  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
  • NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
  • NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ArtischockeNacktschnecken5 kg/ha5×– –
Stadium
Keimung/Austrieb bis Maximale Länge bzw. Durchmesser erreicht; 9 oder mehr Knoten
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Artischocke: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
  • NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
  • NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Ölsaat (außer Erdnuss)Nacktschnecken5 kg/ha5×– –
Stadium
bis 7. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Wartezeit
Ölsaat: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (außer Erdnuss)
  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
  • NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
  • NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)Nacktschnecken5 kg/ha5×– –
Stadium
bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Wartezeit
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
  • NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
  • NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
MaisNacktschnecken5 kg/ha5×– –
Stadium
bis 5. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Wartezeit
Mais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
  • NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
  • NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Futterrübe, Zuckerrübe, WurzelzichorieNacktschnecken5 kg/ha5×– –
Stadium
bis 5 Laubblätter entfaltet
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Wartezeit
Futterrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Zuckerrübe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Wurzelzichorie: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
  • NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
  • NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Ackerbohne, Lupine-ArtenNacktschnecken5 kg/ha5×– –
Stadium
bis 5. Laubblatt entfaltet
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Wartezeit
Ackerbohne: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Lupine-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NT116 Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen).
  • NT671 Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
  • NT673 Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein.
  • NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
  • NT870 Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Tomate, Aubergine, Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili), OkraNacktschnecken5 kg/ha5×Tomate: 7 Tage; Aubergine: 7 Tage; Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 7 Tage; Okra: 7 Tage –
Stadium
bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Wartezeit
Tomate: 7 Tage
Wartezeit
Aubergine: 7 Tage
Wartezeit
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 7 Tage
Wartezeit
Okra: 7 Tage
Gurke, Zucchini, Garten-Kürbis, Melone, WassermeloneNacktschnecken5 kg/ha5×Gurke: 7 Tage; Zucchini: 7 Tage; Garten-Kürbis: 7 Tage; Melone: 7 Tage; Wassermelone: 7 Tage –
Stadium
bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Wartezeit
Gurke: 7 Tage
Wartezeit
Zucchini: 7 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 7 Tage
Wartezeit
Melone: 7 Tage
Wartezeit
Wassermelone: 7 Tage
Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten, frische KräuterNacktschnecken5 kg/ha5×– –
Stadium
bis 10 % der zu erwartenden art-/sortentypischen Blattfläche erreicht
Zeitpunkt
Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Wartezeit
Salat-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
Spinat und verwandte Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wartezeit
frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 14 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB011 Kinder fernhalten.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NT665 Nicht in Häufchen auslegen.
  • NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NT658 Haustiere fernhalten.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

Sonstige

  • EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
DE SANGOSSE
Vertriebsfirmen
–
Zulassungsbeginn
20.03.2020
Zulassungsende
31.08.2027
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026