Biofa GmbH

VitiSan

Datenblatt

zugelassen noch 11 Jahre Zulassung bis 31.10.2037

Wirkstoff
Kaliumhydrogencarbonat 989.9 g/kg
Wirkungsbereich
Fungizid · Wasserlösliches Pulver
Zulassungsnummer
027593-00
Gefahr
2 Hinweise →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
WeinrebeEchter Mehltau (Uncinula necator)3 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
2 Laubblätter entfaltet bis Weichwerden der Beeren
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Weinbau · Freiland
Aufwand
3 kg/ha (Basisaufwand:); 6 kg/ha (ES 61:); 9 kg/ha (ES 71:); 12 kg/ha (ES 75:)
Wartezeit
Weinrebe: 1 Tage
  • NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KernobstSchorf (Venturia spp.)2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe6×1 Tage –
Stadium
Mausohrstadium: grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 10 mm; erste Blätter spreizen sich ab bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Zunehmend sortentypische Intensität der Deckfarbe
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit
Kernobst: 1 Tage
  • NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Rote Johannisbeere, Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, JostaBotrytis cinerea5 kg/ha6×Rote Johannisbeere: 1 Tage; Weiße Johannisbeere: 1 Tage; Schwarze Johannisbeere: 1 Tage; Josta: 1 Tage –
Stadium
Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen bis Schüttelreife: Die Basisbeeren neigen zum Abfallen
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Rote Johannisbeere: 1 Tage
Wartezeit
Weiße Johannisbeere: 1 Tage
Wartezeit
Schwarze Johannisbeere: 1 Tage
Wartezeit
Josta: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
StachelbeereBotrytis cinerea5 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen bis Schüttelreife: Die Basisbeeren neigen zum Abfallen
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Stachelbeere: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Heidelbeer-ArtenBotrytis cinerea5 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen oder vertrocknet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Heidelbeer-Arten: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Himbeere, Brombeere, LoganbeereBotrytis cinerea5 kg/ha6×Himbeere: 1 Tage; Brombeere: 1 Tage; Loganbeere: 1 Tage –
Stadium
Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen oder vertrocknet bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Himbeere: 1 Tage
Wartezeit
Brombeere: 1 Tage
Wartezeit
Loganbeere: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
PfirsichBotrytis cinerea2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe9×1 Tage –
Stadium
Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Pfirsich: 1 Tage
  • NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
PflaumeBotrytis cinerea2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe9×1 Tage –
Stadium
Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Pflaume: 1 Tage
  • NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SüßkirscheBotrytis cinerea2,5 kg/ha9×1 Tage –
Stadium
Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen bis Genussreife: Früchte haben sortentypischen Geschmack und optimale Festigkeit
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
2,5 kg/ha in 250 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Süßkirsche: 1 Tage
  • NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
frische Kräuter, Gewürzkräuter, TeekräuterBotrytis cinerea5 kg/ha4×frische Kräuter: 1 Tage; Gewürzkräuter: 1 Tage; Teekräuter: 1 Tage –
Stadium
Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
5 kg/ha in 300 bis 1000 l/ha Wasser
Wartezeit
frische Kräuter: 1 Tage
Wartezeit
Gewürzkräuter: 1 Tage
Wartezeit
Teekräuter: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ErdbeereEchter Mehltau (Podosphaera aphanis), Echter Mehltau (Leveillula taurica), Sphaerotheca5 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
Schieben des ersten Laubblattes bis Früchte beginnen sich sortentypisch auszufärben
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
StachelbeereAmerikanischer Mehltau (Sphaerotheca mors-uvae), Echter Mehltau (Uncinula necator)5 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärbt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Stachelbeere: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, JostaEchter Mehltau (Podosphaera aphanis), Sphaerotheca5 kg/ha6×Rote Johannisbeere: 1 Tage; Schwarze Johannisbeere: 1 Tage; Josta: 1 Tage –
Stadium
Blattspitzen überragen Knospenschuppen; erste Laubblätter spreizen sich ab bis Fortgeschrittene Fruchtreife: Basisbeeren der ersten Trauben sortentypisch ausgefärbt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Rote Johannisbeere: 1 Tage
Wartezeit
Schwarze Johannisbeere: 1 Tage
Wartezeit
Josta: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Himbeere, Brombeere, LoganbeereEchter Mehltau (Podosphaera aphanis), Sphaerotheca5 kg/ha6×Himbeere: 1 Tage; Brombeere: 1 Tage; Loganbeere: 1 Tage –
Stadium
Erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab bis Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Himbeere: 1 Tage
Wartezeit
Brombeere: 1 Tage
Wartezeit
Loganbeere: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ErdbeereBotrytis cinerea5 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
Abgehende Blüte: Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
5 kg/ha in 500 bis 2000 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
KernobstGloeosporium2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe6×1 Tage –
Stadium
Fruchtdurchmesser bis 40 mm; Frucht steht aufrecht; T-Stadium: Fruchtunterseite und Stiel bilden ein T bis Pflückreife: Früchte sind ausreichend entwickelt und haben noch eine gute Lagerfähigkeit
Zeitpunkt
bei Befallsgefahr
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe
Wartezeit
Kernobst: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SpargelBotrytis cinerea5 kg/ha6×– –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Spargel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SpargelBotrytis cinerea5 kg/ha6×– –
Zeitpunkt
nach der Ernte , bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Spargel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Gurke, Patisson, ZucchiniBotrytis cinerea5 kg/ha6×Gurke: 1 Tage; Patisson: 1 Tage; Zucchini: 1 Tage –
Stadium
1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Gurke: 1 Tage
Wartezeit
Patisson: 1 Tage
Wartezeit
Zucchini: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Melone, WassermeloneBotrytis cinerea5 kg/ha6×Melone: 1 Tage; Wassermelone: 1 Tage –
Stadium
1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Melone: 1 Tage
Wartezeit
Wassermelone: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Riesenkürbis, Flaschenkürbis, Moschus-Kürbis, Garten-KürbisBotrytis cinerea5 kg/ha6×Riesenkürbis: 1 Tage; Flaschenkürbis: 1 Tage; Moschus-Kürbis: 1 Tage; Garten-Kürbis: 1 Tage –
Stadium
1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Riesenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Flaschenkürbis: 1 Tage
Wartezeit
Moschus-Kürbis: 1 Tage
Wartezeit
Garten-Kürbis: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZwiebelgemüseBotrytis-Arten (Botrytis spp.)5 kg/ha6×1 Tage –
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Zwiebelgemüse: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Endivien, FeldsalatEchte Mehltaupilze3 kg/ha10×Endivien: 1 Tage; Feldsalat: 1 Tage –
Stadium
2. Laubblatt entfaltet bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Endivien: 1 Tage
Wartezeit
Feldsalat: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
StangenbohneBotrytis-Arten (Botrytis spp.)2,5 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
Erste Blüenknospen sichtbar
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
2,5 kg/ha (Pflanzengröße bis 50 cm); 3,75 kg/ha (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 5 kg/ha (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Stangenbohne: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
BuschbohneBotrytis-Arten (Botrytis spp.)5 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
Erste Blüenknospen sichtbar
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Wartezeit
Buschbohne: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Johannisbeerartiges BeerenobstBotrytis cinerea5 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
Alle Blütenknospen sind durch Streckung der Traubenachse freigelegt bis Schüttelreife: Die Basisbeeren neigen zum Abfallen
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Wartezeit
Johannisbeerartiges Beerenobst: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Himbeere, BrombeereBotrytis cinerea5 kg/ha6×Himbeere: 1 Tage; Brombeere: 1 Tage –
Stadium
Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen; Ende des Ähren-bzw. Rispenschiebens bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Wartezeit
Himbeere: 1 Tage
Wartezeit
Brombeere: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ErdbeereBotrytis cinerea5 kg/ha6×1 Tage –
Stadium
Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium bis Zweite Pflücke: Weitere Früchte sortentypisch ausgefärbt
Zeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Einsatz
Obstbau · Freiland
Wartezeit
Erdbeere: 1 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZierpflanzenEchte Mehltaupilze5 kg/ha10×– –
Zeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Einsatz
Zierpflanzenbau · Freiland
Wartezeit
Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

29 von 38 Anwendungen · Filter Freiland Als CSV exportieren

Auflagen für das Mittel 15 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SF275-7OS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SF275-EEWE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Sonstige

  • EB001-2 SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • WH952 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMFUN Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

P-Sätze

  • P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Biofa GmbH
Vertriebsfirmen
Biofa GmbH
Zulassungsbeginn
02.05.2023
Zulassungsende
31.10.2037
Mittel mit geringem Risiko
Ja

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026