Biofa GmbH

VitiSan

Datenblatt

zugelassen noch 11 Jahre Zulassung bis 31.10.2037

Wirkstoff
Kaliumhydrogencarbonat 989.9 g/kg
Wirkungsbereich
Fungizid · Wasserlösliches Pulver
Zulassungsnummer
027593-00
Gefahr
2 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
Gurke, Patisson, ZucchiniBotrytis cinerea5 kg/ha6×Gurke: 1 Tage; Patisson: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage –
Stadium
1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Gurke: 1 Tage
Wartezeit
Patisson: 1 Tage
Wartezeit
Zucchini: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Melone, WassermeloneBotrytis cinerea5 kg/ha6×Melone: 1 Tage; Wassermelone: 1 Tage –
Stadium
1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Melone: 1 Tage
Wartezeit
Wassermelone: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Riesenkürbis, Flaschenkürbis, Moschus-Kürbis, Garten-KürbisBotrytis cinerea5 kg/ha6×Riesenkürbis: 1 Tage; Flaschenkürbis: 1 Tage; Moschus-Kürbis: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage –
Stadium
1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Riesenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Flaschenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Tomate, AubergineBotrytis cinerea2,5 kg/ha6×Tomate: 1 Tage; Aubergine: 1 Tage –
Stadium
1. Blütenstand sichtbar; Tomate: 1. Knospe einzeln stehend; Paprika und Aubergine:Blütenknospe sichtbar bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
2,5 kg/ha (Pflanzengröße bis 50 cm); 3,75 kg/ha (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 5 kg/ha (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Tomate: 1 Tage
Wartezeit
Aubergine: 1 Tage
Melone, WassermeloneBotrytis cinerea2,5 kg/ha6×Melone: 1 Tage; Wassermelone: 1 Tage –
Stadium
1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
2,5 kg/ha (Pflanzengröße bis 50 cm); 3,75 kg/ha (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 5 kg/ha (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Melone: 1 Tage
Wartezeit
Wassermelone: 1 Tage
Gurke, ZucchiniBotrytis cinerea2,5 kg/ha6×Gurke: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage –
Stadium
1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Gewächshaus
Aufwand
2,5 kg/ha (Pflanzengröße bis 50 cm); 3,75 kg/ha (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 5 kg/ha (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Gurke: 1 Tage
Wartezeit
Zucchini: 1 Tage

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

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Auflagen für das Mittel 15 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SF275-7OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SF275-EEWE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMFUN Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

P-Sätze

  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Biofa GmbH
Vertriebsfirmen
Biofa GmbH
Zulassungsbeginn
02.05.2023
Zulassungsende
31.10.2037
Mittel mit geringem Risiko
Ja

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026