Asahi Chemical Europe s.r.o.

Atonik

Datenblatt

zugelassen noch 15 Monate Zulassung bis 31.01.2028

Wirkstoffe
Natrium-p-nitrophenolat 3 g/l, Natrium-5-nitroguaiacolat 1 g/l, Natrium-o-nitrophenolat 2 g/l
Wirkungsbereich
Wachstumsregler · Wasserlösliches Konzentrat
Zulassungsnummer
00A070-00
Gefahr
1 Hinweis →
Aufbrauchfrist
wird vom BVL nach Zulassungsende festgelegt

Anwendungen

KulturSchadorganismusAufwandmax. / VegetationWartezeitAbstandAuflagen
Schnittpetersilie, WurzelpetersilieWachstumsförderung, Ertragssteigerung0,5 l/ha3×Schnittpetersilie: 30 Tage; Wurzelpetersilie: 30 Tage –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben 50 % der endgültigen Größe erreicht; Blattscheide des Fahnenblattes geschwollen
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,5 l/ha in 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Schnittpetersilie: 30 Tage
Wartezeit
Wurzelpetersilie: 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
LeinFörderung des vegetativen Wachstums, Ertragssteigerung0,6 l/ha2×30 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Lein: 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
MohnErtragssteigerung, Förderung des vegetativen Wachstums0,6 l/ha2×30 Tage –
Stadium
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 150 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Mohn: 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
HimbeereErtragssteigerung, Förderung des Fruchtansatzes, Förderung der Fruchtgröße0,6 l/ha4×7 Tage –
Stadium
Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen; Ende des Ähren-bzw. Rispenschiebens bis 50 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 50 % der normalen Fruchtgröße erreicht; Milchreife, Korninhalt milchig
Zeitpunkt
ab Knospenaufbruch
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Himbeere: 7 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Weiße JohannisbeereFörderung des Fruchtansatzes, Förderung der Fruchtgröße, Ertragssteigerung0,6 l/ha4×Schwarze Johannisbeere: 7 Tage; Rote Johannisbeere: 7 Tage; Weiße Johannisbeere: 7 Tage –
Stadium
Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich bis 50 % Fruchtansatz innerhalb einer Traube
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Schwarze Johannisbeere: 7 Tage
Wartezeit
Rote Johannisbeere: 7 Tage
Wartezeit
Weiße Johannisbeere: 7 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
HanfFörderung des vegetativen Wachstums, Ertragssteigerung0,6 l/ha2×30 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Hanf: 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
ÖlkürbisFörderung des Fruchtansatzes, Ertragssteigerung, Förderung der Fruchtgröße0,6 l/ha3×3 Tage –
Stadium
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 5. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Ölkürbis: 3 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
LeinFörderung des vegetativen Wachstums, Ertragssteigerung0,6 l/ha2×30 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Lein: 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
HanfFörderung des vegetativen Wachstums, Ertragssteigerung0,6 l/ha2×30 Tage –
Stadium
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Hanf: 30 Tage
  • NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.

9 von 34 Anwendungen · Filter Arzneipflanzen Als CSV exportieren

Auflagen für das Mittel 12 · gelten für jede Anwendung

Anwender

  • SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Umwelt

  • NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
  • NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Sicherheit GHS, H- und P-Sätze

H-Sätze

  • EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Zulassung Inhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Asahi Chemical Europe s.r.o.
Vertriebsfirmen
Asahi Agrio Deutschland GmbH
Zulassungsbeginn
09.04.2019
Zulassungsende
31.01.2028
Mittel mit geringem Risiko
Nein

Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026