4 Laubblätter (2. Blattpaar) entfaltet bis Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Zuckerrübe: 15 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
1. sichtbar gestrecktes Internodium bis Ende der Blüte
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Raps: 30 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
0,5 l/ha in 600 l/ha Wasser (Pflanzengröße bis 50 cm); 0,75 l/ha in 900 l/ha Wasser (Pflanzengröße 50 bis 125 cm); 1 l/ha in 1200 l/ha Wasser (Pflanzengröße über 125 cm)
Wartezeit
Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili): 3 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
0,3 l/ha in 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1 (nach dem Pflanzen)); 0,5 l/ha in 800 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2 (BBCH51)); 0,5 l/ha in 800 l/ha Wasser (Zeitpunkt 3 (BBCH 61))
Wartezeit
Tomate: 3 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
0,3 l/ha in 500 l/ha Wasser (Zeitpunkt 1 (nach dem Pflanzen)); 0,5 l/ha in 800 l/ha Wasser (Zeitpunkt 2 (BBCH51)); 0,5 l/ha in 800 l/ha Wasser (Zeitpunkt 3 (BBCH 61))
Wartezeit
Tomate: 3 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis Infloreszenz noch geschlossen. Zungenblüten zwischen Deckblättern sichtbar
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Sonnenblume: 30 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Birne
Ertragssteigerung, Verbesserung der Fruchtqualität, Verbesserung der Blütenfrosthärte
Blütenknospen werden sichtbar bis etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,2 l/ha und je m Kronenhöhe in 170 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Birne: 7 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
2 Laubblätter (1. Blattpaar) entfaltet bis Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeit
Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): 7 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
Süßkirsche, Pflaume
Ertragssteigerung, Verbesserung der Fruchtqualität
Erste Blüten offen bis Etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,2 l/ha und je m Kronenhöhe in 170 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser
Wartezeit
Süßkirsche: 7 Tage
Wartezeit
Pflaume: 7 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
Schnittpetersilie, Wurzelpetersilie
Wachstumsförderung, Ertragssteigerung
0,5 l/ha
3×
Schnittpetersilie: 30 Tage; Wurzelpetersilie: 30 Tage
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben 50 % der endgültigen Größe erreicht; Blattscheide des Fahnenblattes geschwollen
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,5 l/ha in 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Schnittpetersilie: 30 Tage
Wartezeit
Wurzelpetersilie: 30 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
2. Laubblatt entfaltet bis 50 % des zu erwartenden Rüben-, Wurzel- bzw. Knollendurchmessers erreicht
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,5 l/ha in 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Knollensellerie: 30 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
2. Laubblatt entfaltet bis 50 % des zu erwartenden Kopfdurchmessers erreicht
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,5 l/ha in 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Chinakohl: 30 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
Speisezwiebel
Ertragssteigerung, Verbesserung der Zwiebelqualität
2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 50 % des zu erwartenden Zwiebel- bzw. Schaftdurchmessers erreicht
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,5 l/ha in 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Speisezwiebel: 10 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
Zucchini
Ertragssteigerung, Verbesserung der Fruchtqualität
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 5. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Zucchini: 3 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis 50 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 50 % der normalen Fruchtgröße erreicht; Milchreife, Korninhalt milchig
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Stachelbeere: 7 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Blätter entrollen sich bis etwa 50 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Apfelbeere: 7 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich bis 50 % Fruchtansatz innerhalb einer Traube
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Heidelbeere: 7 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
2. Laubblatt entfaltet bis 50 % der Röschen dicht geschlossen bzw. 50 % des zu erwartenden "Blumen"- Durchmessers erreicht
Zeitpunkt
bei Bedarf
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,5 l/ha in 300 l/ha Wasser
Wartezeit
Brokkoli: 30 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-7GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
Lein
Förderung des vegetativen Wachstums, Ertragssteigerung
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Lein: 30 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Mohn
Ertragssteigerung, Förderung des vegetativen Wachstums
2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 150 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Mohn: 30 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
2. Laubblatt entfaltet bis 50 % des zu erwartenden Rüben-, Wurzel- bzw. Knollendurchmessers erreicht
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,5 l/ha in 150 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Möhre: 30 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
Erdbeere
Förderung des Fruchtansatzes, Ertragssteigerung, Ernteverfrühung, Verbesserung der Fruchtqualität, Förderung der Fruchtgröße
2. Laubblatt ist entfaltet bis Samen deutlich auf dem Fruchtgewebe erkennbar (Nüßchenstadium)
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 150 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Erdbeere: 7 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-7BE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
Himbeere
Ertragssteigerung, Förderung des Fruchtansatzes, Förderung der Fruchtgröße
Erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen; Ende des Ähren-bzw. Rispenschiebens bis 50 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 50 % der normalen Fruchtgröße erreicht; Milchreife, Korninhalt milchig
Zeitpunkt
ab Knospenaufbruch
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Himbeere: 7 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
Erste Laubblätter sind entfaltet, weitere Laubblätter entrollen sich bis 50 % Fruchtansatz innerhalb einer Traube
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Schwarze Johannisbeere: 7 Tage
Wartezeit
Rote Johannisbeere: 7 Tage
Wartezeit
Weiße Johannisbeere: 7 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
Tomate
Förderung des Fruchtansatzes, Ertragssteigerung, Förderung der Fruchtgröße
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-35GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS230 Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen.
ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Gurke, Zucchini
Förderung des Fruchtansatzes, Ertragssteigerung, Förderung der Fruchtgröße
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-35GE Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 35 Tagen nach der Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS230 Wenn wiederholter Kontakt mit frisch behandelten Kulturen während der Applikation nicht vermieden werden kann, sind festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel), Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und ein flüssigkeitsdichter Schutzanzug zu tragen.
ST1102 Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Schalotte
Ertragssteigerung, Verbesserung der Zwiebelqualität
2. Laubblatt (> 3 cm) deutlich sichtbar bis 50 % des zu erwartenden Zwiebel- bzw. Schaftdurchmessers erreicht
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,5 l/ha in 150 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Schalotte: 10 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
Preiselbeere, Cranberry
Ertragssteigerung, Verbesserung der Fruchtqualität, Förderung des Fruchtansatzes
1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet; Erste Laubblätter entfaltet bis 50 % der Früchte erreichen art-/sortenspezifische Größe bzw. 50 % der normalen Fruchtgröße erreicht; Milchreife, Korninhalt milchig
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Preiselbeere: 7 Tage
Wartezeit
Cranberry: 7 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
Sauerkirsche
Ertragssteigerung, Verbesserung der Fruchtqualität
Erste Blüten offen bis Etwa 90 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht
Zeitpunkt
ab Beginn der Blüte
Einsatz
Obstbau · Freiland
Aufwand
0,2 l/ha und je m Kronenhöhe in 170 l/ha Wasser
Wartezeit
Sauerkirsche: 7 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SF275-EEOS Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
Hanf
Förderung des vegetativen Wachstums, Ertragssteigerung
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Hanf: 30 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Gurke
Förderung des Fruchtansatzes, Ertragssteigerung, Förderung der Fruchtgröße
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 5. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Gemüsebau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Gurke: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
VA263-1 Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
Ölkürbis
Förderung des Fruchtansatzes, Ertragssteigerung, Förderung der Fruchtgröße
2. Laubblatt am Hauptspross entfaltet bis 5. Frucht am Hauptspross hat art-/sortentypische Größe und Form erreicht
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Ölkürbis: 3 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Lein
Förderung des vegetativen Wachstums, Ertragssteigerung
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 150 bis 500 l/ha Wasser
Wartezeit
Lein: 30 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Hanf
Förderung des vegetativen Wachstums, Ertragssteigerung
3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Vollblüte: 50 % der Blüten offen, erste Blütenblätter können fallen oder vertrocknen
Zeitpunkt
Anfang Frühjahr bis Ende Sommer
Einsatz
Ackerbau · Freiland
Aufwand
0,6 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser
Wartezeit
Hanf: 30 Tage
NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Wartezeit „–“: vom BVL keine Wartezeit in Tagen festgesetzt.
Auflagen für das Mittel12 · gelten für jede Anwendung
Anwender
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Umwelt
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
SicherheitGHS, H- und P-Sätze
H-Sätze
EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
ZulassungInhaber, Vertrieb, Historie
Zulassungsinhaber
Asahi Chemical Europe s.r.o.
Vertriebsfirmen
Asahi Agrio Deutschland GmbH
Zulassungsbeginn
09.04.2019
Zulassungsende
31.01.2028
Mittel mit geringem Risiko
Nein
Nach dem Zulassungsende legt das BVL meist eine Aufbrauchfrist fest. Wir melden uns, sobald sie feststeht.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2026: https://psm-api.bvl.bund.de/, Stand 01.10.2026
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